1913 - Det danske Fredsakademi
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DIE FßlEDENS-^ADTE =<br />
Der Lösung des Flottenbaueinschränkungsproblem's<br />
winkt, so muß man hoffen,<br />
ein seltener Preis, ein bezüglicher, für alle<br />
Seemächte bindender Beschluß auf der nächsten<br />
Haager Konferenz. Die Regierung, die<br />
den Mut findet, mit brauchbaren konkreten<br />
Vorschlägen für eine Rüstungsbeschränkung<br />
hervorzutreten, wird sich den Dank der gesamten<br />
Kulturwelt sichern.<br />
Bryans Friedensvorschlag.<br />
1<br />
Nachdem das<br />
Taftsche Projekt eines un-<br />
beschränkten Schiedsvertrages in der Sitzung<br />
des1 amerikanischen Senats vom 7. März 1912<br />
gescheitert ist, hat der jetzige Staatssekretär<br />
des Nachfolgers Tafts die Idee wieder aufgenommen<br />
und mit überraschender Schnelligkeit<br />
den Mächten seinein neuen 'Plan unterbreitet.<br />
Bryan ist von jeher ein überzeugter<br />
Anhänger der modernen Friedensbewegung<br />
gewesen, und da der amerikanische Senat<br />
gegen den jetzigen Vorschlag kaumi Bedenken<br />
erheben wird, so hängt die Verwirklichung<br />
der Idee in der Hauptsache von der<br />
Stellungnahme der fremden Regierungen ab.<br />
Vergegenwärtigt man sich, daß bereits<br />
nach wenigen Wochen die italienische, französische,<br />
englische, russische, japanische usw.<br />
Regierung dem Bryanschen Plane zugestimmt<br />
haben, so erkennt man die zukünftige Bedeutung<br />
jener Anregung. Wie wird sich, so<br />
müssen wir vor allem fragen, die deutsche<br />
Regierung zu dem Plane verhalten ? Es liegt<br />
auf der Hand, daß unser Auswärtiges Amt<br />
den Vorschlag prüfen wird, zumal es bereits<br />
eine genaue Abschrift des Wortlautes jenes<br />
Entwurfs eingefordert hat. Eine freundliche<br />
Aufnahme jener Anregung dürfte schon deswegen<br />
vorteilhaft sein, weil sonst im Auslande<br />
der Gedanke entstehen könnte,/<br />
Deutschland leiste den Friedensideen, die in<br />
der ganzen Welt begeisterte Zustimmung<br />
finden, hartnäckigen Widerstand.<br />
Der Bryansche Vorschlag gehört zu denjenigen<br />
Entwürfen des neuen Völkerrechts,<br />
die eine friedliche Erledigung aller Streitigkeiten<br />
ermöglichen wollen, selbst derjenigen,<br />
die die Ehre und die Lebensinteressen<br />
der Parteien berühren. Zwei Wege<br />
hat man in neuerer Zeit zur Erreichung dieses<br />
Zieles; einzuschlagen versucht. Einmal<br />
haben eine Reihe von Staaten vorbehaltslose<br />
Schiedsverträge miteinander geschlossen,<br />
durch die alle Streitigkeiten dem Haager<br />
Ständigen Schiedshöfe überwiesen werden.<br />
In diesem' Zusammenhange sind zu nennen<br />
die Verträge 1. zwischen Italien und Dänemark,<br />
2. zwischen Italien und Holland,<br />
3. zwischen Holland und Dänemark, 4. zwischen<br />
Dänemark und Portugal, 5. zwischen Italien<br />
und Argentinien, 6. zwischen den zentralamerikanischen<br />
Staaten. Wie man erkennt,<br />
handelt es sich hier um1 Parteien, zwischen<br />
24 8<br />
denen ein Krieg kaum 1<br />
3<br />
entstehen kann. Trotz-<br />
dem müssen Bedenken geäußert werden, ol<br />
es bereits heute zulässig ist, Lebensinteressenfragen<br />
der Schiedsgerichtsbarkeit zi<br />
unterwerfen, und namentlich Geheimrat<br />
Zorn hat in seiner Rektoratsrede „Di<br />
Deutsche Reich und die internationale<br />
Schiedsgerichtsbarkeit" (1911) sowie in seiner<br />
Rede auf der Genfer interparlamentarische!<br />
Konferenz von 1912 diese Frage verneint. Mit<br />
großer Folgerichtigkeit hat er dargetan, dal<br />
ein Staat seine Lebensinteressen einer<br />
Schiedsgerichte nicht unterwerfen könne, un(<br />
daß daher selbst in den Verträgen, in denen<br />
man die Interessenklausel gestrichen habe,<br />
der Vorbehalt der Lebensinteressen enthalten<br />
sei.<br />
Die Bedeutung der amerikanischen Vorschläge<br />
liegt nun darin, daß sie zwar ebenfalls<br />
die friedliche Erledigung aller Streitigkeiten<br />
sichern wollen, aber ein anderes Mittel<br />
als die Schiedsgerichtsbarkeit wählen. In dem<br />
Taftschen Projekte kam dies freilich nicht<br />
zum klaren Ausdruck, und es ist mir bekannt,<br />
daß hervorragende amerikanische Juristen,<br />
die der Schiedsgerichtsbarkeit sehr freund-<br />
lich gegenüberstehen, erklärt haben, es sei<br />
ein Mischmasch von Schiedsgerichtsbarkeit<br />
und diplomatischer Streiterledigung. Ganz<br />
gewiß ist dieser Tadel nicht unberechtigt<br />
gewesen. Bedeutete auch nach meiner Ueberzeugung<br />
der Vorschlag eines englischamerikanischen<br />
Schiedsvertrages einen Fortschritt,<br />
so war doch der Plan in vielen Einzelheiten<br />
anfechtbar. Die Bryansche Idee hat<br />
ganz gewiß den Vorzug größerer Klarheit.<br />
Hier tritt die Schiedsgerichtsbarkeit als<br />
Mittel der friedlichen Streiterledigung gänzlich<br />
zurück, und die Idee lautet einfach: Alle<br />
Streitfragen, auch soweit sie die Ehre oder<br />
Lebensinteressen berühren, sollen, wenn die<br />
diplomatische Erledigung erfolglos blieb, einer<br />
Untersuchungskommission überwiesen werden.<br />
Diese Kommission, die aus Angehörigen<br />
der Streitteile oder auch zum' Teil aus neutralen<br />
Staatsangehörigen zusammengesetzt<br />
ist, soll die Tatfragen unparteiisch und gewissenhaft<br />
aufklären.<br />
Was wäre nun mit der Einsetzung einer<br />
solchen Kommission erreicht ? Zunächst sei<br />
darauf hingewiesen, daß der Bericht der<br />
Kommission für die Streitteile nicht bindend<br />
ist und es jeder Partei freisteht, ob sie nicht<br />
einen anderen Standpunkt vertreten und<br />
diesen möglicherweise mit Waffengewalt<br />
durchführen will. Aber die Urheber des'<br />
Planes rechnen damit, daß durch die Ueberweisung<br />
des Streites an die Kommission viel<br />
Zeit vergeht, innerhalb derer sich die Erregung<br />
der Parteien abkühlt und sich Gelegenheit<br />
zur friedlichen Lösung bietet.<br />
Schon ein Vorfall aus der jüngsten Zeit<br />
liefert den Beweis, daß wir es hier nicht mit<br />
etwas Neuem1 zu tun haben. Als im vorigen<br />
Jahre das französische Schiff Tavignano von