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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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Satzung <strong>de</strong>r Kirchlichen Zusatzversorgungskasse§ 9c Kosten <strong>de</strong>r AufsichtDie Kasse trägt die Kosten <strong>de</strong>r Jahresabschlussprüfungen und <strong>de</strong>s VerantwortlichenAktuars, <strong>de</strong>r vom Verband <strong>de</strong>r Diözesen Deutschlands angeordneten Son<strong>de</strong>rprüfungensowie <strong>de</strong>r Maßnahmen <strong>nach</strong> § 9a Abs. 3.§ 10 Auflösung <strong>de</strong>r Kasse(1) Die Kasse kann <strong>nach</strong> Anhörung ihres Verwaltungsrates nur durch Beschluss <strong>de</strong>rVollversammlung <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Diözesen Deutschlands aufgelöst wer<strong>de</strong>n.(2) 1 Im Falle <strong>de</strong>r Auflösung sind zunächst die Verbindlichkeiten <strong>de</strong>r Kasse gegenüberDritten zu erfüllen. 2 Im Übrigen sind zunächst die Ansprüche <strong>de</strong>r Rentenempfängerauf Leistungen, soweit sie auf freiwilligen Beitragsleistungen o<strong>de</strong>r bis zum31. Dezember 1977 entrichteten Beiträgen beruhen, sicherzustellen und dann dieAnwartschaften <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Kasse versicherten Personen auf diese Leistungen abzufin<strong>de</strong>n.3 Aus <strong>de</strong>m restlichen Kassenvermögen sind die Ansprüche <strong>de</strong>r Rentenempfängerhinsichtlich an<strong>de</strong>rer als <strong>de</strong>r in Satz 2 angeführten Leistungsteile abzufin<strong>de</strong>n.zurück

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