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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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§ 8 Kosten <strong>de</strong>r WahlWahlordnung <strong>de</strong>r DienstgeberseiteDie durch <strong>de</strong>n Vorbereitungsausschuss verursachten Kosten trägt <strong>de</strong>r Deutsche <strong>Caritas</strong>verband.Die Kosten eines Wahlvorstan<strong>de</strong>s übernimmt <strong>de</strong>r jeweilige Diözesan-<strong>Caritas</strong>verband und <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>s-<strong>Caritas</strong>verband Ol<strong>de</strong>nburg. Die Reisekosten <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r<strong>de</strong>r Wahlversammlung und <strong>de</strong>r Kandidat(inn)en wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>m Rechtsträgergetragen.§ 9 Bestellung <strong>de</strong>r Vertreter(innen)durch die Diözesan-<strong>Caritas</strong>verbän<strong>de</strong>Die <strong>nach</strong> § 5 Absatz 2 <strong>de</strong>r Ordnung <strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommission entsandtenVertreter(innen) einer Regionalkommission wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>m jeweils <strong>nach</strong> <strong>de</strong>r Satzung<strong>de</strong>s Diözesan-<strong>Caritas</strong>verban<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s-<strong>Caritas</strong>verban<strong>de</strong>s Ol<strong>de</strong>nburgzuständigen Organ entsandt. Fehlt eine Zuweisung dieser Aufgabe in <strong>de</strong>r Satzung,ist <strong>de</strong>r Vorstand <strong>de</strong>s Diözesan-<strong>Caritas</strong>verban<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s-<strong>Caritas</strong>verban<strong>de</strong>sOl<strong>de</strong>nburg zuständig. Die Bestellung erfolgt im zeitlichen Zusammenhang mit <strong>de</strong>rWahl <strong>nach</strong> dieser Wahlordnung.§ 10 ÜberleitungsvorschriftFür die erstmalige Wahl <strong>nach</strong> dieser Wahlordnung treten an die Stelle <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r<strong>de</strong>r Dienstgeberseite in <strong>de</strong>r Beschlusskommission <strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommission<strong>nach</strong> § 2 Absatz 1 Satz 2 dieser Wahlordnung die <strong>nach</strong> <strong>de</strong>r bisherigen Ordnung<strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommission bestimmten Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Dienstgeberseite <strong>de</strong>rArbeitsrechtlichen Kommission. Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Ausschusses <strong>nach</strong> § 2 Absatz 1Satz 1 dieser Wahlordnung sind spätestens bis zum 30.4.<strong>2007</strong> zu wählen.zurück

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