1913 - Det danske Fredsakademi
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DIE FRIEDENS -^ÖÜTE m<br />
' einem<br />
zugetragen haben, und in der Ueberzeugung,<br />
daß er der Ansicht des größten Teiles der<br />
zivilisierten Welt Ausdruck verleiht, macht<br />
der Kongreß es sich zur Pflicht, seine Meinung<br />
über die verschiedenen Erscheinungen<br />
beider Balkankriege darzulegen.<br />
I . Ansprüche der Balkanvölker.<br />
— Der Kongreß erkennt an, daß die Balkanvölker<br />
im ottomanischen Reiche nicht unter<br />
gerechten Rechtszustand lebten, und daß<br />
i ihre seit langer Zeit zum Ausdruck gebrachten<br />
Wünsche eine entsprechende Würdigung verdienten.<br />
Er meint jedoch, daß solche Ansprüche<br />
durch weniger willkürliche, gewalttätige<br />
zerstörende Mittel als den Krieg befriedigt<br />
werden konnten und bedauert, daß<br />
. -die Großmächte, welche wertvolle<br />
liche Vorteile vom ottomanischen<br />
wirtschaft-<br />
Reich für<br />
sich zu erreichen<br />
zum Vorteile der<br />
wußten, es versäumt haben,<br />
Balkanvölker die Mittel zu<br />
gebrauchen, welche der Berliner Vertrag in<br />
ihre Hände gelegt hatte.<br />
II. Die Verantwortlichkeiten.<br />
i— Wie groß auch die Schuld der Türkei<br />
gegenüber ihren Untertanen sein mag, der<br />
Kongreß kann nicht umhin, die erste Verantwortung<br />
für den Balkankrieg den Großmächten<br />
zuzuschreiben, da sie die Integrität<br />
des ottomanischen Reiches gewährleistet, aber<br />
später selbst verletzt haben: und zwar Oesterreich-Ungarn<br />
in Bosnien-Herzegowina, Italien<br />
•in Tripolis, und die vier anderen, Deutschland,<br />
Frankreich, Großbritannien und Rußland,<br />
indem sie die Integritätsverletzung zugelassen<br />
III.<br />
und bestätigt haben.<br />
Kriegserklärung. — Der Kongreß<br />
stellt fest, daß der erste und zweite<br />
Balkankrieg ohne vorherige Kriegserklärungen<br />
und ohne Ultimatum — welchem in befriedigender<br />
Weise hätte entsprochen werden<br />
können — begonnen worden sind; daß keiner<br />
•der Kriegführenden eine schiedsgerichtliche<br />
Erledigung der Streitfragen vorgeschlagen hat<br />
und daß die neutralen Staaten die ihnen durch<br />
die Haager Konvention auferlegte Pflicht,<br />
. ihre Vermittlung anzubieten, nicht ausgeübt<br />
haben. Was insbesondere den zwischen den<br />
Verbündeten ausgebrochenen Krieg anlangt,<br />
so stellt der Kongreß mit Entrüstung fest,<br />
daß die Klausel des<br />
schlossenen Vertrages<br />
zwischen ihnen<br />
— wonach im<br />
abge-<br />
Falle<br />
von Streitigkeiten untereinander bei Regelung<br />
<<br />
der Balkanfrage die Vermittlung des<br />
Spruches Rußlands vorgesehen war<br />
Schieds-<br />
— nicht<br />
beobachtet worden ist und daß diese Verletzung<br />
des Vertrages einen neuen Bruderkrieg<br />
hervorgerufen hat.<br />
IV. Kriegführung. — Der Kongreß<br />
stellt mit tiefem Bedauern fest, daß beide<br />
Kriege mit unerhörter Grausamkeit geführt<br />
worden, daß nicht einmal die Kriegsgesetze<br />
und -gebrauche immer beobachtet worden und<br />
daß besonders Verwundete, Greise, Frauen<br />
und Kinder beraubt, vergewaltigt, gemartert<br />
und ermordet worden sind.<br />
V. Friedensunterhandlungen. —<br />
Der Kongreß bedauert, daß die europäische<br />
