1913 - Det danske Fredsakademi
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Marburg: Ein wirklicher internationaler Gerichtshof<br />
mit einer Körperschaft von ständigen<br />
Richtern, die vor allen Dingen hervorragende<br />
Rechtsgelehrte sein müßten, ist wohl aß Ergänzung,<br />
nicht aber als Ersatz für den gegenwärtigen<br />
Hof wünschenswert. Für einen solchen<br />
ergänzenden Hof sprechen folgende Gründe:<br />
a) Der Wechsel der Persönlichkeiten beim<br />
jetzigen Hof wirkt auf den Zusammenhang seiner<br />
Entscheidungen und die daraus sich ergebende<br />
Entwicklung des Völkerrechts nicht günstig ein.<br />
b) Bei den Verfahren des jetzt bestehenden<br />
Hofes nimmt das Prinzip der Schiedsgerichtsbarkeit,<br />
nämlich das Verlangen, eine Schwierigkeit<br />
durch Vergleich aus der Welt zu schaffen,<br />
einen breiten Raum ein. Kompromisse bilden<br />
aber notwendigerweise wichtige Grundzüge eines<br />
solchen Prinzipes. Eine große Nation, die recht<br />
zu haben glaubt — und die vornehmsten Völker<br />
müssen, wenn sie Klage führen, fühlen, daß<br />
sie im Rechte sind — , wird mehr oder minder<br />
abgeneigt sein, ein Gericht anzurufen, durch<br />
das ihre wichtigsten Interessen gefährdet<br />
werden könnten. Wenn sie dagegen zu einer<br />
Entscheidung Vertrauen hat, die im Zusammenhange<br />
steht mit dem Geist des Gesetzes, soweit<br />
dieses Gesetz überhaupt entwickelt ist,<br />
dann wird sie eher bereit sein, die Anwendung<br />
von Gewalt aufzugeben, um zu ihrem Rechte zu<br />
gelangen.<br />
c) Beleidigter Stolz ist häufig die Ursache<br />
internationaler Streitigkeiten. Der Stolz einer<br />
Nation ist aber gerettet, wenn sie zustimmt,<br />
einen Streit einem internationalen Gerichtshof<br />
zu unterbreiten, und die Errichtung eines Hofes,<br />
der nur nach dem Rechte urteilt, wird somit<br />
die dadurch entstehenden Kriegsmöglichkeiten<br />
aus der Welt schaffen.<br />
d) Das Vorhandensein eines Hofes mit<br />
ständigen Richtern wird die Schwierigkeiten<br />
bei der Richterwahl beseitigen. Heute müssen<br />
für jeden Streit neue Richter gewählt werden.<br />
Auf diesem Wege wird auch eine Verringerung<br />
der sehr hohen Ausgaben, die der jetzigen Einrichtung<br />
des Schiedsgerichtes anhaften, ermöglicht<br />
werden.<br />
e) Ebenso wie der bestehende permanente<br />
internationale Schiedsgerichtshof die Aufmerksamkeit<br />
der Menschen auf die wachsende Möglichkeit,<br />
Streitigkeiten krieglos zu schlichten,<br />
lenkt, so würde ein internationaler Gerichtshof<br />
die Menschen auf die Entwicklung des Völkerrechts<br />
aufmerksam machen. Bei einem solchen<br />
Hof würden wir wahrscheinlich während eines<br />
einzigen Zeitalters Zeuge rascherer Entwicklung<br />
des Völkerrechts sein, als dies in vergangenen<br />
Jahrhunderten der Fall war. Ein Beispiel<br />
der Art, wo die Errichtung eines Gerichtshofes<br />
das Verständnis für das Völkerrecht<br />
erhöht hat, ist die Tatsache, daß<br />
der Vorschlag des Prisenhofes zu der Londoner<br />
Seekriegskonferenz von 1908/9 führte, die das<br />
Seekriegsrecht kodifizierte.<br />
Meurer: Ja!<br />
Neubecker: Jal<br />
Nippold: Ich wünsche einen wirklichen ständigen<br />
Schiedsgerichtshof, aber nicht in der<br />
Form der Cour de la justice arbitrale. Der<br />
jetzige Haager Hof muß zu einem solchen ausgebaut<br />
werden.<br />
Odier: Ich halte es für besser, wenn man<br />
erst noch mehrere Jahre Erfahrungen mit der<br />
gegenwärtigen Organisation sammelt und wartet,<br />
