14.02.2013 Aufrufe

1913 - Det danske Fredsakademi

1913 - Det danske Fredsakademi

1913 - Det danske Fredsakademi

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

DIE FRIEDENS -^&DTE = :§><br />

Lebensinteressen, der Völker an sich ziehen wird.<br />

Neuere Schiedsverträge sind in diesem Sinne<br />

abgefaßt.<br />

Oppenheim: Ehrenfragen gewiß; ob aber<br />

auch Vitale Interessenfragen, das kann niemand<br />

voraussehen.<br />

Frhr. V. Plener: Die Ehren- und Lebens.interessenklausel<br />

wird in absehbarer Zeit noch<br />

immer Vorbehalten werden.<br />

Politis : Ja, aber in einem langen Zeiträume.<br />

Rehm: Nein!<br />

Schoen : Ich glaube nicht, daß in absehbbarer<br />

Zeit, die mächtigeren Staaten sich dazu verstehen<br />

werden, regelmäßig Ehren- und Lebensinteressenfragen<br />

der Schiedsgerichtsbarkeit zu<br />

überweisen. Die großen Daseinsfragen der<br />

Völker Werden wie in der Vergangenheit, so<br />

auch in der Zukunft regelmäßig mitt dem Schwert<br />

entschieden wexden!<br />

Schoenborn: Für absehbare Zeit kann ich<br />

diese Erage nicht bejahen.<br />

Schücking: Die Vernunft wird auch die<br />

Völker lehren, daß die Ehre ein inneres Gut<br />

ist, daß dem Volk doch im Unrecht von<br />

außen ebensowenig genommen werden kann,<br />

wie dem Individuum. Damit werden die<br />

„Ehrenfragen" ihre Bedeutung verlieren Später<br />

wird die Schiedsgerichtsbarkeit auch Interessenfragen<br />

vortrefflich entscheiden können.<br />

Die brennende Frage ist heute für uns nur die,<br />

wie vermeiden wir bei solchen Fragen den Krieg<br />

durch andere Institutionen, solange die Völker<br />

für solche Ausdehnung der Schiedsgerichtsbarkeit<br />

noch nicht reif sind?<br />

Strupp: In dieser Richtung darf man nur<br />

Wünsche und Hoffnungen hegen, die aber "keinesfalls<br />

utopistisch sind, nachdem die Geschichte<br />

der Schiedsgerichtsbarkeit zeigt, wie häufig<br />

Ehren- und Lebensinteressenfragen schiedsrichterlich<br />

erledigt wurden.<br />

van Vollenhoven : Rechtsstreitigkeiten<br />

können und müssen schiedsrichterlich erledigt<br />

werden. Bei Interessenstreitigkeiten soll man<br />

entweder eine freundliche Vermittlung erstreben<br />

oder den Streitfall eine Zeitlang ruhen<br />

lassen, aber niemals die Entscheidung des<br />

Schwertes anrufen.<br />

VI. Ist das Zustandekommen eines beschränkten Weltschiedsvertrages auf der nächsten<br />

Haager Konferenz wünschenswert? Kann dieser Vertrag ohne die Ehren- und Lebensinteressenklausel<br />

