1913 - Det danske Fredsakademi
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DIE FßlEDENS-^ADTE<br />
jenen "Wandel der öffentlichen Meinung herbeigeführt<br />
hat, durch den es erst möglich<br />
wurde, aus der Zeit des brutalen Hasses,<br />
der gegenseitigen Vernichtungsgier heraus,<br />
in eine Aera der Vernunftherrschaft hinüberzuführen.<br />
Ihr scheint diese Aenderung in<br />
den Beziehungen der beiden Staaten zugleich<br />
ein "Wendepunkt für die Entwicklung ganz<br />
Europas zu werden. Die schlichten Zahle q<br />
10:16 werden weltgeschichtliche Bedeutung<br />
erlangen. Wenn sie, was zu erhoffen ist,<br />
eine Sicherung dafür bieten werden, daß die<br />
beiden Völker, die wir den Kern der "Welt<br />
genannt haben, statt zu gegenseitiger Vernichtung,<br />
zur Gemeinsamkeit und höheren<br />
Festigung gelangen können, so wird sich<br />
das Rad der Weltgeschichte künftig nach<br />
einer ganz anderen Richtung drehen, und<br />
die Aengste und Verwirrungen, unter denen<br />
der schwergeprüfte Erdteil in den letzten<br />
Jahren zu leiden hatte, werden bald einer<br />
Vergangenheit angehören, die einer glücklicheren<br />
Zukunft nur Grauen und Abscheu<br />
einflößen wird. Wir Pazifisten, die wir uns<br />
den Ruhmestitel nicht werden rauben lassen,<br />
der Entwicklung dieser glückverheißenden<br />
Wendung zugesteuert zu haben, werden mit<br />
erneuten Kräften dahin arbeiten, daß diese<br />
Zukunft bald eine Gegenwart werde.<br />
A. H. F.<br />
Das Problem eines inter-<br />
nationalen Staatengerichtshofes,<br />
Von Assessor Dr. W. Bellardi, Hannover.<br />
Als zweiter Band der großzügig angelegten<br />
Sammlung „Das Werk vom Haag" ist<br />
im Sommer des verflossenen Jahres unter<br />
dem obenstehenden Titel ein neues Buch<br />
von Dr. Hans Wehberg erschienen<br />
(München und Leipzig 1Q12, Verlag von<br />
Duncker & Humblot).<br />
Man darf es a priori als einen besonders<br />
günstigen Umstand betrachten, daß gerade<br />
W e h b e r g die Bearbeitung dieser schwierigen<br />
Materie, die für den erhofften baldigen<br />
Fortschritt in der Entwicklung der<br />
internationalen Rechtsgemeinschaft von so<br />
außerordentlich praktischer Bedeutung ist, in<br />
die Hand genommen hat. Zweifellos war<br />
Wehberg der berufene Mann hierzu. Hat<br />
er doch bei seiner unermüdlichen und tiefgehenden<br />
Beschäftigung mit allen Fragen<br />
des Völkerrechts und der Friedensbewegung<br />
sich bereits seit Jahren mit besonderem Interesse<br />
dem Probleme der internationalen<br />
Gerichtsbarkeit zugewandt. In einer Reihe<br />
von Aufsätzen in Tageszeitungen und Fachzeitschriften<br />
sowie an mehreren Stellen seines<br />
Kommentars zu dem Haager „Abkommen<br />
44<br />
3<br />
betreffend die friedliche Erledigung internationaler<br />
Streitigkeiten" vom 18. Oktober<br />
1907 (Tübingen 1911, Verlag von J. C.B.Mohr)<br />
hat Wehberg seine Gedanken hierüber<br />
zum Teil schon veröffentlicht. Diese Gedanken,<br />
wesentlich erweitert und in gründ-<br />
licher, wissenschaftlicher Weise vertieft,<br />
finden wir nun in diesem zweiten Bande des<br />
„Werkes vom Haag" in übersichtlicher Zusammenfassung<br />
niedergelegt.<br />
Wehbergs Arbeit rechtfertigt die<br />
darauf gesetzten Hoffnungen in reichstem<br />
Maße. Ich möchte wünschen, daß sie nicht<br />
nur weit verbreitet, sondern auch ernsthaft<br />
studiert würde von allen, deren Gesichtsund<br />
Gedankenkreis über den Horizont des<br />
eigen-persönlichen und nationalen Lebens<br />
hinausgreifend auch die Anteilnahme an dem<br />
Gesamtleben der in Kulturstaaten organisierten<br />
Menschheit umfaßt. Besonders aber<br />
sollten alle diejenigen an dieser kostbaren<br />
Quelle trinken, in deren Hand es zum wesentlichen<br />
Teile gegeben ist, über Tempo und<br />
Grad des Fortschritts im Wachstum der<br />
Völker-Rechtsgemeinschaft zu entscheiden.<br />
Hiermit könnte ich eigentlich schon mit<br />
dem, was ich zu Wehbergs Werk öffentlich<br />
zu sagen hätte, abschließen : !man lese das<br />
Buch und denke darüber !<br />
Zum<br />
mindesten er-<br />
1<br />
scheint es mir überflüssig, neben dieser dringenden<br />
Empfehlung darauf hinzuweisen,<br />
Wehbergs Arbeit in hohem Maße<br />
daß<br />
von<br />
selbständigem Geist und Scharfsinn zeugt<br />
und sich in gleicher Weise durch klare, übersichtliche<br />
Anlage und fesselnde, gewandte<br />
Darstellung wie durch die außerordentliche<br />
Fülle des verarbeiteten deutschen und fremdsprachigen<br />
Akten- und Literaturmaterials<br />
auszeichnet.<br />
Werk liest,<br />
Hiervon wird sich jeder, der das<br />
ohnehin bald überzeugen. Und<br />
andere dürfte diese Feststellung schwerlich<br />
viel interessieren.<br />
Vielleicht aber wird erst eine kurze Darlegung<br />
des näheren Inhalts den einen oder<br />
anderen zur Lektüre des Buches anregen.<br />
Deshalb mag ein Eingehen hierauf an dieser<br />
Stelle berechtigt sein.<br />
Und zwar möchte ich der knappen Mitteilung<br />
des wesentlichen Inhalts die einzige<br />
eigentlich „kritische" Bemerkung, die ich für<br />
meine Person zu machen hätte, hier gleich<br />
vorausschicken, ohne jedoch eine Polemik<br />
in einer Frage eröffnen zu wollen, die von<br />
der Mehrzahl der völkerrechtlichen und pazifistischen<br />
Schriftsteller bereits im Sinne der<br />
W e h b e r g sehen Auffassung beantwortet<br />
worden ist — wobei ich die Richtigkeit dieser<br />
Antwort vom praktischen Standpunkte der<br />
Rücksichtnahme auf die heutigen wirklichen<br />
Verhältnisse des politischen Lebens<br />
und auf die Gebote der Taktik ohne weiteres<br />
anerkenne.<br />
Es handelt sich um die Frage, ob für die<br />
Organisation der völkerrechtlichen Rechtsprechung<br />
die Schaffung einer Exekutions-