bis sich die Anwendung derselben verallgemeinert<br />
hat. Das ist wünschenswerter, als bereits<br />
jetzt einen wirklich ständigen Schiedshof<br />
zu schaffen, der möglicherweise nur von einer<br />
unzureichenden Anzahl von Staaten angenommen<br />
würde.<br />
Oppenheim: Ja!<br />
Frhr. v. Plener: Das Projekt eines kleinen<br />
permanenten aus Berufsrichtern bestehenden<br />
internationalen Gerichtshofes wird voraussichtlich<br />
von amerikanischer Seite wieder aufgenommen<br />
werden. Die Schwierigkeiten, die das<br />
Projekt bisher fand, sind noch nicht beseitigt.<br />
Einmal ist es die Ernennung der Richter durch<br />
die verschiedenen Staaten, bezüglich deren noch<br />
kein neuer annehmbarer Vorschlag vorliegt.<br />
Dann kommt die Gerichtsautonomie der einzelnen<br />
Staaten, welche sich überhaupt nicht leicht<br />
herbeilassen werden, in Ausdehnung der Bestimmungen<br />
über den Prisenhof, einen Appell<br />
gegen ihre nationalen Gerichte an einen internationalen<br />
Gerichtshof gelten zu lassen. Doch<br />
ist es denkbar, daß, unter gewissen Vorbehalten,<br />
für internationales Privatrecht namentlich<br />
in jenen Partien, die vertragsmäßig geregelt<br />
sind oder es werden können, wie Wechsel-<br />
Scheck-, Teile des See- und Versicherungsrechtes,<br />
eine internationale Gerichtsbarkeit für<br />
Streitigkeiten von Privatpersonen untereinander<br />
anerkannt werde. Mehr als zweifelhaft<br />
erscheint es jedoch, ob die Staaten die Erhebung<br />
von Rechtsansprüchen von Privatpersonen<br />
gegen sie vor einem internationalen Gerichtshof<br />
zugeben werden. Dagegen könnten<br />
wohl Streitigkeiten von Staaten untereinander,<br />
namentlich über Auslegung hichtpolitischer Verträge<br />
und über andere juridischen Fragen unter<br />
gewissen Vorbehalten an ein internationales Gericht<br />
gewiesen werden, doch müßte es den Staaten<br />
immer freistehen, statt des internationalen Gerichtshofs<br />
den Weg freier schiedsgerichtlicher<br />
Austragung durch den Haager Schiedshof zu wählen.<br />
Politis: Ich glaube, daß die Schaffung der<br />
Cour de justice arbitrale neben dem jetzigen<br />
Schiedshöfe äußerst wünschenswert ist und<br />
von der dritten Friedenskonferenz verwirklicht<br />
werden müßte.<br />
Rehm : Ja<br />
Schoen : Ob von der Errichtung eines solchen<br />
Schiedshofes neben dem Haager Schiedshof<br />
große und sichere Vorteile für die Praxis zu<br />
erwarten sind, scheint zweifelhaft. Daß ein<br />
nicht für den Einzelfall von den Parteien zusammengesetzter<br />
Gerichtshof der Entwicklung<br />
des internationalen Rechts mehr dienen wird<br />
als der Haager Schiedsgerichtshof ist klar: er<br />
wird der internationalen Rechtsprechung eine<br />
Kontinuität sichern ; der Umstand, daß er nur<br />
nach Rechtsgrundsätzen urteilt, wird das Ansehen<br />
des Völkerrechts heben. Allein liegt es nicht<br />
sehr nahe, daß die Staaten, wenn sie zwischen<br />
ihm und dem Haager Schiedsgerichtshof in<br />
jedem Falle wählen können, in allen wichtigen<br />
Fällen sich für letzteren entscheiden werden,<br />
auf dessen Zusammensetzung sie in concreto<br />
Einfluß haben?<br />
Schücking: Darin würde ich einen wesentlichen<br />
Fortschritt erblicken, nicht nur für die<br />
Staatengerichtsbarkeit, sondern mehr noch als<br />
Symptom der sich anbahnenden Organisation<br />
der Kulturwelt.<br />
Strupp: Ja!<br />
van Vollenhoven : Für sehr wünschenswert<br />
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