1913 - Det danske Fredsakademi
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DIE FßlEDEN5-^&DTE<br />
Kaufmann: In dem bisherigen Haager Werk<br />
sehe ich nicht einen Haager Weltstaatenbund,<br />
oder einen Keim, eines solchen, wenigstens<br />
nicht, wenn durch diese Bezeichnung eine weitgehende<br />
Wesensidentität mit den historischen<br />
Staatenbünden behauptet werden soll. Dafür<br />
sind der Analogien zu wenige und die Verschiedenheiten<br />
zu tiefgreifend.<br />
Auch glaube ich nicht, daß die Weiterentwicklung<br />
der Haager Völkergemeinschaft in<br />
analogen Bahnen, wie bei jenen Staatenbünden,<br />
verlaufen wird,<br />
i Als politisch erachte ich das Haager Werk.<br />
Doch bliebe die Vorfrage, ob ich und andere<br />
dabei den Begriff des Politischen und dessen<br />
Abgrenzung vom Nicht-Politischen in gleicher<br />
Weise auffassen. Eine Auseinandersetzung darüber<br />
würde aber an dieser Stelle zu weit<br />
führen.<br />
Kohler: Ja! Das Haager Werk ist politisch<br />
und rechtsgestaltend.<br />
Laband: Nein. Ein Weltstaatenbund ist<br />
nicht möglich, so lange es unter den Großstaaten<br />
eine schwere Kollision der Interessen<br />
gibt. Eine friedliche — schiedsrichterliche<br />
— Entscheidung von Rechtsfragen ist<br />
dazu nicht genügend, wenn auch von Wichtigkeit<br />
und erstrebenswert.<br />
La Fontaine: Wenn auch der Weltstaatenbund<br />
durch das Haager Abkommen von 1899<br />
nicht ausdrücklich festgelegt worden ist, so ist<br />
er doch in Wirklichkeit in ihm enthalten. Das<br />
zustandegekommene Werk ist einmal ein<br />
völkerrechtliches, es trägt aber auch einen politischen<br />
Charakter — das Wort „politisch"<br />
in einem wissenschaftlichen Sinne verstanden —<br />
da es die Tendenz hat, die Weltorganisation<br />
weiterzubilden.<br />
Lammasch: Den Keim eines Weltstaatenbundes<br />
finde ich in den Friedensakten von<br />
1899 und 1907 nicht.<br />
de Louter: Die erstere Ansicht scheint mir<br />
nicht zutreffend. Die zweite Frage ist selbstverständlich<br />
zu bejahen.<br />
Marburg: Die Gesellschaft der Nationen ist<br />
eine Tatsache. Bis jetzt ist sie noch wenig<br />
organisiert, aber diese Organisation erhielt eine<br />
bemerkenswerte Anerkennung durch die erste<br />
und zweite Haager Konferenz. Abgesehen von<br />
den mehr als 300 internationalen Organisationen,<br />
deren Mittelpunkt das „Bureau des associations<br />
internationales" in Brüssel bildet, wird die Tatsache<br />
einer Organisation der Nationen am deutlichsten<br />
durch die 40 internationalen Konventionen<br />
bewiesen, bei welchen die Staaten<br />
selbst Signatare sind.<br />
Meurer: Nein!<br />
Neubecker: Den Keim eines Weltstaatenbundes<br />
wird man bereits trotz allem und allem<br />
erkennen können.<br />
Nippold: Nein!<br />
= ®<br />
Odier: Es ist meines Erachtens noch zu<br />
früh, um von einem Weltstaatenbund als einem<br />
Resultate von 1899 zu sprechen. Aber dieses<br />
Werk hat gewiß eine politische Bedeutung, da<br />
es den Zweck hat, mehr und mehr an Stelle der<br />
ratio belli die Entscheidung durch das Recht<br />
zu setzen.<br />
Oppenheim: Die Ansicht Schückings ist ein<br />
Phantasiegebilde ; das Schiedsabkommen hat gar<br />
nichts mit einem Weltstaatenbund zu tun und<br />
