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1913 - Det danske Fredsakademi

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DIE FßlEDEN5-^&DTE<br />

Kaufmann: In dem bisherigen Haager Werk<br />

sehe ich nicht einen Haager Weltstaatenbund,<br />

oder einen Keim, eines solchen, wenigstens<br />

nicht, wenn durch diese Bezeichnung eine weitgehende<br />

Wesensidentität mit den historischen<br />

Staatenbünden behauptet werden soll. Dafür<br />

sind der Analogien zu wenige und die Verschiedenheiten<br />

zu tiefgreifend.<br />

Auch glaube ich nicht, daß die Weiterentwicklung<br />

der Haager Völkergemeinschaft in<br />

analogen Bahnen, wie bei jenen Staatenbünden,<br />

verlaufen wird,<br />

i Als politisch erachte ich das Haager Werk.<br />

Doch bliebe die Vorfrage, ob ich und andere<br />

dabei den Begriff des Politischen und dessen<br />

Abgrenzung vom Nicht-Politischen in gleicher<br />

Weise auffassen. Eine Auseinandersetzung darüber<br />

würde aber an dieser Stelle zu weit<br />

führen.<br />

Kohler: Ja! Das Haager Werk ist politisch<br />

und rechtsgestaltend.<br />

Laband: Nein. Ein Weltstaatenbund ist<br />

nicht möglich, so lange es unter den Großstaaten<br />

eine schwere Kollision der Interessen<br />

gibt. Eine friedliche — schiedsrichterliche<br />

— Entscheidung von Rechtsfragen ist<br />

dazu nicht genügend, wenn auch von Wichtigkeit<br />

und erstrebenswert.<br />

La Fontaine: Wenn auch der Weltstaatenbund<br />

durch das Haager Abkommen von 1899<br />

nicht ausdrücklich festgelegt worden ist, so ist<br />

er doch in Wirklichkeit in ihm enthalten. Das<br />

zustandegekommene Werk ist einmal ein<br />

völkerrechtliches, es trägt aber auch einen politischen<br />

Charakter — das Wort „politisch"<br />

in einem wissenschaftlichen Sinne verstanden —<br />

da es die Tendenz hat, die Weltorganisation<br />

weiterzubilden.<br />

Lammasch: Den Keim eines Weltstaatenbundes<br />

finde ich in den Friedensakten von<br />

1899 und 1907 nicht.<br />

de Louter: Die erstere Ansicht scheint mir<br />

nicht zutreffend. Die zweite Frage ist selbstverständlich<br />

zu bejahen.<br />

Marburg: Die Gesellschaft der Nationen ist<br />

eine Tatsache. Bis jetzt ist sie noch wenig<br />

organisiert, aber diese Organisation erhielt eine<br />

bemerkenswerte Anerkennung durch die erste<br />

und zweite Haager Konferenz. Abgesehen von<br />

den mehr als 300 internationalen Organisationen,<br />

deren Mittelpunkt das „Bureau des associations<br />

internationales" in Brüssel bildet, wird die Tatsache<br />

einer Organisation der Nationen am deutlichsten<br />

durch die 40 internationalen Konventionen<br />

bewiesen, bei welchen die Staaten<br />

selbst Signatare sind.<br />

Meurer: Nein!<br />

Neubecker: Den Keim eines Weltstaatenbundes<br />

wird man bereits trotz allem und allem<br />

erkennen können.<br />

Nippold: Nein!<br />

= ®<br />

Odier: Es ist meines Erachtens noch zu<br />

früh, um von einem Weltstaatenbund als einem<br />

Resultate von 1899 zu sprechen. Aber dieses<br />

Werk hat gewiß eine politische Bedeutung, da<br />

es den Zweck hat, mehr und mehr an Stelle der<br />

ratio belli die Entscheidung durch das Recht<br />

zu setzen.<br />

Oppenheim: Die Ansicht Schückings ist ein<br />

Phantasiegebilde ; das Schiedsabkommen hat gar<br />

