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1913 - Det danske Fredsakademi

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DIE FßlEDENS-^ADTE 3<br />

Zwanges. Sie wird — abgesehen von indirekten<br />

Beugungseinflüssen — heute noch ersetzt<br />

durch die Sanktion der Moral, durch die<br />

Achtung vor dem Rechte, die niemals ein<br />

integrierender Bestandteil des objektiven<br />

Rechtes selbst sein kann.<br />

Praktisch freilich ist eine internatio-<br />

• nale Gerichtsbarkeit ohne Zwangsgewalt<br />

immerhin möglich, wie<br />

fahrung zeigt. Es fragt<br />

die<br />

sich<br />

bisherige<br />

nur, ob<br />

Er-<br />

man<br />

auch sagen darf: „Es bestehe keinerlei Bedürfnis<br />

für eine Exekutionsgewalt im Völkerrechte."<br />

Ich meinesteils bejahe die Bedürfnisfrage,<br />

mag sie auch zurzeit nicht dringlich<br />

sein, unbedingt. Ich halte die Einsetzung<br />

einer internationalen Zwangsgewalt für höchst<br />

wünschenswert, nicht nur weil die theoretische<br />

Logik es gebietet, sondern auch darum, weü<br />

ich darin einen außerordentlich bedeutsamen<br />

Fortschritt in der zwischenstaatlichen Organisation<br />

erblicken würde. Man vergegenwärtige<br />

sich, welches Ansehen ein mit Exekutivbefugnissen<br />

ausgestatteter höchster Gerichtshof der<br />

gesamten Kulturwelt<br />

Institution, die zwar<br />

genießen müßte, eine<br />

aus dem freien Willen<br />

der Einzelstaäten hervorgegangen wäre, deren<br />

Aufhebung öder Beschränkung aber nur unter<br />

Zustimmung sämtlicher Gründer zulässig sein<br />

dürfte. Schon die bloße Existenz einer wahrhaften<br />

StaatenJustiz würde den Ausbruch<br />

mancher Zwistigkeiten zwischen den Staaten<br />

verhindern. Vom Weltbundesstaate wären wir<br />

dann freilich nur noch einen Schritt entfernt;<br />

Hoffentlich kommen wir so weit, — um, dann<br />

den letzten Schritt auch noch zu tun!<br />

'<br />

der<br />

"<br />

Können ? ! N i c h t s ist Unmöglich dem,<br />

1<br />

will. Wenn doch nur die Steuerleute der<br />

Staätsschiffe wollten!' Sollten sich nicht<br />

einmal über kurz oder lang gleichzeitig in<br />

verschiedenen Staaten starke Männer finden,<br />

die das, was die weitaus überwiegende Mehr :<br />

heit der Menschen ersehnt, die dauernde Sicherung<br />

des Friedens zwischen den Völkern, kraftvoll<br />

verwirklichen ?<br />

die Exekutivgewalt des Staaten-<br />

, : , Und<br />

gerichtshofes ? Worin soll die bestehen ? Wie<br />

soll sie gehandhabt werden? Ein Problem für<br />

sich, desseri nähere Erörterung nicht hierher<br />

gehört, ; Aber ich möchte doch darauf hinweisen,<br />

tlaß eine scharfe persönliche Verantwortlichkeit<br />

der einzelnen Minister der Staaten<br />

wohl die wichtigste Garantie für die Befolgung<br />

der Entscheidungen des Staatengerichtshofes<br />

bilden müßte. Dje Schaffung einer großen<br />

internationalen Polizeimacht — ein vorläufig<br />

noch zu fern liegendes Problem.<br />

kommen wir vielleicht einmal, wenn<br />

Dahin<br />

es ge^<br />

hingen ist, auf der Grundlage eines mit<br />

Zwangsgewalt ausgestatteten Staatengerichts-<br />

hofes die Fragen der Rüstungsbeschränkung<br />

und .des Fortfalls : der Ehren- und Lebensklausel<br />

in den Schiedsverträgen zu lösen. Den<br />

