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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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B IIAnlage 7§ 10 Mitteilungspflicht und Weiterarbeit(a) Beabsichtigt <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r Ausbildung, <strong>de</strong>n Schüler <strong>nach</strong> Abschluss <strong>de</strong>r Ausbildungin ein Dienstverhältnis zu übernehmen, hat er dies <strong>de</strong>m Schüler drei Monatevor <strong>de</strong>m <strong>En<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>r Ausbildungszeit schriftlich mitzuteilen. In <strong>de</strong>r Mitteilung kann<strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r Ausbildung die Übernahme von <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r staatlichen Prüfungabhängig machen. Innerhalb von vier Wochen <strong>nach</strong> Zugang <strong>de</strong>r Mitteilung hat<strong>de</strong>r Schüler schriftlich zu erklären, ob er beabsichtigt, in ein Dienstverhältnis zu <strong>de</strong>mTräger <strong>de</strong>r Ausbildung zu treten.Beabsichtigt <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r Ausbildung, <strong>de</strong>n Schüler nicht in ein Dienstverhältniszu übernehmen, hat er dies ihm drei Monate vor <strong>de</strong>m <strong>En<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>r Ausbildungszeitschriftlich mitzuteilen.(b) Wird <strong>de</strong>r Schüler im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis beschäftigt, ohnedass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart wor<strong>de</strong>n ist, so gilt ein Dienstverhältnisauf unbestimmte Zeit als begrün<strong>de</strong>t.§ 11 Sonstige Bestimmungen(a) Soweit in dieser Ordnung und in gesetzlichen Regelungen für <strong>de</strong>n Schüler keinebeson<strong>de</strong>ren Vorschriften vorgesehen sind, fin<strong>de</strong>n die Vorschriften für Mitarbeiter in<strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> sinngemäß Anwendung.(b) Die Ausbildungszeit als Schüler wird auf die Beschäftigungszeit (§ 11 AT) unddie Dienstzeit (§ 11a AT) nicht angerechnet.zurück

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