1913 - Det danske Fredsakademi
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VAD.TE<br />
es erwünscht, daß die übrigen mit dem guten<br />
Beispiel vorangingen und zunächst allein unter<br />
sich diesen Weltschiedsvertrag schlössen.<br />
Kohler: Ein Weltschiedsvertrag ist wünschenswert.<br />
Laband : Nein<br />
La Fontaine: Ich meine, daß das 1907 formulierte<br />
Projekt eines Weltschiedsvertrages auf<br />
der nächsten Friedenskonferenz durch die<br />
Staaten angenommen werden müßte. Der Vorbehalt<br />
der Ehre und der Lebensinteressen<br />
müßte selbstverständlich aus dem zu schließenden<br />
Vertrage verschwinden, da er mit dem<br />
obligatorischen Charakter des Vertrages in<br />
Widerspruch stehen würde.<br />
Lammasch: Ich halte den allgemeinen<br />
Schiedsgerichtsvertrag nach dem Vorbilde der<br />
Beschlüsse des Comite d'examen von 1907 für<br />
wünschenswert und möglich.<br />
de Louter: Das Zustandekommen eines<br />
Weltschiedsvertrages für Rechtsfragen ist<br />
wünschenswert.<br />
Marburg: Allgemeine Schiedsverträge, die<br />
alle Fragen, auch Ehrenfragen und vitale Interessen,<br />
einschließen, sind äußerst wünschenswert<br />
zwischen Kulturmächten. Rückständige<br />
Mächte daran teilnehmen zu lassen würde bedeutungslos<br />
sein und die Sache beeinträchtigen,<br />
weil diesen entweder die Absicht oder die<br />
Fähigkeit fehlt, Verträge durchzuführen.<br />
Meurer: Ich halte einen Weltschiedsvertrag<br />
nach dem Muster des deutsch-englischen<br />
Schiedsvertrages für sehr wünschenswert ; ohne<br />
die dortigen Klauseln halte ich aber die Verwirklichung<br />
nicht für möglich. Man sollte<br />
doch endlich einmal das Mißtrauen gegen diese<br />
Klauseln überwinden und dem Bekenntnis zur<br />
Friedensidee vertrauen.<br />
Neubecker: Der Abschluß eines Weltschiedsvertrages<br />
erscheint mir wünschenswert.<br />
Nippold: Ja, mit Klausel!<br />
Odier: Ich glaube nicht an die gegenwärtige<br />
Möglichkeit eines begrenzten und noch weniger<br />
an die eines unbegrenzten Weltschiedsvertrages.<br />
Oppenheim: Ja, aber mit der Ehren- und<br />
Lebensinteressenklausel<br />
Frhr. v. Plener: In einem allgemeinen<br />
Schiedsgerichtsvertrag können und sollten eine<br />
Anzahl von Gegenständen aufgebaut werden, bezüglich<br />
deren man auf die Erhebung des Ehrenund<br />
Lebensinteressenvorbehalts verzichtet.<br />
Politis : Ein ständiger Weltschiedsvertrag erscheint<br />
mir wünschenswert und möglich, aber<br />
zunächst — und auf lange Zeit hinaus — muß<br />
man die Fragen der Ehre und der Lebens-<br />
interessen beiseite lassen.<br />
Rehm : Ich halte ihn für wünschenswert.<br />
Der Vertrag kann nur mit der Klausel geschlossen<br />
werden.<br />
Schoen: Das Zustandekommen eines solchen<br />
Vertrages wäre wünschenswert. Jedoch erscheintEhrensein<br />
und<br />
Abschluß ohne Ausscheidung der<br />
Lebensinteressenfragen zunächst<br />
ausgeschlossen.<br />
Schoenborn: Wenn es bei der Weigerung der<br />
Vereinigten Staaten bleibt, die Panamakanalgebührenfrage<br />
einem Schiedsgerichte zu unterbreiten,<br />
so verspreche ich mir von einem beschränkten<br />
