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1913 - Det danske Fredsakademi

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Die Zukunft der Haager<br />

Friedenskonferenzen.<br />

Von Dr. Hans Wehberg in Düsseldorf.<br />

(Schluß.)<br />

7. Endlich — und damit will ich die<br />

Vorschlagsliste schließen — wäre sehr zu erwägen,<br />

ob nicht die Regierungen fortan die<br />

nationalen Gesellschaften, die für den Frieden<br />

eintreten, z. B. eine so hervorragende Vereinigung<br />

wie den „Verband vfür internationale Verständigung",<br />

in reichem Maße unterstützen<br />

wollen. Da eine große Anzahl Regierungen<br />

bereits heute der interparlamentarischen Union<br />

jährlich einen Betrag überweisen läßt, so ist<br />

dieser Gedanke nicht so weltfremd, wie er<br />

auf den ersten Blick erscheinen könnte. Fallen<br />

denn nicht die Ziele der Friedensbewegung<br />

und der gesunden Friedenspolitik der Regierungen<br />

völlig zusammen ? Gewiß muß man<br />

zugeben, daß bei einzelnen Gesellschaften<br />

noch utopistische Forderungen auftreten; aber<br />

gerade dadurch, daß die Regierungen mit den<br />

Friedensgesellschaften Hand in Hand arbeiten,<br />

wird es am leichtesten möglich sein, von den<br />

Friedensgesellschaften eine wirklich maßvolle<br />

Unterstützung bei der Aufklärung der öffentlichen<br />

Meinung zu erhalten.<br />

Wenn auch einzelne der zuletzt genannten<br />

Vorschläge auf rein nationaler Grundlage verwirklicht<br />

werden können, so scheint es nichtsdestoweniger<br />

gut, gemeinsam diese Fragen<br />

zu überlegen.<br />

Wir sahen also, daß von den genannten<br />

Vorschlägen noch kein einziger von den<br />

Haager Friedenskonferenzen energisch angefaßt<br />

worden ist. Die Konferenzen haben sich<br />

auf die Schiedsgerichts- und Rüstungsfrage<br />

beschränkt, phne einmal von Grund aus zu<br />

überlegen, wie in planvoller, allmählicher<br />

Arbeit eine Besserung der internationalen Verhältnisse<br />

herbeigeführt werden kann.<br />

Nun ist ja allerdings das Verhalten der<br />

Haager Konferenzen sehr wohl dadurch zu<br />

verstehen, daß auf dem Programme der ersten<br />

Haager Konferenz lediglich die Abrüstungsund<br />

Schiedsgerichtsfrage stand. Man hat<br />

eben später nicht versucht, eine systematische<br />

Friedenspolitik zu betreiben.<br />

Da erhebt sich denn die Frage, ob wenigstens<br />

auf dem Gebiete der Rüstungsfrage<br />

und der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit<br />

die Haager Konferenzen systematisch und<br />

planvoll vorgegangen sind, oder ob die Verhandlungen<br />

und Beschlüsse in dieser Hinsicht<br />

zu scharfer Kritik Anlaß geben.<br />

Betrachten wir zunächst einmal die B e -<br />

handlung der Rüstung s frage auf<br />

der ersten Haager Friedenskonferenz,<br />

so war diese einer günstigen Lösung<br />

der Frage so unvorteühaft wie eben möglich.<br />

Was nämlich den Vorschlag betreffend einen<br />

Stillstand der Friedenspräsenzstärke der Land-<br />

178<br />

armee auf fünf Jahre anlangt, so war hier<br />

der allerschwierigste und ungeeignetste Weg<br />

beschritten worden, um die Frage einer<br />

Lösung zuzuführen. Als ich kürzlich einmal<br />

die verschiedenen Vorschläge zusammenstellte<br />

die bisher in der Weltliteratur zur Rüstungsfrage<br />

gemacht worden sind, habe ich nicht<br />

weniger als 35 gefunden. Höchstwahrscheinlich<br />

sind aber noch mehr Wege gezeigt<br />

worden; denn ich habe nur einen kleinen Teil<br />

der Literatur durchgesehen. Der russische<br />

Antrag auf der ersten Haager Friedenskonferenz<br />

war nun von diesen 35 Möglichkeiten<br />

der am wenigsten empfehlenswerte, und es<br />

war unter diesen Umständen ganz natürlich,<br />

daß die Haager Friedenskonferenz zu keinem<br />

Resultate gelangte. Das war in diesem Falle<br />

ein besonderes Unglück. Denn die Welt<br />

wurde dadurch in den schweren Irrtum versetzt,<br />

als sei die Rüstungsfrage unlösbar.<br />

Warum wurde gleich zu Anfang so Schwieriges<br />

unternommen? Waren nicht zahlreiche Vorschläge<br />

gemacht worden, die viel eher zu<br />

einem Ziele hätten führen können?<br />

Was die Frage der Festsetzung des<br />

Flottenbudgets auf die Dauer von drei Jahren<br />

anlangt, so trat hier klar zutage, daß man<br />

seine Beschlüsse voreilig faßte. Was soll man<br />

denn dazu sagen, daß die erste Haager Friedenskonferenz<br />

den russischen Antrag über das<br />

Flottenbudget mit Gründen ablehnte, die auf<br />

der zweiten Haager Friedenskonferenz von<br />

Männern wie Renault, Lammasch und<br />

Scott für unhaltbar erklärt und heute von<br />

der gesamten Wissenschaft als falsch erwiesen<br />

worden sind? Vergegenwärtigen wir<br />

uns doch einmal diese Tatsache! Nach Eröffnung<br />

der Diskussion über den zuletzt erwähnten<br />

Antrag äußerten 1899 die Vertreter<br />

von England, Frankreich, den Vereinigten<br />

Staaten und Portugal Bedenken, und erklärten,<br />

die große Schwierigkeit liege hier beim Parlamente<br />

und in seiner gesetzlichen Zuständigkeit<br />

auf dem Budgetgebiete; es gehe nicht<br />

an, daß sich die Regierungen bezüglich der<br />

Budgeterhöhungen bänden, wenn das Parlament<br />

darüber noch zu sprechen habe. Freilich<br />

waren damals schon hervorragende Männer<br />

wie van Ka rnebeek und v. B i 1 1 e der<br />

Meinung, daß die Ansicht der Mehrheit unzutreffend<br />

sei. Trotzdem wurde der Antrag aus<br />

konstitutionellen Gründen abgelehnt und den<br />

Regierungen lediglich ein neues Studium der<br />

Frage empfohlen. Nun vergleiche man hiermit<br />

die Verhandlungen über die konstitutionellen<br />

Schwierigkeiten bei der obligatorischen<br />

Schiedsgerichtsbarkeit auf der zweiten Haager<br />

Friedenskonferenz. Gerade die Vertreter Englands,<br />

Frankreichs, der Vereinigten Staaten<br />

und Portugals wiesen damals die konstitutionellen<br />

Bedenken als irrtümlich zurück;..<br />

Später hat der deutsche Delegierte Zorn in<br />

seiner Schrift „Das Deutsche Reich und die<br />

internationale Schiedsgerichtsbarkeit" (1911, S.<br />

27) mit aller Deutlichkeit erklärt: „Wenn ein.

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