14.02.2013 Aufrufe

1913 - Det danske Fredsakademi

1913 - Det danske Fredsakademi

1913 - Det danske Fredsakademi

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

DIE FRIEDENS -^ÖÜTE m<br />

' einem<br />

zugetragen haben, und in der Ueberzeugung,<br />

daß er der Ansicht des größten Teiles der<br />

zivilisierten Welt Ausdruck verleiht, macht<br />

der Kongreß es sich zur Pflicht, seine Meinung<br />

über die verschiedenen Erscheinungen<br />

beider Balkankriege darzulegen.<br />

I . Ansprüche der Balkanvölker.<br />

— Der Kongreß erkennt an, daß die Balkanvölker<br />

im ottomanischen Reiche nicht unter<br />

gerechten Rechtszustand lebten, und daß<br />

i ihre seit langer Zeit zum Ausdruck gebrachten<br />

Wünsche eine entsprechende Würdigung verdienten.<br />

Er meint jedoch, daß solche Ansprüche<br />

durch weniger willkürliche, gewalttätige<br />

zerstörende Mittel als den Krieg befriedigt<br />

werden konnten und bedauert, daß<br />

. -die Großmächte, welche wertvolle<br />

liche Vorteile vom ottomanischen<br />

wirtschaft-<br />

Reich für<br />

sich zu erreichen<br />

zum Vorteile der<br />

wußten, es versäumt haben,<br />

Balkanvölker die Mittel zu<br />

gebrauchen, welche der Berliner Vertrag in<br />

ihre Hände gelegt hatte.<br />

II. Die Verantwortlichkeiten.<br />

i— Wie groß auch die Schuld der Türkei<br />

gegenüber ihren Untertanen sein mag, der<br />

Kongreß kann nicht umhin, die erste Verantwortung<br />

für den Balkankrieg den Großmächten<br />

zuzuschreiben, da sie die Integrität<br />

des ottomanischen Reiches gewährleistet, aber<br />

später selbst verletzt haben: und zwar Oesterreich-Ungarn<br />

in Bosnien-Herzegowina, Italien<br />

•in Tripolis, und die vier anderen, Deutschland,<br />

Frankreich, Großbritannien und Rußland,<br />

indem sie die Integritätsverletzung zugelassen<br />

III.<br />

und bestätigt haben.<br />

Kriegserklärung. — Der Kongreß<br />

stellt fest, daß der erste und zweite<br />

Balkankrieg ohne vorherige Kriegserklärungen<br />

und ohne Ultimatum — welchem in befriedigender<br />

Weise hätte entsprochen werden<br />

können — begonnen worden sind; daß keiner<br />

•der Kriegführenden eine schiedsgerichtliche<br />

Erledigung der Streitfragen vorgeschlagen hat<br />

und daß die neutralen Staaten die ihnen durch<br />

die Haager Konvention auferlegte Pflicht,<br />

. ihre Vermittlung anzubieten, nicht ausgeübt<br />

haben. Was insbesondere den zwischen den<br />

Verbündeten ausgebrochenen Krieg anlangt,<br />

so stellt der Kongreß mit Entrüstung fest,<br />

daß die Klausel des<br />

schlossenen Vertrages<br />

zwischen ihnen<br />

— wonach im<br />

abge-<br />

Falle<br />

von Streitigkeiten untereinander bei Regelung<br />

<<br />

der Balkanfrage die Vermittlung des<br />

Spruches Rußlands vorgesehen war<br />

Schieds-<br />

— nicht<br />

beobachtet worden ist und daß diese Verletzung<br />

des Vertrages einen neuen Bruderkrieg<br />

hervorgerufen hat.<br />

IV. Kriegführung. — Der Kongreß<br />

stellt mit tiefem Bedauern fest, daß beide<br />

Kriege mit unerhörter Grausamkeit geführt<br />

worden, daß nicht einmal die Kriegsgesetze<br />

und -gebrauche immer beobachtet worden und<br />

daß besonders Verwundete, Greise, Frauen<br />

und Kinder beraubt, vergewaltigt, gemartert<br />

und ermordet worden sind.<br />

V. Friedensunterhandlungen. —<br />

Der Kongreß bedauert, daß die europäische<br />

