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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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DAnlage 7DPraktikanten <strong>nach</strong> abgelegtem ExamenSoweit die Ausbildungsbestimmungen <strong>nach</strong> abgelegtem Examen ein Praktikum zurErlangung <strong>de</strong>r staatlichen Anerkennung vorschreiben, gelten für die zu ihrer AusbildungBeschäftigten die <strong>nach</strong>stehen<strong>de</strong>n Regelungen:§ 1 Entgelt(a) Praktikanten erhalten ein monatliches Entgelt und einen Verheiratetenzuschlag.Diese betragen ab 1. November 2004 für:EntgeltVerheiratetenzuschlagEuro Euro1. Pharmazeutisch-technische Assistent(inn)en 1.184,09 64,422. Masseure und med. Ba<strong>de</strong>meister/-innen 1.131,25 64,423. Sozialarbeiter/-innen 1.393,16 67,604. Sozialpädagog(inn)en 1.393,16 67,605. Erzieher/-innen 1.184,09 64,426. Kin<strong>de</strong>rpfleger/-innen 1.131,25 64,427. Altenpfleger/-innen 1.184,09 64,428. Haus- und Familienpfleger/-innen 1.184,09 64,429. Heilerziehungshelfer/-innen 1.131,25 64,4210. Heilerziehungspfleger/-innen 1.241,67 64,4211. Arbeitserzieher/-innen 1.241,67 64,4212. Rettungsassistent(inn)en 1.131,25 64,42Für die Zahlung <strong>de</strong>s Verheiratetenzuschlags gilt Abschnitt V Abs. (e) und (h) <strong>de</strong>rAnlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> entsprechend.(b) Auf die Entgelte und Verheiratetenzuschläge wer<strong>de</strong>n alle Zuschüsse und gewährtenStipendien in voller Höhe angerechnet.Als Zeitzuschläge (mit Ausnahme <strong>de</strong>r Zeitzuschläge für die Arbeit an Samstagen in<strong>de</strong>r Zeit von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr und während <strong>de</strong>r Nacht) gemäß Anlage 6a zu<strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> wer<strong>de</strong>n an Praktikanten 50 v.H. <strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>nvergütung <strong>de</strong>r Vergütungsgruppegezahlt, die jeweils für die beim Dienstgeber in <strong>de</strong>m künftigen Beruf <strong>de</strong>sPraktikanten beschäftigten Mitarbeiter maßgebend ist. Die Zeitzuschläge für Arbeitan Samstagen in <strong>de</strong>r Zeit von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr und während <strong>de</strong>r Nacht wer<strong>de</strong>nin voller Höhe gezahlt.(c) (entfällt)zurück

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