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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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Wahlordnung <strong>de</strong>r Mitarbeiterseite(4) Je<strong>de</strong>(r) Kandidat(in) hat das Recht, sich in <strong>de</strong>r Wahlversammlung vor <strong>de</strong>r Wahlvorzustellen.(5) Es fin<strong>de</strong>n geheime Wahlen statt. Bemerkungen und Hinzufügungen auf <strong>de</strong>mStimmzettel o<strong>de</strong>r das Ankreuzen von mehreren Namen machen diesen ungültig. Abweichendzu Satz 2 dürfen bei <strong>de</strong>r Wahl für die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Regionalkommissionaus <strong>de</strong>n (Erz-) Bistümern Freiburg und Rottenburg-Stuttgart bis zu zwei Kandidatenangekreuzt wer<strong>de</strong>n. Der Wahlvorstand nimmt die Auszählung vor und gibt die Wahlergebnissebekannt.(6) Gewählt als <strong>de</strong>r/die Vertreter(in) <strong>de</strong>r Mitarbeiter(innen) in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>skommissionist <strong>de</strong>r/die Kandidat(in), <strong>de</strong>r/die die meisten Stimmen erhalten hat. Er/sie istgleichzeitig als Vertreter(in) <strong>de</strong>r Mitarbeiter(innen) in <strong>de</strong>r jeweiligen Regionalkommissiongewählt. Gewählt als <strong>de</strong>r/die Vertreter(in) ausschließlich in <strong>de</strong>r jeweiligenRegionalkommission ist <strong>de</strong>r/die Kandidat(in), <strong>de</strong>r/die die meisten Stimmen erhaltenhat; abweichend davon sind in <strong>de</strong>n (Erz-)Bistümern Freiburg und Rottenburg-Stuttgartdie zwei Kandidat(inn)en gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben.(7) Bei Stimmengleichheit fin<strong>de</strong>t zwischen <strong>de</strong>n stimmengleichen Kandidat(inn)eneine Stichwahl statt. Besteht auch da<strong>nach</strong> Stimmengleichheit, entschei<strong>de</strong>t das Los.§ 5 Ergebnis <strong>de</strong>r WahlenDer Wahlvorstand teilt die Ergebnisse <strong>de</strong>r Wahlen in <strong>de</strong>m (Erz-)Bistum und im OffizialatsbezirkOl<strong>de</strong>nburg unverzüglich <strong>de</strong>m Vorbereitungsausschuss mit und sollfür die Veröffentlichung im kirchlichen Amtsblatt <strong>de</strong>s (Erz-)Bistums Sorge tragen.Der Ausschuss gibt das Ergebnis <strong>de</strong>r gesamten Wahlen durch Veröffentlichung in<strong>de</strong>r Verbandszeitschrift „neue caritas“ und geeigneten diözesanen Medien bekannt.§ 6 Anfechtung <strong>de</strong>r Wahl(1) Eine Anfechtung einer Wahl kann innerhalb von zwei Wochen <strong>nach</strong> Bekanntgabe<strong>de</strong>s gesamten Wahlergebnisses in <strong>de</strong>r Verbandszeitschrift „neue caritas“ und geeignetendiözesanen Medien von <strong>de</strong>n Wahlberechtigten und Wahlbewerber(inne)nfür ihren Bereich bei <strong>de</strong>m zuständigen Wahlvorstand schriftlich geltend gemachtwer<strong>de</strong>n.(2) Der Wahlvorstand informiert <strong>de</strong>n/die Betroffene(n) über die Anfechtung. Gegendie Entscheidung <strong>de</strong>s Wahlvorstan<strong>de</strong>s ist innerhalb von zwei Wochen <strong>nach</strong> Zugang<strong>de</strong>r Entscheidung die Anrufung <strong>de</strong>s Vorbereitungsausschusses zulässig.(3) Ist eine Anfechtung begrün<strong>de</strong>t und wird dadurch das Wahlergebnis beeinflusst,so wird die betroffene Wahl für ungültig erklärt und unverzüglich wie<strong>de</strong>rholt.zurück

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