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1913 - Det danske Fredsakademi

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@s DIE FRIEDENS -WARTE<br />

Adrianopel der Türkei oder dem Balkanbunde<br />

gebührt? Dieses „Recht" ist eben vielfacli<br />

heutzutage gleichzeitig eine Frage der in<br />

den Rüstungen angedeuteten, symbolisierten<br />

Machtstärke der sich um irgendein Recht<br />

streitenden Regierungen. Ergo mündet<br />

auch das Schiedsproblem letzten<br />

Endes wieder in die Frage: auf<br />

welcher Seite liegt die größere<br />

Machtanhäufung, woraus folgt, daß die<br />

Rüstungen keineswegs fortgeworfenes Geld<br />

sind."<br />

Hat, Naumann diese oder ähnliche Worte<br />

wirklich gesagt, dann haben wir ein Schulbeispiel<br />

dafür, wie politische Kreise über das<br />

Schiedsgerichtsproblem unterrichtet sind.<br />

Der große Fehler, den Naumann hier macht,<br />

besteht darin, das Schiedsgerichtsproblem als<br />

ein Allheilmittel zur friedlichen Erledigung von<br />

Streitigkeiten zu betrachten. Nach meiner<br />

festen Ueberzeugung, die ich am ausführlichsten<br />

in Nr. 1 des „American' Journal of international<br />

law" (<strong>1913</strong>, Nr. 1) begründet habe,<br />

kann nach dem heutigen Stande des Völkerrechts<br />

die Schiedsgerichtsbarkeit für solche<br />

Fragen nicht in Betracht kommen, die Lebensinteressen<br />

der Völker berühren. Das folgt<br />

aus der juristischen Konstruktion der Schiedsgerichtsbarkeit.<br />

Mit dem Schiedsverträge unterwerfen<br />

sich die Parteien jedem, auch dem<br />

ungünstigsten Spruche des Schiedsgerichts.<br />

Gehen also die Parteien nach dem Haag, dann<br />

erklären sie feierlich: Wir werden jedes Urteil,<br />

wenn es formell rechtmäßig ergangen, erfüllen,<br />

selbst wenn einer von uns mit jedem Ansprüche<br />

abgewiesen werden sollte. Kann sich<br />

aber ein Staat in einer Lebensfrage hierzu verpflichten?<br />

Eine Lebensfrage ist eine solche<br />

Frage, die die Existenz des Staates angeht.<br />

Bei solchen Fragen ist also begrifflich die<br />

Existenz des Staates gefährdet, wenn nicht<br />

mindestens ein Teil seiner Forderungen erfüllt<br />

wird. Seine Existenzi kann nun ein Staat selbst<br />

zugunsten der Völkerrechtsgemeinschaft nicht<br />

aufs Spiel setzen. Also darf er nur dann seine<br />

Forderung vor ein Schiedsgericht bringen, wenn<br />

mindestens ein Teil dieser Forderungen vom<br />

Schiedsgerichte als recht anerkannt würde. Da<br />

er sich aber durch den Schiedsvertrag von<br />

vornherein auch mit der evtl. völligen Abweisung<br />

seiner Forderungen einverstanden erklären<br />

muß, so ergibt sich die Unmöglichkeit<br />

einer schiedsrichterlichen Erledigung von<br />

T^ebensfragen.<br />

Lebensfragen können und sollen diplomatisch<br />

beigelegt werden. Für schiedsrichterliche<br />

Erledigung sind sie noch nicht geeignet.<br />

Daß in der Zeit der noch nicht vollendeten<br />

Organisation der Welt die Machtmittel, die ein<br />

Staat einwerfen kann, bei der diplomatischen<br />

Lösung der Frage eine Rolle spielen, mag<br />

richtig sein. Für das Schiedsgerichtsproblem<br />

aber haben die Rüstungen gar keine Bedeutung.<br />

Es ist somit ein völliges Mißverstehen<br />

der wahren Ziele der Schiedsgerichtsbarkeit,<br />

wenn Naumann meint, das Schiedsproblem<br />

münde in die Frage, auf welcher Seite die<br />

größere Machtanhäufung sei. Glaubt Naumann<br />

etwa, ein einziger Schiedsrichter im Haag<br />

habe bei der Lösung irgendeiner Frage die<br />

Machtmittel der Staaten gegeneinander abgewogen<br />

?<br />

Vielleicht ist doch die Mahnung' am<br />

Platze, daß sich unsere Politiker mehr- als<br />

bisher mit völkerrechtlichen Dingen befassen.<br />

Ob Naumann wohl je die beiden Bände des<br />

„Werks vom Haag" gelesen hat? Wir haben<br />

längst die Hoffnung aufgegeben, daß sich<br />

Keim und Genossen einmal das Problem der<br />

Schiedsgerichtsbarkeit klar machen. Von unseren<br />

berufenen Politikern aber dürfen wir etwas<br />

größere Kenntnisse auf dem Gebiete der Schiedsgerichtsbarkeit<br />

voraussetzen. Dr. H W.<br />

Verschiedenes.<br />

Die Greuel des Balkankrieges. :: :: :: :: :: :: :: S :: ::<br />

Dieses unerschöpfliche Thema ist neuerdings<br />

sogar Gegenstand der Debatte in einigen<br />

Parlamenten gewesen. Der „P o s t" werden am<br />

6. Januar aus Saloniki Einzelheiten mitgeteilt,<br />

die geradezu entsetzliche Szenen darstellen:<br />

Plünderung, Blutbad, Vergewaltigung<br />

von Mädchen und Frauen durch bulgarisch«<br />

Banden . . . Im Dorfe Pedro wo wurde ein<br />

junges Mädchen vor den Augen seiner Mutter<br />

vergewaltigt; diese ergreift eine Flinte und<br />

schießt, darauf werden zahlreiche Frauen und<br />

Mädchen in das Cafe des Dorfes eingeschlossen,<br />

das Gebäude wird angezündet, und alle kommen<br />

in den Flammen um. In einem anderen Dorf©<br />

wurden alle Bewohner, Männer, Frauen und<br />

Kinder, durch die Banden niedergemetzelt.<br />

Dem türkischen Dorfe Eschekli ging es<br />

ebenso; 13 junge Mädchen begrub man<br />

dort lebendig, nachdem man sie vergewaltigt<br />

hatte.<br />

Man könnte die Beispiele leicht durch Berichte<br />

aus deutschen, österreichischen, englischen,<br />

ja, selbst amerikanischen Zeitungen vermehren;<br />

so teilt z. B. die „V o s s i s c h e Z t g." vom<br />

23. Januar weitere Greuel aus Dedeagatsch,<br />

Kavalla, Drama und anderen Orten mit,<br />

so daß man also keineswegs von unzulässiger<br />

Verallgemeinerung sprechen kann. Diese Dinge<br />

bleiben ein unauslöschlicher Schandfleck für<br />

die Zivilisation des 20. Jahrhunderts und zeigen<br />

wieder so recht deutlich die „veredelnde Wirkung"<br />

der Kriegsinstitution. Die „D eutschasiatische<br />

Korres p." vom 12. Januar<br />

teilte den Text einer an den deutschen Kaiser<br />

gerichteten Bittschrift aus Konstantinopel<br />

mit, worin es heißt: „. . . Dieses<br />

Schlachten nimmt (trotz des Waffenstillstandes)<br />

einen so großen Umfang an, daß<br />

auch die ruhigsten Gemüter ein Entsetzen<br />

ergreift . . . Wir erleben die völlige Aus-<br />

*7

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