nichts mit einem Weltstaatenbund zu tun und<br />

enthält gewiß auch keinen Keim eines solchen!<br />

Die Frage „Ist das Werk vom Haag ein politisches?"<br />

ist mir ganz unverständlich, solange<br />

ich nicht weiß, welche Bedeutung Sie dem Wort<br />

„politisch" beilegen.<br />

Politis: Ich glaube, daß das Haager Werk<br />

keinen politischen Charakter trägt.<br />

Rehm: Der Keim ist geschaffen. Das Werk<br />

ist politisch, denn es hat den Verständigungsgedanken<br />

gefördert.<br />

Schoen : Daß ein Weltstaatenbund geschaffen<br />

ist, glaube ich nicht: dem Wesen des Staatenbundes<br />

widerspricht es, daß der Krieg zwischen<br />

den Bundesgliedern etwas Erlaubtes ist. Auch<br />

kann man nicht annehmen, daß ein Weltstaatenbund<br />

entstanden ist, ohne daß der Wille der<br />

Staaten bewußt auf die Gründung eines solchen<br />

gerichtet war.<br />

Schoenborn: Ich glaube mit Schücking, daß<br />

1899 zum mindesten der Keim zu einem Weltstaatenbunde<br />

geschaffen worden ist.<br />

Schücking: Meines Erachtens wird sich sehr<br />

bald die Erkenntnis durchgesetzt haben, daß<br />

im Haag ein Weltverband der Kulturstaaten<br />

mit politischem Einschlag (weil geschaffen zur<br />

Aufrechterhaltung des Rechtsfriedens) begründet<br />

worden ist. Ob man darin mit mir einen Weltstaatenbund<br />

sehen wird, ist natürlich zunächsst<br />

davon abhängig, wie man den Staatenbund als<br />

solchen definieren will. In diesem Punkte gehen<br />

die Anschauungen aber weit auseinander. Wer<br />

zum Staatenbund eine Beschränkung der Souveränität<br />

fordert, wird den Weltverband natürlich<br />

nicht als Staatenbund ansehen. Doch begreife ich<br />

nicht, wie man dem Haager Weltverband den<br />

Charakter als Weltstaatenbund darum bestreiten<br />

kann, daß hier keine gemeinsame Verteidigung;<br />

nach außen verfolgt wird. Wollte man an<br />

diesem Kriterium unbedingt festhalten, dann<br />

wäre es überhaupt schlechterdings unmöglich,<br />

einen Weltstaatenbund jemals zu begründen.<br />

Und doch hat schon Martens diesen Begriff<br />

auf die zu verwirklichende politische Organisation<br />

der Kulturwelt angewandt.<br />

Strupp: Es handelt sich um eine Organisation<br />

sui generis. Der Verband der am<br />

Haager Friedensabkommen beteiligten Staaten<br />

hat zweifellos ein politisches Werk geschaffen.<br />

van Vollenhoven: Er ist geschaffen, aber<br />

nicht zum klaren Ausdruck gebracht worden.<br />

V. Wird die Schiedsgerichtsbarkeit im Laufe der Zeit mit dem Erstarken der inter-<br />

nationalen Organisation eine solche Bedeutung einnehmen, daß ihr regelmäßig auch<br />

Ehren- und Lebensinteressenfragen überwiesen werden?<br />

v. Bar: Die Entwicklung könnte meines Erachtens<br />

dahin erstarken, daß man für Ehr e n -<br />

fragen eine Ausnahmeklausel für erforderlich<br />

nicht mehr halten würde. Bei Differenzen<br />

über wirkliche oder vermeintliche Lebensinteressen<br />

werden machtvolle Staaten einem<br />

296<br />

Schiedssprüche, da sie dessen Inhalt nicht vorhersehen<br />

können, sich nicht unterwerfen. Dagegen<br />

könnte ein von hoher und als unparteiisch<br />

anerkannter Autorität abgegebenes Guta<br />

c h t e n in solchen Fällen oft einen friedlichen<br />

Ausgleich herbeiführen.

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