Weltschiedsvertrage nicht viel.<br />
Schücking: Ich bin entschieden für einen<br />
Weltschiedsvertrag für Rechtsstreitigkeiten,<br />
einstweilen mit der Ehrenklausel. Letztere<br />
würde meines Erachtens genügen.<br />
Strupp: Das Zustandekommen des Weltschiedsvertrages<br />
ist wünschenswert. Ich glaube<br />
aber kaum, daß sich die Staaten jetzt dazu<br />
entschließen werden, die Ehren- und Interessenklausel<br />
aufzugeben. Wohl aber sind freiwillig<br />
schon mehrere die Ehre berührende Fälle<br />
Schiedsgerichten unterworfen worden. Erst<br />
müssen die Völker erzogen werden.<br />
VII. Ist ein recht baldiger Zusammentritt der dritten Haager Konferenz wünschenswert,<br />
eventuell wann?<br />
v. Bar: Den Zusammentritt einer erneuten<br />
Friedenskonferenz halte ich für wünschenswert<br />
nur, wenn diese genügend, und zwar unter<br />
Mitwirkung öffentlicher Kritik vorbereitet ist<br />
und daher eine Anzahl wichtiger Fragen<br />
als spruchreif oder baldiger Beantwortung<br />
zugänglich und bedürftig sich herausgestellt<br />
haben. — Hiernach und in Anbetracht der internationalen<br />
Ereignisse der letzten Jahre könnte<br />
meines Erachtens der Zusammentritt einer<br />
dritten Friedenskonferenz schon im Jahre 1914<br />
als verfrüht sich erweisen.<br />
de Beaufort: Ohne gute und tüchtige Vorbereitung<br />
darf die Haager Friedenskonferenz<br />
nicht zusammentreten. Es ist schwer zu sagen,<br />
wie lange Zeit diese Vorbereitung in Anspruch<br />
nimmt.<br />
Frhr. v. Dungern: Der Kredit der Friedenskonferenzen<br />
würde, glaube ich, leiden, wenn<br />
die Konferenzidee wieder auftauchte, ehe die<br />
türkischen Verwicklungen ein wenig vergessen<br />
sind, da gerade dieser imminentewte internationale<br />
Konfliktsherd augenblicklich einer<br />
Konferenz für den allgemeinen Völkerfrieden<br />
unmöglich unterbreitet werden könnte. Dagegen<br />
scheint es mir durchaus im Bereich des<br />
Möglichen, eine spezielle Friedenskonferenz für<br />
Regelung der Verhältnisse der Türkei im Haag<br />
stattfinden zu lassen und ihr den Charakter<br />
eines Weltkongresses zu geben. Es bedarf<br />
hierzu vielleicht nur einer geschickten Anregung.<br />
Ebers: Nach den Ereignissen auf dem Balkan<br />
würde meines Erachtens ein Hinausschieben<br />
zur Klärung mancher Fragen nur beitragen<br />
können.<br />
Jhr. van Eysinga: Ja, vorausgesetzt, daß<br />
sie gut vorbereitet ist, was vor 1915 kaum<br />
möglich erscheint, und daß auch das Prisenhofabkommen<br />
und die Londoner Seerechtsdeklaration<br />
einstweilen in Kraft getreten sein werden,<br />
oder wenigstens plausible Abänderungsvorschläge<br />
der letzteren vorliegen.<br />
Fleischmann : Der Zeitpunkt der neuen<br />
Friedenskonferenz sollte in erster Linie nach<br />
dem Maße der gehörigen Vorbereitung bestimmt<br />
werden.<br />
Giese: Dies ist eine Frage des praktischen<br />
Bedürfnisses. So wünschenswert eine Weiterbildung<br />
des Völkerrechts und eine Fortführung<br />
der Haager Arbeiten ist, so dringend ist vor<br />
einer zu umfassenden und zu raschen Kodifikation<br />
völkerrechtlicher Fragen zu warnen.