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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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B IIAnlage 7betrages zwischen <strong>de</strong>r Nettourlaubsvergütung und <strong>de</strong>r um die gesetzlichenBeitragsanteile <strong>de</strong>s Schülers zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und sozialenPflegeversicherung vermin<strong>de</strong>rten Leistungen <strong>de</strong>r Sozialleistungsträger gezahlt,wenn <strong>de</strong>r zuständige Unfallversicherungsträger <strong>de</strong>n Arbeitsunfall o<strong>de</strong>r die Berufskrankheitanerkennt. Nettourlaubsvergütung ist die um die gesetzlichen Abzüge vermin<strong>de</strong>rteUrlaubsvergütung.Im Übrigen gelten Abschnitt XII Abs. a Unterabs. 2 <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> (Regelungenzur Maßnahme <strong>de</strong>r medizinischen Vorsorge o<strong>de</strong>r Rehabilitation und Wie<strong>de</strong>rholungserkrankung),Abschnitt XIIa <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> (Anzeige- undNachweispflichten) und Abschnitt XII b <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> (For<strong>de</strong>rungsübergangbei Dritthaftung).§ 6 Fortzahlung <strong>de</strong>r Ausbildungsvergütungin beson<strong>de</strong>ren FällenDem Schüler ist die Ausbildungshilfe für die Zeit <strong>de</strong>r Freistellung vor <strong>de</strong>r staatlichenPrüfung (§ 8) und zur Teilnahme an <strong>de</strong>r staatlichen Prüfung fortzuzahlen.§ 7 ErholungsurlaubDer Schüler erhält in je<strong>de</strong>m Kalen<strong>de</strong>rjahr Erholungsurlaub in entsprechen<strong>de</strong>r Anwendung<strong>de</strong>r Vorschriften <strong>de</strong>r Anlage 14 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>. Während <strong>de</strong>s Erholungsurlaubeswer<strong>de</strong>n die Ausbildungsvergütung (§ 1 Abs. a) und die Zulagen <strong>nach</strong> § 3 Abs.b weitergezahlt. Der Teil <strong>de</strong>r Bezüge, <strong>de</strong>r nicht in Monatsbeträgen festgelegt ist,wird durch einen Aufschlag berücksichtigt, <strong>de</strong>r in sinngemäß entsprechen<strong>de</strong>r Anwendung<strong>de</strong>s § 2 Abs. 3 <strong>de</strong>r Anlage 14 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> zu errechnen ist.§ 8 Freistellung vor <strong>de</strong>r staatlichen PrüfungDem Schüler ist vor <strong>de</strong>r staatlichen Prüfung an fünf Ausbildungstagen, bei <strong>de</strong>rSechstagewoche an sechs Ausbildungstagen Gelegenheit zu geben, sich ohne Bindungan die planmäßige Ausbildung auf die Prüfung vorzubereiten. Der Anspruch<strong>nach</strong> Satz 1 verkürzt sich um die Zeit, für die die Schüler zur Vorbereitung auf diestaatliche Prüfung beson<strong>de</strong>rs zusammengefasst wer<strong>de</strong>n; <strong>de</strong>r Schüler erhält jedochmin<strong>de</strong>stens zwei freie Ausbildungstage.§ 9 AusbildungsmittelDer Träger <strong>de</strong>r Ausbildung hat <strong>de</strong>m Schüler kostenlos die Ausbildungsmittel, Instrumenteund Apparate zur Verfügung zu stellen, die zur Ausbildung und zum Ablegen<strong>de</strong>r staatlichen Prüfung erfor<strong>de</strong>rlich sind.zurück

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