1913 - Det danske Fredsakademi
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Die Bundesversammlung war zusammengesetzt<br />
aus Delegierten der Staaten. Ihr<br />
lag bei einem entstehenden Zwist zwischen<br />
den Mitgliedstaaten ob, die Vermittlung<br />
durch einen Ausschuß zu versuchen. Schlug<br />
dieser Versuch fehl, und wurde demnach eine<br />
richterliche Entscheidung notwendig,<br />
so sollte diese durch eine wohlgeordnete<br />
Austrägal-Instanz bewirkt werden,<br />
deren Ausspruch die streitenden Teile sich<br />
sofort zu unterwerfen hatten.<br />
Das Austrälverfahren war durch eine besondere<br />
Ordnung vom 16. Januar 1817 geregelt.<br />
Der inkriminierte Staat — wenn von dessen<br />
Seite gezögert wurde, hatte es die Bundesversammlung<br />
zu tun — mußte drei Mitglieder<br />
benennen, die an dem entstandenen<br />
Zwist unbeteiligt waren. Der beschwerdeführende<br />
Staat wählte aus den dreien sich<br />
einen aus, und dessen höchstes Gericht verhandelte<br />
und entschied den Streit „im Namen<br />
und anstatt der Bundesversammlung, sowie<br />
vermöge derselben Auftrags". Es wurde das<br />
Urteil gefällt und publiziert; es war damit<br />
rechtskräftig und konnte, wenn nötig, von<br />
Bundes wegen exequiert werden.<br />
Damit war der Krieg als rohes<br />
Zwangsmittel aus den gegenseitigen<br />
Beziehungen der Bundesstaaten eliminiert.<br />
Nur als Rechtsschutzmittel blieb der<br />
Krieg auch weiter anerkannt. „In einem<br />
Falle war der innere Krieg nicht zu ver-<br />
meiden :<br />
nämlich wenn ein Bundesstaat in<br />
Erfüllung seiner durch den völkerrechtlichen<br />
Grundvertrag übernommenen Bundespflichten<br />
säumig und zu ihrer Einhaltung anders als mit<br />
den Waffen nicht herbeizubringen war; denn<br />
das schließliche völkerrechtliche Exekutionsmittel<br />
ist der Krieg." Hierfür war eine Exekutionsordnung<br />
— vom 3. August 1820 — aufgestellt,<br />
so daß der Zwang innerhalb der<br />
Schranken des Rechts gehandhabt wurde.<br />
Schon St. Pierre hat für die „Union<br />
de l'Europe", die er vorschlägt, auf das<br />
damalige Deutsche Reich exemplifiziert, das<br />
ja nicht viel fester organisiert war als der<br />
spätere Deutsche Bund. Er führt etwa aus:<br />
Durch die kaiserliche Acht würden die Verwegensten<br />
abgehalten, Krieg mit den übrigen<br />
zu beginnen, weil sie sonst fürchten müßten,<br />
depossediert zu werden; und geschähe es<br />
doch, so sei daran schuld die Verbindung mit<br />
auswärtigen Souveränen, die sie gegen die<br />
Gefahr der Acht deckten. Wenn nun diese<br />
Glieder des deutschen Reichskörpers keine<br />
Nachbarn hätten, die sich in die Angelegenheiten<br />
jener einmischten, würde es niemals Krieg<br />
zwischen ihnen geben; wenn also diese Vereinigung,<br />
anstatt sich auf Deutschland allein<br />
zu beschränken, alle Souveräne, alle Staaten<br />
Europas umfaßte, würde es keinen Krieg<br />
mehr geben, weder im Deutschen Reich noch<br />
im übrigen Europa.<br />
Das „tertium comparationis" ist nicht<br />
— wie etwa ein Gegner einwerfen könnte —<br />
daß das frühere Deutsche Reich sich aufgelöst<br />
habe und der Deutsche Bund gesprengt<br />
worden sei, daß also einer eventuellen<br />
Friedensorganisation der Staaten das<br />
gleiche Schicksal drohe; jenes sind politische<br />
Bewegungen gewesen, die ja ihren<br />
Abschluß in dem neuen Deutschen Reiche,<br />
einem durchaus festen staatlichen Gefüge,<br />
gefunden haben. Nein, wenn wir vergleichsweise<br />
auf das alte Deutsche Reich und den<br />
Deutschen Bund hingewiesen haben, so<br />
wollten wir damit nur 'sagen, daß ähnliche<br />
Institutionen, wie die künftige Friedensorganisation<br />
der Staaten, bereits bestanden<br />
haben.<br />
Einen weiteren Einwurf, den man noch<br />
machen könnte, lehnen wir gleichfalls ab ; nämlich<br />
den, daß es sich bei unseren Beispielen<br />
um Zugehörige zu demselben Volke gehandelt<br />
habe. Dem können wir ruhig das Argument<br />
entgegensetzen, daß der Verkehr in der heutigen<br />
Staatenwelt viel intensiver, der Austausch<br />
der Kulturerrungenschaften viel leichter, das<br />
Herüber- und Hinüberfluten von einem Staate<br />
zum andern — nicht nur etwa bloß der Waren,<br />
sondern ebenso der Personen und Geistesprodukte<br />
— viel häufiger geschieht als in dem<br />
früheren Deutschen Reiche. Diesen Internationalismus<br />
können die erpichtesten<br />
Rassenfanatiker nicht mehr leugnen, denn er<br />
ist tagtäglich geradezu mit Händen zu greifen.<br />
Die gegenseitige Annäherung der Völker vollzieht<br />
sich unaufhaltsam, und der Menschheit<br />
einend Band wird sich um die heutigen Staaten<br />
sicherlich ebenso fest schließen wie früher das<br />
Bewußtsein der Volksgemeinschaft um die<br />
Territorien des Deutschen Bundes.<br />
Der Fortschritt der Menschheit besteht<br />
darin, daß das Unvollkommene durch immer<br />
Vollendeteres abgelöst, daß das weniger Gute<br />
durch Besseres ersetzt, daß nach schwächlichem<br />
Vorbild ein starkes, ragendes Monument<br />
gestaltet wird. So kann der Deutsche Bund<br />
als vorbildlich für die Friedensorganisation der<br />
Staaten angesehen werden; indes, diese wird<br />
jenen weit übertreffen. Schon der Umstand,<br />
daß es sich um die Organisation der Menschheit<br />
und nicht bloß um einen, wenn auch noch<br />
so bedeutsamen Bruchteil von ihr handelt, erhellt<br />
zur Genüge, welcher Fortschritt mit der<br />
Biefriedigung der heutigen Staate<br />
n w e 1 1 erreicht wird.<br />
Mit Nachdruck ist darauf hinzuweisen, daß<br />
die rechtliche Ausgestaltung der Staatengemeinschaft<br />
schon längst in Angriff genommen<br />
wurde. Das Völkerrecht, das zwischenstaatliche<br />
Recht, ist schon Jahrhunderte alt;<br />
und gerade in unserer Zeit ist ein neuer Aufschwung<br />
zu konstatieren: die Haager Friedenskonferenzen,<br />
der durch dieselben konstituierte<br />
Schiedshof, all das sind herrliche Ansätze,<br />
gesunde Keime, die auf reiche Früchte<br />
hoffen lassen.<br />
Gewiß, die Gegner jubeln, daß nicht mit<br />
einem Schlage schon alles erreicht worden ist.