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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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III / AAnlage 1IIIGrundvergütungAMitarbeiter, die unter die Anlagen 2, 2b und 2d zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>fallen(a) Vom Beginn <strong>de</strong>s Monats an, in <strong>de</strong>m ein Mitarbeiter <strong>de</strong>r Vergütungsgruppen 1und 2 das 23. Lebensjahr, <strong>de</strong>r Vergütungsgruppen 3 bis 12 das 21. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t,erhält er die Anfangsgrundvergütung (1. Stufe) seiner Vergütungsgruppe gemäßAnlage 3 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>.Nach je zwei Jahren erhält <strong>de</strong>r Mitarbeiter bis zum Erreichen <strong>de</strong>r Endgrundvergütung(letzte Stufe) die Grundvergütung <strong>de</strong>r nächsthöheren Stufe seiner Vergütungsgruppe.(b) Wird <strong>de</strong>r Mitarbeiter höhergruppiert, erhält er vom Beginn <strong>de</strong>s Monats an, in <strong>de</strong>mdie Höhergruppierung wirksam wird, in <strong>de</strong>r Aufrückungsgruppe die Grundvergütung<strong>de</strong>r Stufe, <strong>de</strong>ren Satz min<strong>de</strong>stens um <strong>de</strong>n Differenzbetrag zwischen <strong>de</strong>r Anfangsgrundvergütung(1. Stufe) <strong>de</strong>r bisherigen Vergütungsgruppe und <strong>de</strong>r Aufrückungsgruppehöher ist als seine bisherige Grundvergütung, höchstens jedoch die Endgrundvergütung(letzte Stufe) <strong>de</strong>r Aufrückungsgruppe, bei einer Höhergruppierung in dieVergütungsgruppe 2 jedoch die Grundvergütung <strong>de</strong>r nächstniedrigeren Stufe, min<strong>de</strong>stensaber die Anfangsgrundvergütung (1. Stufe).Wird <strong>de</strong>r Mitarbeiter nicht in die nächsthöhere, son<strong>de</strong>rn in eine darüber liegen<strong>de</strong>Vergütungsgruppe höhergruppiert, so ist die Grundvergütung für je<strong>de</strong> dazwischenliegen<strong>de</strong>Vergütungsgruppe <strong>nach</strong> Satz 1 zu berechnen.Wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>m Mitarbeiter als Neueingestelltem <strong>nach</strong> Abs. c Unterabs. 1 eine höhereGrundvergütung als die <strong>nach</strong> Unterabsatz 1 o<strong>de</strong>r 2 errechnete zustehen, so erhält erdie Grundvergütung <strong>nach</strong> Abs. c Unterabs. 1.Fällt <strong>de</strong>r Zeitpunkt einer Steigerung <strong>de</strong>r Grundvergütung <strong>nach</strong> Abs. a Satz 2 mit <strong>de</strong>meiner Höhergruppierung <strong>de</strong>s Mitarbeiters zusammen, so ist zunächst die Steigerungin <strong>de</strong>r bisherigen Vergütungsgruppe vorzunehmen und da<strong>nach</strong> die Höhergruppierungdurchzuführen.Nach <strong>de</strong>r Höhergruppierung erhält <strong>de</strong>r Mitarbeiter erstmals vom Beginn <strong>de</strong>s Monatsan, in <strong>de</strong>m er ein mit ungera<strong>de</strong>r Zahl bezeichnetes Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t, und weiterhin<strong>nach</strong> je zwei Jahren bis zum Erreichen <strong>de</strong>r Endgrundvergütung (letzte Stufe) dieGrundvergütung <strong>de</strong>r nächsthöheren Stufe seiner Vergütungsgruppe.(c) Der Mitarbeiter, <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Einstellung das 23. bzw. das 21. Lebensjahr überschrittenhat, erhält die Grundvergütung <strong>de</strong>r nächstniedrigeren Stufe als <strong>de</strong>r Stufe,die er zu erhalten hätte, wenn er seit Vollendung <strong>de</strong>s 23. bzw. 21. Lebensjahres in<strong>de</strong>r unmittelbar unter <strong>de</strong>r Anstellungsgruppe liegen<strong>de</strong>n Vergütungsgruppe beschäftigtund am Tage <strong>de</strong>r Einstellung höhergruppiert wor<strong>de</strong>n wäre, min<strong>de</strong>stens jedochdie Anfangsgrundvergütung (1. Stufe) <strong>de</strong>r Anstellungsgruppe. Bei Einstellung in dieVergütungsgruppe 12 erhält <strong>de</strong>r Mitarbeiter die Grundvergütung <strong>de</strong>r Stufe, die er er-zurück

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