Diplomatie unfähig war, dem Streite vorzubeugen<br />

oder ihn abzukürzen. Er weist auf<br />

den jämmerlichen Mißerfolg der Londoner<br />

Verhandlungen hin und schreibt diese Ohnmacht<br />

der großen Staaten ihrer dauernden<br />

Rivalität zu, insbesondere dem Ehrgeiz ge-<br />

332<br />

.<br />

wisser Mächte, welche selbstsüchtige Zwecke<br />

dabei verfolgten, anstatt in Uneigennützigkeil<br />

sich zusammenzuschließen zur Wiederherstellung<br />

des Gleichgewichts, der Gerechtigkeit<br />

und des Friedens.<br />

VI. Der Vertrag von Bukarest.<br />

— Indem der Kongreß den Grundsatz festhält,<br />

daß die Völker über sich selbst bestimmen<br />

sollen, spricht er sein Bedauern darüber aus,<br />

daß die in Bukarest versammelten Bevollmächtigten<br />

eine Befragung der beteiligten<br />

Völker nicht zugelassen haben; er befürchtet,<br />

daß dieser durch die Gewalt auferlegte Vertrag<br />

neue<br />

schließlich<br />

Streitigkeiten<br />

bedauert er,<br />

erzeugen wird, und<br />

daß dem Vertrage<br />

keine Klausel zur Schlichtung etwaiger neuer<br />

Streitfragen durch den Haager Schiedsgerichtshof<br />

eingefügt worden ist.<br />

VII. Die Frage Adrianopels. —<br />

In Erwägung, daß das Los von Adrianopel<br />

und Thrazien<br />

Kongreß den<br />

noch unsicher ist, spricht der<br />

Wunsch aus, daß die Bevölkerung<br />

dieser Gegend über ihre endgültige<br />

Zugehörigkeit befragt werde.<br />

VIII. Die Frage Albaniens. — In<br />

Erwägung, daß<br />

nicht genügend<br />

die albanische<br />

geklärt ist, um<br />

Frage noch<br />

den Gegenstandweist<br />

bestimmter Beschlüsse zu bilden, über-<br />

der Kongreß dem Berner Bureau die<br />

Aufgabe, diese Frage mit Aufmerksamkeit zu<br />

verfolgen und gegebenenfalls die durch seine<br />

Kompetenz bedingten Maßnahmen zu treffen.<br />

Deutsch-französische Liga.<br />

Professor Quidde macht in der<br />

ersten Freitagssitzung zuerst die Errichtung<br />

einer „Deutsch-französischen Liga" bekannt<br />

und gibt die nötigen Begründungen<br />

und Erläuterungen zu ihrer Notwendigkeit.<br />

Die hierzu vorgelegte Resolution wird anstandslos<br />

angenommen.<br />

Panamakanalfrage.<br />

Es folgt die Panamakanalfrage, kurz dargelegt<br />

durch Dr. G o b a t. Wir lernen wieder<br />

einmal während der kurzen Diskussion über<br />

das Problem, wie auch hier die Differenz<br />

geschaffen ist durch den Widerstand der<br />

Interessentengruppen, durch den Kapitalismus.<br />

Die Resolution wird angenommen.<br />

Kriegsanleihen.<br />

Die Resolution gegen die Kriegsanleihen<br />

wird diskutiert und nach einigen interessanten<br />

Meinungsverschiedenheiten folgendermaßen<br />

verändert angenommen<br />

„Mit Beziehung auf die Luzerner und<br />

Münchener Kongreßbeschlüsse hinsichtlich der<br />

Kriegsanleihen erklärt der Kongreß diese als<br />

eine unglückliche Folge der internationalen<br />

Anarchie und drückt sein lebhaftes Bedauern<br />

aus über die dem Balkankrieg geleistete<br />

Unterstützung seitens der internationalen<br />

Finanz."<br />

Die Einberufung der dritten Haager Konferenz.<br />

Die nächste und mit großer Aufmerksamkeit<br />

behandelte Frage gehört in das<br />

Gebiet des internationalen Rechtes, sie betrifft<br />

die Einberufung der dritten Haager<br />

Konferenz und führt schließlich zur Annahme<br />

der Resolution:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!