Diplomatie unfähig war, dem Streite vorzubeugen<br />
oder ihn abzukürzen. Er weist auf<br />
den jämmerlichen Mißerfolg der Londoner<br />
Verhandlungen hin und schreibt diese Ohnmacht<br />
der großen Staaten ihrer dauernden<br />
Rivalität zu, insbesondere dem Ehrgeiz ge-<br />
332<br />
.<br />
wisser Mächte, welche selbstsüchtige Zwecke<br />
dabei verfolgten, anstatt in Uneigennützigkeil<br />
sich zusammenzuschließen zur Wiederherstellung<br />
des Gleichgewichts, der Gerechtigkeit<br />
und des Friedens.<br />
VI. Der Vertrag von Bukarest.<br />
— Indem der Kongreß den Grundsatz festhält,<br />
daß die Völker über sich selbst bestimmen<br />
sollen, spricht er sein Bedauern darüber aus,<br />
daß die in Bukarest versammelten Bevollmächtigten<br />
eine Befragung der beteiligten<br />
Völker nicht zugelassen haben; er befürchtet,<br />
daß dieser durch die Gewalt auferlegte Vertrag<br />
neue<br />
schließlich<br />
Streitigkeiten<br />
bedauert er,<br />
erzeugen wird, und<br />
daß dem Vertrage<br />
keine Klausel zur Schlichtung etwaiger neuer<br />
Streitfragen durch den Haager Schiedsgerichtshof<br />
eingefügt worden ist.<br />
VII. Die Frage Adrianopels. —<br />
In Erwägung, daß das Los von Adrianopel<br />
und Thrazien<br />
Kongreß den<br />
noch unsicher ist, spricht der<br />
Wunsch aus, daß die Bevölkerung<br />
dieser Gegend über ihre endgültige<br />
Zugehörigkeit befragt werde.<br />
VIII. Die Frage Albaniens. — In<br />
Erwägung, daß<br />
nicht genügend<br />
die albanische<br />
geklärt ist, um<br />
Frage noch<br />
den Gegenstandweist<br />
bestimmter Beschlüsse zu bilden, über-<br />
der Kongreß dem Berner Bureau die<br />
Aufgabe, diese Frage mit Aufmerksamkeit zu<br />
verfolgen und gegebenenfalls die durch seine<br />
Kompetenz bedingten Maßnahmen zu treffen.<br />
Deutsch-französische Liga.<br />
Professor Quidde macht in der<br />
ersten Freitagssitzung zuerst die Errichtung<br />
einer „Deutsch-französischen Liga" bekannt<br />
und gibt die nötigen Begründungen<br />
und Erläuterungen zu ihrer Notwendigkeit.<br />
Die hierzu vorgelegte Resolution wird anstandslos<br />
angenommen.<br />
Panamakanalfrage.<br />
Es folgt die Panamakanalfrage, kurz dargelegt<br />
durch Dr. G o b a t. Wir lernen wieder<br />
einmal während der kurzen Diskussion über<br />
das Problem, wie auch hier die Differenz<br />
geschaffen ist durch den Widerstand der<br />
Interessentengruppen, durch den Kapitalismus.<br />
Die Resolution wird angenommen.<br />
Kriegsanleihen.<br />
Die Resolution gegen die Kriegsanleihen<br />
wird diskutiert und nach einigen interessanten<br />
Meinungsverschiedenheiten folgendermaßen<br />
verändert angenommen<br />
„Mit Beziehung auf die Luzerner und<br />
Münchener Kongreßbeschlüsse hinsichtlich der<br />
Kriegsanleihen erklärt der Kongreß diese als<br />
eine unglückliche Folge der internationalen<br />
Anarchie und drückt sein lebhaftes Bedauern<br />
aus über die dem Balkankrieg geleistete<br />
Unterstützung seitens der internationalen<br />
Finanz."<br />
Die Einberufung der dritten Haager Konferenz.<br />
Die nächste und mit großer Aufmerksamkeit<br />
behandelte Frage gehört in das<br />
Gebiet des internationalen Rechtes, sie betrifft<br />
die Einberufung der dritten Haager<br />
Konferenz und führt schließlich zur Annahme<br />
der Resolution: