1913 - Det danske Fredsakademi
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Laband: Das Haager Schiedsgericht ist unzweifelhaft<br />
eine wichtige und. interessante Erscheinung<br />
in der Geschichte des Völkerrechts,<br />
aber von entscheidender Bedeutung 'für<br />
die Entwicklung des Völkerrechts ist es bisher<br />
noch nicht geworden. Es besteht aber die Aussicht,<br />
daß es sie durch die Entscheidung zahlreicher<br />
kasuistischer Fragen allmählich erlangen<br />
wird.<br />
La Fontaine: Ich bin davon überzeugt, daß<br />
die Schaffung des Haager Schiedshofes, obgleich<br />
seine Form augenscheinlich unvollkommen ist,<br />
als ein Ereignis ersten Ranges bezeichnet werden<br />
muß, einmal vom Standpunkte der Entwicklung<br />
des Völkerrechts, ganz besonders aber im Hinblick<br />
darauf, daß der Schiedshof dem Gewissen<br />
der Menschheit als Wahrzeichen für die<br />
juristische Organisation der Staaten voranleuchtet.<br />
Ganz gewiß wird fortan die Idee,<br />
daß das Recht an die Stelle der Gewalt treten<br />
muß, die Staatenbeziehungen von Tag zu Tag<br />
mehr beeinflussen und sich zum Siege durchringen.<br />
Lammasch: Beide Fragen bejahe ich mit<br />
vollster Entschiedenheit.<br />
de Louter: Zweifellos hat die Errichtung<br />
des Haager Schiedsgerichtshofes eine entscheidende<br />
Bedeutung, weil sie der erste Schritt zur<br />
Einheit der völkerrechtlichen Entscheidungen<br />
gewesen ist.<br />
Marburg: Die Einsetzung eines ständigen<br />
Schiedsgerichtshofes im Haag war nicht nur<br />
deshalb von allergrößter Bedeutung, weil sie<br />
gleichsam ein Werkzeug für die Schiedsgerichtsbarkeit<br />
schaffte, sondern auch, weil sie die<br />
Menschen ermutigte, öfters daran zu denken,<br />
daß es möglich ist, an die Stelle des Krieges<br />
ein Schiedsgericht zu setzen.<br />
Meurer: Ja!<br />
Neubecker : Ich stehe nicht an, beide Fragen<br />
zu bejahen.<br />
Nippold: Ja!<br />
Odier: Ich glaube, daß die Konferenz von<br />
18D9 ein bedeutsames Werk geschaffen hat. Sie<br />
setzte den Beitritt einer großen Anzahl von<br />
Staaten zu j2em Prinzipe der Schiedsgerichtsbarkeit<br />
als einer geeigneten Lösung von Staatenstreitigkeiten<br />
durch. Sie hat also einen großen<br />
Fortschritt des Völkerrechts verwirklicht, und<br />
der Haager Hof hat bereits wertvolle Arbeit geleistet.<br />
Oppenheim: Ganz gewiß!<br />
Frhr. v. Plener: Der Haager Schiedsgerichts-<br />
hof hat sich unzweifelhaf t<br />
" bewährt. Die Zahl<br />
der ihm unterbreiteten Fälle ist zwar nicht<br />
groß, einige darunter waren aber von erheblicher<br />
politischer Bedeutung, wie z. B. die Neufundlandfrage.<br />
Politis: Unzweifelhaft bedeutet der Haager<br />
ständige Schiedshof einen großen Fortschritt<br />
im Völkerrecht und stellt den ersten Schritt<br />
dar auf dem Wege zur Organisation der internationalen<br />
Rechtsprechung.<br />
Rehm: Sie war von entscheidender Bedeutung,<br />
denn sie hat den Gedanken allgemeiner<br />
Schiedsabkommen zwischen Staaten gefördert.<br />
Der Schiedshof hat sich bewährt.<br />
Schoen: Die Errichtung des Haager Schiedshofes<br />
ist zweifellos eine der wichtigsten Marksteine<br />
in der Geschichte des Völkerrechts. Sie<br />
hat dem in der Völkerrechtsgemeinschaft sich<br />
