1913 - Det danske Fredsakademi
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\^ETE<br />
II, S. 660) vollkommen Recht, wenn er<br />
erklärte: „qu'il existe des divergences,<br />
non seulement de forme, mais aussi de<br />
entre les opinions de MM. Scott<br />
et iLammasch et meme Celles des auteurs<br />
du projet." Trotzdem aber hat man auf der<br />
zweiten Friedenskonferenz gar nicht den Versuch<br />
gemacht, diese fundamentalen Widersprüche<br />
aufzuklären. Diese rührten nämlich<br />
ganz gewiß nur daher, daß man sich über<br />
die Definition eines internationalen Gerichtshofes<br />
und eines internationalen Schiedsgerichtshofes<br />
nicht klar war. Die zweite Haager<br />
'Konferenz hat fortwährend nationale und internationale<br />
Gerichtsbarkeit durcheinandergeworfen.<br />
Sie hat nicht erkannt, daß es im<br />
internationalen Rechte eine Gerichtsbarkeit in<br />
dem nationalen Sinne, die von einer übergeordneten<br />
Behörde eingesetzt ist, überhaupt<br />
nicht gibt. Denn hätten wir diesen Gerichtshof,<br />
dann besäßen wir auch einen Weltbundesstaat,<br />
.und dann wären die Grundlagen, auf<br />
denen wir heute das Völkerrecht aufbauen,<br />
Vernichtet. Gerichtsbarkeit muß daher im<br />
internationalen Rechte etwas ganz anders sein<br />
als vim nationalen Völkerleben. (Eine ausführlichere<br />
Darlegung erübrigt sich hier. Ich<br />
verweise auf mein bereits genanntes Buch:<br />
Das Problem eines Staatengerichtshofes.)<br />
Auch bei der Frage der Zusammensetzung<br />
des „Cour de la justice arbitrale" war man<br />
über Jiöchst wichtige Fragen im Unklaren.<br />
Vor allem deshalb ist auch das ganze Projekt<br />
zuletzt an dem vollkommen berechtigten<br />
Widerspruche der Klein- und Mittelstaaten gescheitert.<br />
So erkennen wir also, daß die Haager<br />
(Konferenzen die von ihnen erörterten Ideen<br />
durchaus nicht systematisch und planvoll angefaßt<br />
haben. Dazu wäre nötig gewesen, daß<br />
man sich erst über alle Grundbegriffe klar<br />
geworden wäre und dann überlegt hätte,<br />
welche Pläne zuerst realisierbar seien.<br />
Insgesamt also haben sich die Haager<br />
Friedenskonferenzen noch nicht als ein Zentralpunkt<br />
für die internationale Friedenspolitik<br />
bewährt. Sie haben von den zahlreichen<br />
Wegen zur internationalen Organisation nur<br />
zwei beschritten, d. h. nur die Fragen der<br />
Schiedsgerichtsbarkeit und der Rüstungsverständigung<br />
einer Prüfung unterzogen, sind dabei<br />
aber nicht auf den Kern der ganzen Sache<br />
eingegangen. Dadurch ist bei Diplomaten sowohl<br />
als auch in weiten Volkskreisen der<br />
Glaube entstanden, als seien die Haager Konferenzen<br />
in der Hauptsache nur zur Förderung<br />
der Schiedsgerichtsbarkeit ins Leben gerufen<br />
worden. Das aber muß umsomehr zur Untergrabung<br />
des Ansehens dieser Konferenzen beitragen,<br />
als zweifellos die Schiedsgerichtsbarkeit<br />
allein nicht imstande ist, die friedliche<br />
Organisation der Staatengemeinschaft herbeizuführen.<br />
So ist denn, nachdem die Abrüstungsfrage<br />
fast begraben worden ist, das ursprüng-<br />
liche Ziel der Haager Konferenzen fast ganz<br />
aus dem Auge verloren worden. Daß das<br />
leuchtende (Ideal (aller Haager Konferenzen<br />
nur lauten kann: „Allmähliche, aber systematische<br />
Entwicklung einer internationalen<br />
Friedens politik", haben viele noch gar nicht<br />
erkannt*).<br />
Meines Erachtens aber wird eine Besserung<br />
in diesen Verhältnissen nicht eher eintreten,<br />
als bis man klar erkannt haben wird,<br />
daß vor allem einmal erst das ganze Problem<br />
der internationalen Friedenspolitik mit realpolitischem<br />
[Scharfsinn bearbeitet werden muß,<br />
ehe man an die Ausarbeitung von internationalen<br />
Verträgen geht.<br />
Als der Bau des Friedenspalastes im Haag<br />
begonnen wurde, da sind nicht eines Tages<br />
unversehens einige Baumeister zusammen-<br />
'gekommen, um Stein auf Stein zu türmen,<br />
sondern vorher war ein ganz detaillierter Entwurf<br />
ausgearbeitet worden, und die Arbeiter<br />
kannten genau die Bedeutung jedes einzelnen<br />
Steines innerhalb des Ganzen. Als aber die<br />
Haager Friedenskonferenzen ins Leben gerufen<br />
wurden, da wußte man wohl ungefähr,<br />
was 1899 und was 1907 geschaffen werden<br />
sollte; aber von der Bedeutung dieser Pläne<br />
innerhalb des großen Zieles der friedlichen<br />
Staatenorganisation hatte man keine Ahnung.<br />
Dies war freilich so lange verzeihlich, als<br />
man überhaupt noch nicht fest entschlossen<br />
war, die Haager Konferenzen zu einer regelmäßigen<br />
Institution des Staatenlebens zu<br />
machen. Nachdem dies aber 1907 geschehen<br />
ist, (muß man nicht nur die Aufgaben jeder<br />
Friedenskonferenz für sich betrachten, sondern<br />
darüber hinaus feststellen, welche Rolle die<br />
Beschlüsse der einzelnen Konferenz innerhalb<br />
der gesamten Haager Konferenzen einnehmen,.<br />
Bevor also die nächsten Haager Friedenskonferenzen<br />
zusammentreten, müßten einmal<br />
folgende Fragen beantwortet werden:<br />
1. Sind die Haager Konferenzen lediglich<br />
da, um die (Schiedsgerichtsbarkeit (und<br />
das Kriegsrecht) fortzubilden, oder sind sie<br />
nicht vielmehr der Zentralpunkt für die internationale<br />
Staatsorganisation? Obwohl es gar<br />
nicht zweifelhaft sein kann, wie diese Frage<br />
zu beantworten ist, so sollte sie doch mit der<br />
nötigen /Klarheit und Entschiedenheit beantwortet<br />
werden, damit alle Staaten die richtige<br />
Auffassung von dem Wesen des Häager<br />
Werkes erhalten. Die Schückingsche<br />
Lehre ist hier entscheidend.<br />
2. Wie kann diese internationale Friedenspolitik<br />
am besten betrieben werden? Welches<br />
sind die wichtigsten Programmpunkte dieser<br />
Politik? Was ist zunächst und was erst später<br />
realisierbar ?<br />
*) Für diese Erkenntnis bedeutet<br />
Schückings groß ange^gtes Meisterwerk<br />
eine welthistorische Tat, die dem ruhmvollen<br />
Eintreten Zorns auf der ersten Friedenskonfezenz<br />
für den Schiedshof gleichkommt.<br />
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