1913 - Det danske Fredsakademi
1913 - Det danske Fredsakademi
1913 - Det danske Fredsakademi
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
DIE FRIEDENS -^&DTE = :§><br />
Lebensinteressen, der Völker an sich ziehen wird.<br />
Neuere Schiedsverträge sind in diesem Sinne<br />
abgefaßt.<br />
Oppenheim: Ehrenfragen gewiß; ob aber<br />
auch Vitale Interessenfragen, das kann niemand<br />
voraussehen.<br />
Frhr. V. Plener: Die Ehren- und Lebens.interessenklausel<br />
wird in absehbarer Zeit noch<br />
immer Vorbehalten werden.<br />
Politis : Ja, aber in einem langen Zeiträume.<br />
Rehm: Nein!<br />
Schoen : Ich glaube nicht, daß in absehbbarer<br />
Zeit, die mächtigeren Staaten sich dazu verstehen<br />
werden, regelmäßig Ehren- und Lebensinteressenfragen<br />
der Schiedsgerichtsbarkeit zu<br />
überweisen. Die großen Daseinsfragen der<br />
Völker Werden wie in der Vergangenheit, so<br />
auch in der Zukunft regelmäßig mitt dem Schwert<br />
entschieden wexden!<br />
Schoenborn: Für absehbare Zeit kann ich<br />
diese Erage nicht bejahen.<br />
Schücking: Die Vernunft wird auch die<br />
Völker lehren, daß die Ehre ein inneres Gut<br />
ist, daß dem Volk doch im Unrecht von<br />
außen ebensowenig genommen werden kann,<br />
wie dem Individuum. Damit werden die<br />
„Ehrenfragen" ihre Bedeutung verlieren Später<br />
wird die Schiedsgerichtsbarkeit auch Interessenfragen<br />
vortrefflich entscheiden können.<br />
Die brennende Frage ist heute für uns nur die,<br />
wie vermeiden wir bei solchen Fragen den Krieg<br />
durch andere Institutionen, solange die Völker<br />
für solche Ausdehnung der Schiedsgerichtsbarkeit<br />
noch nicht reif sind?<br />
Strupp: In dieser Richtung darf man nur<br />
Wünsche und Hoffnungen hegen, die aber "keinesfalls<br />
utopistisch sind, nachdem die Geschichte<br />
der Schiedsgerichtsbarkeit zeigt, wie häufig<br />
Ehren- und Lebensinteressenfragen schiedsrichterlich<br />
erledigt wurden.<br />
van Vollenhoven : Rechtsstreitigkeiten<br />
können und müssen schiedsrichterlich erledigt<br />
werden. Bei Interessenstreitigkeiten soll man<br />
entweder eine freundliche Vermittlung erstreben<br />
oder den Streitfall eine Zeitlang ruhen<br />
lassen, aber niemals die Entscheidung des<br />
Schwertes anrufen.<br />
VI. Ist das Zustandekommen eines beschränkten Weltschiedsvertrages auf der nächsten<br />
Haager Konferenz wünschenswert? Kann dieser Vertrag ohne die Ehren- und Lebensinteressenklausel<br />
geschlossen werden?<br />
v. Bar: Die hier gestellte erste Frage<br />
möchte ich verneinen. Sie läßt aich meines<br />
Erachtens bejahend nur beantworten, wenn man<br />
einen ständigen internationalen Schiedshof mit<br />
einer Organisation, wie sie die Gerichte der<br />
einzelnen Staaten besitzen, für wünschenswert<br />
erklärt. Uebrigens würde ein Weltschiedsvertrag,<br />
der dem Schiedsverfahren nur eine stark<br />
beschränkte Zahl von Streitsachen zuweisen<br />
würde, nicht gerade ein Ziel sein, das die Aufwendung<br />
großer Mühe lohnen würde.<br />
Frhr. v. Dungern : ad Frage 1 : ja, weil die<br />
formelle Ausgestaltung des internationalen<br />
Schiedsverfahrens dahin drängt.<br />
ad Frage 2: Die Klausel wäre, wenn fortgelassen,<br />
