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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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§§ 1, 2 und 3Anlage 16§ 1 Anspruchsvoraussetzungen(1) Der Mitarbeiter erhält <strong>nach</strong> einer Jubiläumsdienstzeit von 25, 40 und 50 Jahrenjeweils eine Jubiläumszuwendung.(2) Die Jubiläumsdienstzeit umfasst die Beschäftigungszeit (§ 11 AT).(3) Anzurechnen sind ferner die Zeiten, die ein Mitarbeiter in einem Dienstverhältniso<strong>de</strong>r Ausbildungsverhältnis (Anlage 7 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>) im Tätigkeitsbereich <strong>de</strong>sDeutschen <strong>Caritas</strong>verban<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r eines ihm angeschlossenen Mitglie<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r in eineman<strong>de</strong>ren Tätigkeitsbereich <strong>de</strong>r katholischen Kirche verbrachte. Zeiten mit wenigerals <strong>de</strong>r durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit wer<strong>de</strong>n invollem Umfang berücksichtigt.(4) Die in Abs. 3 aufgeführten Zeiten wer<strong>de</strong>n nicht angerechnet, wenn <strong>de</strong>r Mitarbeiteraus seinem Verschul<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r auf eigenen Wunsch aus <strong>de</strong>m Dienstverhältnis ausgeschie<strong>de</strong>nist. Dies gilt nicht, wenn <strong>de</strong>r Mitarbeiter im Anschluss an das bisherigeDienstverhältnis zu einer an<strong>de</strong>ren Einrichtung <strong>de</strong>sselben Dienstgebers o<strong>de</strong>r zu eineman<strong>de</strong>ren Dienstgeber im Tätigkeitsbereich <strong>de</strong>s Deutschen <strong>Caritas</strong>verban<strong>de</strong>so<strong>de</strong>r eines ihm angeschlossenen Mitglie<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r in einen an<strong>de</strong>ren Tätigkeitsbereich<strong>de</strong>r katholischen Kirche übergetreten ist o<strong>de</strong>r wenn er das Dienstverhältnis wegeneines mit Sicherheit erwarteten Personalabbaus o<strong>de</strong>r wegen Unfähigkeit zur Fortsetzung<strong>de</strong>r Arbeit infolge einer Körperschädigung o<strong>de</strong>r in Ausübung o<strong>de</strong>r infolge seinerArbeit erlittenen Gesundheitsbeschädigung aufgelöst hat o<strong>de</strong>r die Nichtan-rechnungeine unbillige Härte darstellen wür<strong>de</strong>.§ 2 Höhe <strong>de</strong>r JubiläumszuwendungDie Jubiläumszuwendung beträgt <strong>nach</strong> einer Jubiläumsdienstzeitvon 25 Jahren Euro 613,55von 40 Jahren Euro 1.022,58von 50 Jahren Euro 1.227,10§ 3 Jubiläumszuwendung als ZusatzurlaubDurch Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Mitarbeiter kann statt <strong>de</strong>r JubiläumszuwendungZusatzurlaub in entsprechen<strong>de</strong>m Umfang vereinbart wer<strong>de</strong>n.zurück

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