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1913 - Det danske Fredsakademi

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. fond<br />

\^ETE<br />

II, S. 660) vollkommen Recht, wenn er<br />

erklärte: „qu'il existe des divergences,<br />

non seulement de forme, mais aussi de<br />

entre les opinions de MM. Scott<br />

et iLammasch et meme Celles des auteurs<br />

du projet." Trotzdem aber hat man auf der<br />

zweiten Friedenskonferenz gar nicht den Versuch<br />

gemacht, diese fundamentalen Widersprüche<br />

aufzuklären. Diese rührten nämlich<br />

ganz gewiß nur daher, daß man sich über<br />

die Definition eines internationalen Gerichtshofes<br />

und eines internationalen Schiedsgerichtshofes<br />

nicht klar war. Die zweite Haager<br />

'Konferenz hat fortwährend nationale und internationale<br />

Gerichtsbarkeit durcheinandergeworfen.<br />

Sie hat nicht erkannt, daß es im<br />

internationalen Rechte eine Gerichtsbarkeit in<br />

dem nationalen Sinne, die von einer übergeordneten<br />

Behörde eingesetzt ist, überhaupt<br />

nicht gibt. Denn hätten wir diesen Gerichtshof,<br />

dann besäßen wir auch einen Weltbundesstaat,<br />

.und dann wären die Grundlagen, auf<br />

denen wir heute das Völkerrecht aufbauen,<br />

Vernichtet. Gerichtsbarkeit muß daher im<br />

internationalen Rechte etwas ganz anders sein<br />

als vim nationalen Völkerleben. (Eine ausführlichere<br />

Darlegung erübrigt sich hier. Ich<br />

verweise auf mein bereits genanntes Buch:<br />

Das Problem eines Staatengerichtshofes.)<br />

Auch bei der Frage der Zusammensetzung<br />

des „Cour de la justice arbitrale" war man<br />

über Jiöchst wichtige Fragen im Unklaren.<br />

Vor allem deshalb ist auch das ganze Projekt<br />

zuletzt an dem vollkommen berechtigten<br />

Widerspruche der Klein- und Mittelstaaten gescheitert.<br />

So erkennen wir also, daß die Haager<br />

(Konferenzen die von ihnen erörterten Ideen<br />

durchaus nicht systematisch und planvoll angefaßt<br />

haben. Dazu wäre nötig gewesen, daß<br />

man sich erst über alle Grundbegriffe klar<br />

geworden wäre und dann überlegt hätte,<br />

welche Pläne zuerst realisierbar seien.<br />

Insgesamt also haben sich die Haager<br />

Friedenskonferenzen noch nicht als ein Zentralpunkt<br />

für die internationale Friedenspolitik<br />

bewährt. Sie haben von den zahlreichen<br />

Wegen zur internationalen Organisation nur<br />

zwei beschritten, d. h. nur die Fragen der<br />

Schiedsgerichtsbarkeit und der Rüstungsverständigung<br />

einer Prüfung unterzogen, sind dabei<br />

aber nicht auf den Kern der ganzen Sache<br />

eingegangen. Dadurch ist bei Diplomaten sowohl<br />

als auch in weiten Volkskreisen der<br />

Glaube entstanden, als seien die Haager Konferenzen<br />

in der Hauptsache nur zur Förderung<br />

der Schiedsgerichtsbarkeit ins Leben gerufen<br />

worden. Das aber muß umsomehr zur Untergrabung<br />

des Ansehens dieser Konferenzen beitragen,<br />

als zweifellos die Schiedsgerichtsbarkeit<br />

allein nicht imstande ist, die friedliche<br />

Organisation der Staatengemeinschaft herbeizuführen.<br />

So ist denn, nachdem die Abrüstungsfrage<br />

fast begraben worden ist, das ursprüng-<br />

liche Ziel der Haager Konferenzen fast ganz<br />

aus dem Auge verloren worden. Daß das<br />

leuchtende (Ideal (aller Haager Konferenzen<br />

nur lauten kann: „Allmähliche, aber systematische<br />

Entwicklung einer internationalen<br />

Friedens politik", haben viele noch gar nicht<br />

erkannt*).<br />

Meines Erachtens aber wird eine Besserung<br />

in diesen Verhältnissen nicht eher eintreten,<br />

als bis man klar erkannt haben wird,<br />

daß vor allem einmal erst das ganze Problem<br />

der internationalen Friedenspolitik mit realpolitischem<br />

[Scharfsinn bearbeitet werden muß,<br />

ehe man an die Ausarbeitung von internationalen<br />

Verträgen geht.<br />

Als der Bau des Friedenspalastes im Haag<br />

begonnen wurde, da sind nicht eines Tages<br />

unversehens einige Baumeister zusammen-<br />

'gekommen, um Stein auf Stein zu türmen,<br />

sondern vorher war ein ganz detaillierter Entwurf<br />

ausgearbeitet worden, und die Arbeiter<br />

kannten genau die Bedeutung jedes einzelnen<br />

Steines innerhalb des Ganzen. Als aber die<br />

Haager Friedenskonferenzen ins Leben gerufen<br />

wurden, da wußte man wohl ungefähr,<br />

was 1899 und was 1907 geschaffen werden<br />

sollte; aber von der Bedeutung dieser Pläne<br />

innerhalb des großen Zieles der friedlichen<br />

Staatenorganisation hatte man keine Ahnung.<br />

Dies war freilich so lange verzeihlich, als<br />

man überhaupt noch nicht fest entschlossen<br />

war, die Haager Konferenzen zu einer regelmäßigen<br />

Institution des Staatenlebens zu<br />

machen. Nachdem dies aber 1907 geschehen<br />

ist, (muß man nicht nur die Aufgaben jeder<br />

Friedenskonferenz für sich betrachten, sondern<br />

darüber hinaus feststellen, welche Rolle die<br />

Beschlüsse der einzelnen Konferenz innerhalb<br />

der gesamten Haager Konferenzen einnehmen,.<br />

Bevor also die nächsten Haager Friedenskonferenzen<br />

zusammentreten, müßten einmal<br />

folgende Fragen beantwortet werden:<br />

1. Sind die Haager Konferenzen lediglich<br />

da, um die (Schiedsgerichtsbarkeit (und<br />

das Kriegsrecht) fortzubilden, oder sind sie<br />

nicht vielmehr der Zentralpunkt für die internationale<br />

Staatsorganisation? Obwohl es gar<br />

nicht zweifelhaft sein kann, wie diese Frage<br />

zu beantworten ist, so sollte sie doch mit der<br />

nötigen /Klarheit und Entschiedenheit beantwortet<br />

werden, damit alle Staaten die richtige<br />

Auffassung von dem Wesen des Häager<br />

Werkes erhalten. Die Schückingsche<br />

Lehre ist hier entscheidend.<br />

2. Wie kann diese internationale Friedenspolitik<br />

am besten betrieben werden? Welches<br />

sind die wichtigsten Programmpunkte dieser<br />

Politik? Was ist zunächst und was erst später<br />

realisierbar ?<br />

*) Für diese Erkenntnis bedeutet<br />

Schückings groß ange^gtes Meisterwerk<br />

eine welthistorische Tat, die dem ruhmvollen<br />

Eintreten Zorns auf der ersten Friedenskonfezenz<br />

für den Schiedshof gleichkommt.<br />

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