ziemlich konservativen Ausführungen W ehr<br />

b.er.g.s .über „Ehre..- und.; Lebensinteressen"<br />

.46<br />

der Staaten (Seite 89) vermag ich übrigens<br />

keineswegs zuzustimmen.<br />

Nun, das alles hat wohl noch gute Weile.<br />

Arbeiten wir weiter, diesen erstrebenswerten<br />

Rechts zustand unter Wahrung der<br />

historischen kontinuierlichen Entwicklung, so<br />

bald und so vollkommen, wie es uns möglich<br />

ist, herbeizuführen. Den nächsten bedeut*<br />

samen Schritt auf diesem Wege stellt jeden-<br />

falls die Einrichtung eines ständigen internationalen<br />

Gerichtshofes — überhaupt und<br />

vorläufig abgesehen von einer Zwangsinstanz<br />

— dar. Für diesen Schritt durch Dornen und<br />

Gestrüpp freie Bahn und helles Licht geschaffen<br />

zu haben, ist das große Verdienst,<br />

das W e h b e r g sich mit seinem Werke<br />

„Das Problem eines internationalen Staatengerichtshofes"<br />

erworben hat.<br />

Der Grundgedanke des Buches ist die<br />

Gegenüberstellung und scharfe Abgrenzung<br />

der bloßen Schiedsgerichtsbarkeit einerseits<br />

und der Gerichtsbarkeit auf der anderen Seite.<br />

Die erstere will „schwebende Konflikte friedlich<br />

lösen, ohne Rücksicht, ob dadurch gleichzeitig<br />

die Ursache, der vorhandenen Differenzen<br />

beseitigt wird", die zweite „denkt viel weiter<br />

und versucht, nicht nur gegenwärtige Konflikte<br />

zu beseitigen, sondern auch zukünftigen<br />

Streitigkeiten dadurch vorzubeugen, daß durch<br />

allmähliche Fortbildung des Völkerrechts auf<br />

dem Wege internationalen Rechtsspruches die<br />

Rechtslage sichergestellt wird" (Seite 7).<br />

Wehberg weist nun im einzelnen nach,<br />

daß alle durch Sprüche herbeigeführte Streiterledigung<br />

zwischen den . Staaten, bisher den<br />

Charakter der Schiedssprechung gehabt hat,<br />

und daß diese neben ihren anderweiten<br />

Mängeln für die Fortbildung des Völkerrechts<br />

so gut wie nichts geleistet hat. W.ehberg<br />

berichtet dann genau über den ständigen<br />

Haager Schiedshof vom Jahre 1899 (Seite 138<br />

bis 151) und über das Projekt der zweiten<br />

Haager Konferenz vom Jahre 1907, die „Cour<br />

de la justice arbitrale" (Seite 154 f., 169 bis<br />

192). Hieran schließt sich ein fesselndes Intermezzo:<br />

ein kurzer Kommentar zu dem .Entwürfe<br />

dieser „Cour arbitrale" (Seite 193 bis<br />

231). Es ergibt sich aus. all diesen Betrachtungen,<br />

daß sämtliche Versuche, eine wirkliche<br />

zwischenstaatliche Gerichtsbarkeit zu<br />

schaffen, auf halbem Wege stecken geblieben<br />

sind. .<br />

Neben diese umfangreiche historische<br />

Masse des Buches tritt als zweiter und wichtigerer<br />

Bestandteil das konstruktive Element:<br />

Wehbergs .<br />

eigene Ansichten, über einen<br />

internationalen Staatengerichtshof. Nicht eine<br />

Verdrängung. des jetzt bestehenden S eh i eds -<br />

hof.es, der zur Beilegung hochpolitischer<br />

Konflikte auf Grund, von Billigkeitserwägungen<br />

durchaus zweckdienlich erscheint, wünscht<br />

Weh her g, sondern als Ergänzung, dieser<br />

Institution einen zur .Beurteilung, der zahlreichen<br />

mehr oder weniger juristischen ,<br />

fragen berufenen Gerichtshof,<br />

Streit-<br />

durch

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