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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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Satzung <strong>de</strong>r Kirchlichen Zusatzversorgungskasse(2) 1 Der Vorstand leitet die Kasse gemeinschaftlich unter eigener Verantwortung<strong>nach</strong> Maßgabe <strong>de</strong>r Satzung. 2 Näheres regelt die Geschäftsordnung für <strong>de</strong>n Vorstand.3 Der Vorstand stellt die Mitarbeiter <strong>nach</strong> Maßgabe <strong>de</strong>s Stellenplanes ein und ist <strong>de</strong>renDienstvorgesetzter. 4 Der Vorstand stellt <strong>de</strong>n Wirtschaftsplan und <strong>de</strong>n jährlichenRechnungsabschluss auf.(3) 1 Der Vorstand vertritt die Kasse gerichtlich und außergerichtlich. 2 Erklärungen<strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s sind für die Kasse verbindlich, wenn sie gemeinschaftlich von zweiVorstandsmitglie<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r einem Vorstandsmitglied und einem beson<strong>de</strong>rs Bevollmächtigtenunterzeichnet und mit <strong>de</strong>m Dienstsiegel versehen sind. 3 In Angelegenheiten<strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Geschäftsbetriebs kann die Kasse durch ein Vorstandsmitgliedallein vertreten wer<strong>de</strong>n. 4 Der Vorstand kann für bestimmt bezeichnete Angelegenheiten<strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Geschäftsbetriebs Bevollmächtigte bestellen. 5 Bei Rechtsgeschäftenmit <strong>de</strong>n Vorstandsmitglie<strong>de</strong>rn wird die Kasse durch <strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>sVerwaltungsrates vertreten.(4) 1 Der Vorstand berichtet <strong>de</strong>m Verwaltungsrat regelmäßig über die beabsichtigteGeschäftspolitik und an<strong>de</strong>re grundsätzliche Fragen <strong>de</strong>r Planung (insbeson<strong>de</strong>re Finanz-,Investitions- und Personalplanung), die wirtschaftlichen Verhältnisse <strong>de</strong>rKasse, <strong>de</strong>n Gang <strong>de</strong>r Geschäfte sowie über Geschäfte, die für die wirtschaftlichenVerhältnisse o<strong>de</strong>r die Liquidität <strong>de</strong>r Kasse von erheblicher Be<strong>de</strong>utung sein können.2 Außer<strong>de</strong>m ist <strong>de</strong>m Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Verwaltungsrates aus sonstigen wichtigen Anlässenzu berichten. 3 Der Verwaltungsrat kann vom Vorstand je<strong>de</strong>rzeit einen Berichtüber Angelegenheiten <strong>de</strong>r Kasse verlangen.§ 5 Verwaltungsrat(1) 1 Der Verwaltungsrat <strong>de</strong>r Kasse besteht aus einem neutralen Vorsitzen<strong>de</strong>n undvierzehn weiteren Mitglie<strong>de</strong>rn. 2 Für <strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n und je<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r vierzehn weiterenMitglie<strong>de</strong>r ist ein eigener Vertreter zu bestellen. 3 Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Verwaltungsratesund ihre Vertreter wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Vollversammlung <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>rDiözesen Deutschlands auf die Dauer von fünf Jahren berufen, und zwar,(a) <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> und <strong>de</strong>ssen Vertreter auf Vorschlag <strong>de</strong>s Verwaltungsrates <strong>de</strong>sVerban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Diözesen Deutschlands,(b) drei weitere Mitglie<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>ren Vertreter auf Vorschlag <strong>de</strong>s Verwaltungsrates<strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Diözesen Deutschlands als Vertreter <strong>de</strong>r Gewährträger und Beteiligtenaus <strong>de</strong>m verfasst-kirchlichen Bereich,(c) vier weitere Mitglie<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>ren Vertreter auf Vorschlag <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>sDeutschen <strong>Caritas</strong>verban<strong>de</strong>s e.V. als Vertreter <strong>de</strong>r verbandlichen <strong>Caritas</strong> und <strong>de</strong>rBeteiligten aus <strong>de</strong>m <strong>Caritas</strong>-Bereich,(d) sieben weitere Mitglie<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>ren Vertreter auf Vorschlag <strong>de</strong>r Mitarbeiterseite<strong>de</strong>r Zentral-KODA als Vertreter <strong>de</strong>r Versicherten. 4 Diese müssen im Zeitpunkt <strong>de</strong>rBerufung Versicherte <strong>de</strong>r Kasse sein. 5 Ihre Mitgliedschaft erlischt durch Nie<strong>de</strong>rlegung<strong>de</strong>s Amtes und durch Beendigung <strong>de</strong>r Versicherungspflicht gemäß § 20 Abs. 1.6 Wegen <strong>de</strong>s Verlustes <strong>de</strong>r Versicherteneigenschaft en<strong>de</strong>t die Mitgliedschaft im Verwaltungsratnicht, wenn die Zeit bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Mitgliedschaft im Verwaltungs-zurück

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