dauernd weiteren Boden erobernden Gedanken,<br />
daß allein die Erhaltung des Friedens allen zum<br />
Vorteile gereicht und zu erstreben sei, geeigneten<br />
Ausdruck verliehen. Nicht unrichtig datieren<br />
einige von ihr eine neue Aera in der<br />
Geschichte des Völkerrechts. Daß der Schiedshof<br />
sich bewährt und segensreich gewirkt hat,<br />
steht außer Zweifel. Ob er von steigendem<br />
Einflüsse auf die Entwicklung des Völkerrechts<br />
sein wird, wird davon abhängen, inwieweit er<br />
sich in seinen Entscheidungen durch Rechtsgrundsätze<br />
leiten lassen und seinen Urteilen<br />
entsprechende Begründungen beigeben wird.<br />
Schoenborn : Ja<br />
Schücking: Seit das Völkerrecht als eine<br />
besondere Rechtsdisziplin existiert, ist meines<br />
Erachtens kein Ereignis zu verzeichnen, daß<br />
für die Fortbildung dieser Materie und damit<br />
für die Ausdehnung der Herrschaft des Rechts<br />
auf der Erde fruchtbringender gewesen wäre,<br />
wie die Errichtung des Schiedsgerichtshofes<br />
durch die erste Haager Konferenz von 1899.<br />
Dieser Gerichtshof hat sich jedenfalls für die<br />
Erledigung von Rechtsstreitigkeiten unter den<br />
Staaten trefflich bewährt, und zwar, wie die<br />
Casablanca-Affäre beweist, auch für die Erledigung<br />
solcher Rechtsfragen, die durch die<br />
Erregung der öffentlichen Meinung hüben und<br />
drüben schon eine politische Affäre geworden<br />
sind. i<br />
Strupp: Beide Fragen dürfen meines Erachtens<br />
unbedingt bejaht werden. Ich trage<br />
keine Bedenken, das Jahr 1899, wie es v. Liszt<br />
und Schücking getan haben, als den Beginn<br />
eines neuen Abschnittes der Weltgeschichte zu<br />
bezeichnen. Fälle, wie der Casablanca-, der<br />
Neufundland-, der „Carthage"- und „Manuba"-<br />
Fall, die in früheren Zeiten höchst wahrscheinlich<br />
zu ernsten Konflikten geführt haben<br />
würden, zeigen aufs deutlichste, daß sich der<br />
Schiedsgerichtshof bewährt hat.<br />
van Vollenhoven : Die Errichtung des<br />
Schiedshofes war von entscheidender Bedeutung.<br />
Auch hat sich der Haager Hof bewährt.<br />
li. Ist es wünschenswert, daß auf der dritten Haager Friedenskonferenz neben dem<br />
Haager Hofe ein Schiedshof mit dauernd im Haag tagenden Richtern (Cour de la<br />
justice arbitrale) zustande kommt?<br />
v. Bar: Dieser Ansicht bin ich nioht.<br />
Ich halte es für richtiger — namentlich wenn<br />
durch Schiedssprüche Kriege vermieden werden<br />
sollen — , das Schiedsgericht jedes Mal für den<br />
einzelnen Fall zu bilden, aber einerseits die<br />
Zahl der eingetragenen Mitglieder durch bewährte<br />
Persönlichkeiten zu verstärken, die nicht<br />
Diplomaten oder halbdiplomatische Beamte,<br />
vielmehr ausschließlich Rechtskundige sind, so-<br />
dann, um Verzögerungen und andere Schwierigkeiten<br />
zu vermeiden, dem Bureau des Haager<br />
Schiedshofs eine andere Organisation und weitergehende<br />
Befugnisse zu geben. Die Richter<br />
müßten sämtlich auf Lebenszeit ernannt werden.<br />
Frhr. v. Dungern : Eine solche Umgestaltung<br />
wäre eine Vervollkommnung des Verfahrens ; damit<br />
also ein weiterer Fortschritt im praktischen<br />
Ausbau des Schiedsgedankens. Doch<br />
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