1913 - Det danske Fredsakademi
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DIE FßlEDENS-^ÖJiTE = 3<br />
Konferenz mit Zustimmung des Berichterstatters<br />
selber den ganzen Gegenstand<br />
zur weiteren Prüfung an die sogen, zentrale<br />
Kommission, und dem gleichen Schicksal<br />
verfiel der Antrag des früheren holländischen<br />
Ministers van Houten über die<br />
Rechte und Pflichten der neutralen<br />
Staaten im Seekriege, der<br />
eine Lücke des Haager Abkommens vom<br />
18. Oktober 1907 auszufüllen bestimmt ist.<br />
Nach der Auffassung des Antragstellers soll<br />
nämlich diese Lücke darin bestehen, daß ein<br />
neutraler Staat unter Umständen außerstande<br />
sein kann, die im Artikel 25 dieses Abkommens<br />
gegen die Bedrohung durch eine<br />
Seemacht vorgesehenen Maßnahmen selber<br />
zu ergreifen, und deshalb auf die Unterstützung<br />
einer anderen neutralen Macht angewiesen<br />
ist. Auch diese Frage soll also<br />
in der zentralen Kommission eingehend geprüft<br />
und der nächsten Konferenz alsdann<br />
darüber berichtet werden.<br />
Man erinnert sich, welches Aufsehen der<br />
neue schiedsgerichtliche Vorschlag<br />
des amerikanischenStaatssekretärsMr.<br />
Bryan vor einigen Monaten<br />
nicht nur drüben, jenseits des Kanals, hervorrief.<br />
Dieser Vorschlag ist inzwischen allen<br />
Mächten unterbreitet worden. Es war vorauszusehen,<br />
daß die amerikanische Gruppe<br />
sich die Gelegenheit nicht nehmen lassen<br />
würde, ihn der Konferenz vorzulegen und<br />
seine Empfehlung von ihr zu erbitten. Die<br />
Herren RichardBartholdt und B u r t o n<br />
unterzogen sich denn auch dieser Aufgabe<br />
mit großem Eifer. Herr Bartholdt teilte<br />
mit, daßi bereits 28 Staaten das Prinzip<br />
dieses Vorschlages gebilligt hätten, mit dem<br />
Staate Salvador auch schon ein förmlicher<br />
Vertrag auf Grund der Bryanschen Vorschläge<br />
abgeschlossen worden sei. So stimmte<br />
denn auch die Konferenz dem amerikanischen<br />
Antrage insoweit zu, als sie<br />
das Prinzip dieser Vorschläge empfahl und<br />
der von ihr eingesetzten Kommission für<br />
internationale Schiedsgerichtsbarkeit anheimgab,<br />
die Frage der allgemeinen Anwendung<br />
solcher Verträge eingehend zu prüfen. Es<br />
mag indes schon an dieser Stelle angedeutet<br />
werden, daß der Vertrag, der zwischen den<br />
Vereinigten Staaten von Amerika und Salvador<br />
abgeschlossen worden ist, insbesondere<br />
Artikel 4, für Großmächte kaum durchführbar<br />
erscheint. Der Vorschlag des Herrn Bryan sieht<br />
vor dem Beginne der Feindseligkeiten die<br />
Untersuchung des Streitfalles durch eine unparteiische<br />
internationale Untersuchungskommission<br />
vor. Aber sollte es wirklich<br />
möglich sein, einen Großstaat zu verpflichten;<br />
während der Tagung dieser Kommission auf<br />
jede Rüstung zu verzichten, „ä maintenir le<br />
statusquo militaire et naval" ?<br />
Die Frage der Kriegsanleihen ist<br />
nicht von heute oder gestern, und auch die<br />
338<br />
Interparlamentarische Union hat sich schon<br />
auf zwei Konferenzen — 1910 in Brüssel<br />
und 1912 in Genf — mit ihr beschäftigt.<br />
Aber während die alte Schule unter<br />
Bluntschlis Führung sich für ein Verbot der<br />
Kriegsanleihen aussprach, ist die neuere<br />
Richtung weniger rigoros und hält es für<br />
durchaus erlaubt, daß neutrale Staaten kriegführenden<br />
Mächten Gelddarlehen gewähren,<br />
wie dies ja noch soeben im Balkankriege<br />
so ausgiebig geschehen ist. Anderseits<br />
haben schon jetzt einzelne Staaten durch<br />
Gesetz solche Kriegsanleihen von ihrem<br />
Markte ausgeschlossen. In jedem Falle ist<br />
auch diese Frage sehr strittig, und man kann<br />
deshalb dem belgischen Senator Graf<br />
Gobi et d'Alviella, einem verdienten<br />
Veteranen der Interparlamentarischen Union,<br />
nur Dank dafür wissen, daß er diese Frage<br />
aufs neue zur Erörterung gestellt hat. Die<br />
Konferenz nahm nach einer anregenden Debatte<br />
seinen Antrag denn auch mit überwiegender<br />
Mehrheit an, der auf ein internationales<br />
Abkommen oder, wenn dies nicht<br />
zu erreichen ist, auf eine Aenderung der<br />
Gesetzgebung in den einzelnen Staaten in<br />
dem Sinne abzielt, daß der Geldmarkt neutraler<br />
Staaten den Kriegsanleihen verschlossen<br />
bleibt.<br />
Ich folge in meinem Berichte der Reihenfolge<br />
der Tagesordnung, und so muß ich jetzt<br />
ein Wort über die von mir selber behandelte<br />
Frage des Weltpennyportos sagen.<br />
Schon auf der 16. (Brüsseler) Konferenz<br />
hatte der englische Abgeordnete Henniker<br />
Heaton diese Frage auf die Tagesord-t<br />
nung zu bringen versucht, ohne daß er<br />
satzungsgemäß dazu berechtigt gewesen<br />
wäre. Nachdem aber die Union im vorigen<br />
Jahre in Genf das Gebiet ihrer Tätigkeit<br />
durch eine entsprechende Satzungsänderung<br />
erweitert hat, kann sie alle Probleme in den<br />
Kreis ihrer Erörterungen ziehen, ,,die für<br />
die Entwicklung der friedlichen Beziehungen<br />
unter den Völkern von Bedeutung sind". Daß.<br />
dazu in erster Reihe ein billiges Einheits-t<br />
porto für den internationalen Briefverkehr<br />
gehört, bedarf keiner weiteren Worte : es<br />
gibt kaum eine populärere Forderung in allen<br />
Kulturstaaten als diese. Ich nahm deshalb<br />
die dankenswerte Anregung unseres britischen<br />
Kollegen aus dem Jahre 1910 im<br />
Haag wieder auf und hatte die Genugtuung!,,<br />
daß mein Antrag nach einer kurzen Empfehlung<br />
durch Lord Weardale und den<br />
kanadischen Senator Dandurand einmütige<br />
Annahme fand. Insbesondere konnte<br />
Herr Dandurand meine Argumente auf<br />
Grund der Erfahrungen seines Heimatlandes<br />
durchweg bestätigen.<br />
Die<br />
nahmen<br />
bisher besprochenen<br />
die Tagesordnung der<br />
Gegenstände<br />
drei Sitzungen<br />
der beiden<br />
aber auch der<br />
ersten<br />
dritte<br />
Konferenztage<br />
und letzte<br />
ein;<br />
Tag<br />
brachte noch interessante Verhandlungen.