enthält gewiß auch keinen Keim eines solchen!<br />
Die Frage „Ist das Werk vom Haag ein politisches?"<br />
ist mir ganz unverständlich, solange<br />
ich nicht weiß, welche Bedeutung Sie dem Wort<br />
„politisch" beilegen.<br />
Politis: Ich glaube, daß das Haager Werk<br />
keinen politischen Charakter trägt.<br />
Rehm: Der Keim ist geschaffen. Das Werk<br />
ist politisch, denn es hat den Verständigungsgedanken<br />
gefördert.<br />
Schoen : Daß ein Weltstaatenbund geschaffen<br />
ist, glaube ich nicht: dem Wesen des Staatenbundes<br />
widerspricht es, daß der Krieg zwischen<br />
den Bundesgliedern etwas Erlaubtes ist. Auch<br />
kann man nicht annehmen, daß ein Weltstaatenbund<br />
entstanden ist, ohne daß der Wille der<br />
Staaten bewußt auf die Gründung eines solchen<br />
gerichtet war.<br />
Schoenborn: Ich glaube mit Schücking, daß<br />
1899 zum mindesten der Keim zu einem Weltstaatenbunde<br />
geschaffen worden ist.<br />
Schücking: Meines Erachtens wird sich sehr<br />
bald die Erkenntnis durchgesetzt haben, daß<br />
im Haag ein Weltverband der Kulturstaaten<br />
mit politischem Einschlag (weil geschaffen zur<br />
Aufrechterhaltung des Rechtsfriedens) begründet<br />
worden ist. Ob man darin mit mir einen Weltstaatenbund<br />
sehen wird, ist natürlich zunächsst<br />
davon abhängig, wie man den Staatenbund als<br />
solchen definieren will. In diesem Punkte gehen<br />
die Anschauungen aber weit auseinander. Wer<br />
zum Staatenbund eine Beschränkung der Souveränität<br />
fordert, wird den Weltverband natürlich<br />
nicht als Staatenbund ansehen. Doch begreife ich<br />
nicht, wie man dem Haager Weltverband den<br />
Charakter als Weltstaatenbund darum bestreiten<br />
kann, daß hier keine gemeinsame Verteidigung;<br />
nach außen verfolgt wird. Wollte man an<br />
diesem Kriterium unbedingt festhalten, dann<br />
wäre es überhaupt schlechterdings unmöglich,<br />
einen Weltstaatenbund jemals zu begründen.<br />
Und doch hat schon Martens diesen Begriff<br />
auf die zu verwirklichende politische Organisation<br />
der Kulturwelt angewandt.<br />
Strupp: Es handelt sich um eine Organisation<br />
sui generis. Der Verband der am<br />
Haager Friedensabkommen beteiligten Staaten<br />
hat zweifellos ein politisches Werk geschaffen.<br />
van Vollenhoven: Er ist geschaffen, aber<br />
nicht zum klaren Ausdruck gebracht worden.<br />
V. Wird die Schiedsgerichtsbarkeit im Laufe der Zeit mit dem Erstarken der inter-<br />
nationalen Organisation eine solche Bedeutung einnehmen, daß ihr regelmäßig auch<br />
Ehren- und Lebensinteressenfragen überwiesen werden?<br />
v. Bar: Die Entwicklung könnte meines Erachtens<br />
dahin erstarken, daß man für Ehr e n -<br />
fragen eine Ausnahmeklausel für erforderlich<br />
nicht mehr halten würde. Bei Differenzen<br />
über wirkliche oder vermeintliche Lebensinteressen<br />
werden machtvolle Staaten einem<br />
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Schiedssprüche, da sie dessen Inhalt nicht vorhersehen<br />
können, sich nicht unterwerfen. Dagegen<br />
könnte ein von hoher und als unparteiisch<br />
anerkannter Autorität abgegebenes Guta<br />
c h t e n in solchen Fällen oft einen friedlichen<br />
Ausgleich herbeiführen.