geschlossen werden?<br />

v. Bar: Die hier gestellte erste Frage<br />

möchte ich verneinen. Sie läßt aich meines<br />

Erachtens bejahend nur beantworten, wenn man<br />

einen ständigen internationalen Schiedshof mit<br />

einer Organisation, wie sie die Gerichte der<br />

einzelnen Staaten besitzen, für wünschenswert<br />

erklärt. Uebrigens würde ein Weltschiedsvertrag,<br />

der dem Schiedsverfahren nur eine stark<br />

beschränkte Zahl von Streitsachen zuweisen<br />

würde, nicht gerade ein Ziel sein, das die Aufwendung<br />

großer Mühe lohnen würde.<br />

Frhr. v. Dungern : ad Frage 1 : ja, weil die<br />

formelle Ausgestaltung des internationalen<br />

Schiedsverfahrens dahin drängt.<br />

ad Frage 2: Die Klausel wäre, wenn fortgelassen,<br />

selbstverständlich, weil vor der Hand<br />

kein aufrichtiger Staatsvertreter die Verantwortung<br />

auf sich nehmen könnte, eine Unterwerfung<br />

seines Volkes in Ehren- und Existenzfragen<br />

zu verbürgen. Die Formulierung<br />

praktisch undurchführbarer Rechtssätze ist, wie<br />

die Geschichte lehrt, der Entwicklung der<br />

Schiedsidee eher hinderlich als förderlich gewesen.<br />

(<br />

Ebers: Ohne diese Klausel dürfte gegenwärtig<br />

ein Weltschiedsvertrag, so wünschenswert<br />

er ist, kaum möglich sein.<br />

Erich: Zunächst nicht ohne Klausel, aber<br />

mit einem Verzeichnis unbedingt arbitraler<br />

Streitfragen, welches allmählich, auf Grund der<br />

Erfahrung, erweitert werden könnte.<br />

Jhr. van Eysinga: Vorläufig ist vielleicht<br />

von einer von allen Staaten sehr intensiv betriebenen<br />

Schiedsgerichtsbarkeitspolitik, die zu<br />

einer sehr großen Zahl allgemeiner Arbitrageverträge<br />

zwischen je zwei Staaten führt, am<br />

meisten zu erwarten. Jedenfalls erscheint auf<br />

der nächsten Friedenskonferenz ein Weltschiedsvertrag<br />

ohne die Ehren- und Lebensinteressenklausel<br />

ausgeschlossen.<br />

Fleischmann: Den Ausbau des Systems der<br />

Schiedsverträge, namentlich durch einen be-<br />

298<br />

schränkten Weltschiedsvertrag mit der Ehrenklausel,<br />

halte ich für erstrebenswert.<br />

Giese: Ein solcher Vertrag erscheint mir<br />

für heute verfrüht, für späteir diskutabel, aber<br />

nie ohne die Ehren- und Interessenklausel.<br />

Heilborn: Das bisher geschaffene Schieds<br />

recht scheint mir einstweilen ausreichend (vorbehaltlich<br />

Verbesserungen im einzelnen).<br />

Meines Erachtens kommt es jetzt vor allem<br />

darauf an, materielles Recht zu schaffen. Soweit<br />

hierüber Vereinbarungen vorliegen, werden<br />

die Staaten auch geneigt sein, Streitigkeiten<br />

über das vereinbarte Recht schiedsrichterlicher<br />

Entscheidung zu unterbreiten.<br />

Frhr. Hold v. Ferneck: Ich hielte es<br />

für wünschenswert und auch für erreichbar,<br />

daß die Staaten auf der nächsten<br />

Haager Friedenskonferenz einen Weltschiedsvertrag<br />

abschließen, jedoch beschränkt auf<br />

Differenzen juristischer Art und mit Ausschluß<br />

der Streitigkeiten, welche die Ehre<br />

und die Lebensinteressen der Beteiligten<br />

tangieren.<br />

de Jong: Ein beschränkter Weltschiedsvertrag<br />

(als Muster diene der Schiedsvertrag Dänemark-Frankreich<br />

vom 9. August 1911) würde<br />

schon einen sehr großen Fortschritt bedeuten,<br />

sogar wenn die Ehren- und Lebensinteressenklausel<br />

einstweilen darin enthalten wäre und<br />

einige der vorzüglichen "Eigenschaften des<br />

dänisch-französischen Vertrages nicht mit übernommen<br />

wurden.<br />

Kaufmann: Ich halte einen obligatorischen<br />

Weltschiedsvertrag für wünschenswert, in<br />

welchem die allmählicher Erweiterung fähige<br />

Liste der Rechtsmaterien und der Kategorien<br />

von Rechtsverhältnissen festgelegt würde, auf<br />

die er sich beziehen soll. Bei solcher Beschränkung<br />

würde ich die Aufnahme einer<br />

Ehren- und Lebensinteressenklausel nicht für<br />

angezeigt erachten.<br />

Würden sich einige Staaten einem solchen<br />

Weltschiedsvertrage widersetzen, so fände ich

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!