selbstverständlich, weil vor der Hand<br />
kein aufrichtiger Staatsvertreter die Verantwortung<br />
auf sich nehmen könnte, eine Unterwerfung<br />
seines Volkes in Ehren- und Existenzfragen<br />
zu verbürgen. Die Formulierung<br />
praktisch undurchführbarer Rechtssätze ist, wie<br />
die Geschichte lehrt, der Entwicklung der<br />
Schiedsidee eher hinderlich als förderlich gewesen.<br />
(<br />
Ebers: Ohne diese Klausel dürfte gegenwärtig<br />
ein Weltschiedsvertrag, so wünschenswert<br />
er ist, kaum möglich sein.<br />
Erich: Zunächst nicht ohne Klausel, aber<br />
mit einem Verzeichnis unbedingt arbitraler<br />
Streitfragen, welches allmählich, auf Grund der<br />
Erfahrung, erweitert werden könnte.<br />
Jhr. van Eysinga: Vorläufig ist vielleicht<br />
von einer von allen Staaten sehr intensiv betriebenen<br />
Schiedsgerichtsbarkeitspolitik, die zu<br />
einer sehr großen Zahl allgemeiner Arbitrageverträge<br />
zwischen je zwei Staaten führt, am<br />
meisten zu erwarten. Jedenfalls erscheint auf<br />
der nächsten Friedenskonferenz ein Weltschiedsvertrag<br />
ohne die Ehren- und Lebensinteressenklausel<br />
ausgeschlossen.<br />
Fleischmann: Den Ausbau des Systems der<br />
Schiedsverträge, namentlich durch einen be-<br />
298<br />
schränkten Weltschiedsvertrag mit der Ehrenklausel,<br />
halte ich für erstrebenswert.<br />
Giese: Ein solcher Vertrag erscheint mir<br />
für heute verfrüht, für späteir diskutabel, aber<br />
nie ohne die Ehren- und Interessenklausel.<br />
Heilborn: Das bisher geschaffene Schieds<br />
recht scheint mir einstweilen ausreichend (vorbehaltlich<br />
Verbesserungen im einzelnen).<br />
Meines Erachtens kommt es jetzt vor allem<br />
darauf an, materielles Recht zu schaffen. Soweit<br />
hierüber Vereinbarungen vorliegen, werden<br />
die Staaten auch geneigt sein, Streitigkeiten<br />
über das vereinbarte Recht schiedsrichterlicher<br />
Entscheidung zu unterbreiten.<br />
Frhr. Hold v. Ferneck: Ich hielte es<br />
für wünschenswert und auch für erreichbar,<br />
daß die Staaten auf der nächsten<br />
Haager Friedenskonferenz einen Weltschiedsvertrag<br />
abschließen, jedoch beschränkt auf<br />
Differenzen juristischer Art und mit Ausschluß<br />
der Streitigkeiten, welche die Ehre<br />
und die Lebensinteressen der Beteiligten<br />
tangieren.<br />
de Jong: Ein beschränkter Weltschiedsvertrag<br />
(als Muster diene der Schiedsvertrag Dänemark-Frankreich<br />
vom 9. August 1911) würde<br />
schon einen sehr großen Fortschritt bedeuten,<br />
sogar wenn die Ehren- und Lebensinteressenklausel<br />
einstweilen darin enthalten wäre und<br />
einige der vorzüglichen "Eigenschaften des<br />
dänisch-französischen Vertrages nicht mit übernommen<br />
wurden.<br />
Kaufmann: Ich halte einen obligatorischen<br />
Weltschiedsvertrag für wünschenswert, in<br />
welchem die allmählicher Erweiterung fähige<br />
Liste der Rechtsmaterien und der Kategorien<br />
von Rechtsverhältnissen festgelegt würde, auf<br />
die er sich beziehen soll. Bei solcher Beschränkung<br />
würde ich die Aufnahme einer<br />
Ehren- und Lebensinteressenklausel nicht für<br />
angezeigt erachten.<br />
Würden sich einige Staaten einem solchen<br />
Weltschiedsvertrage widersetzen, so fände ich