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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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Ordnung <strong>de</strong>r AK (gültig ab 1.1.2008)gen jeweils ein pauschalierter Kostenersatz in vergleichbarem Umfang an <strong>de</strong>n jeweiligenAnstellungsträger. Über die Höhe <strong>de</strong>r Pauschale entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r <strong>Caritas</strong>rat undteilt dies <strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommission mit.(4) Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Mitarbeiterseite in <strong>de</strong>n Regionalkommissionen sind auf Antragzur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben jeweils bis zu 15 v. H. <strong>de</strong>rdurchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit eines/einer Vollzeitbeschäftigten freizustellen.(5) Soweit für einzelne Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Mitarbeiterseite <strong>de</strong>r Regionalkommissioneneine beson<strong>de</strong>re zeitliche Belastung durch die Bearbeitung von Anträgen <strong>nach</strong> § 11dieser Ordnung entsteht, insbeson<strong>de</strong>re aufgrund einer Mitgliedschaft in einem Ausschuss<strong>nach</strong> § 12 Absatz 1 Satz 3 dieser Ordnung, können diese mit bis zu weiteren15 v. H. <strong>de</strong>r durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit eines/einer Vollzeitbeschäftigtenfreigestellt wer<strong>de</strong>n. Über Anträge auf Bewilligung <strong>de</strong>r zusätzlichen Freistellungo<strong>de</strong>r auf pauschalierten Kostenersatz entschei<strong>de</strong>t unter Berücksichtigungvon § 11 Absatz 4 dieser Ordnung <strong>de</strong>r/die Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>skommission.(6) Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Mitarbeiterseite in <strong>de</strong>r Beschlusskommission <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>skommissionsind auf Antrag zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgabenjeweils bis zu 10 v. H. <strong>de</strong>r durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit eines/einerVollzeitbeschäftigten freizustellen.(7) Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Mitarbeiterseite in <strong>de</strong>r Verhandlungskommission <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>skommissionsind auf Antrag zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgabenjeweils bis zu 50 v. H. <strong>de</strong>r durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit eines/einer Vollzeitbeschäftigten freizustellen.(8) Für die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Mitarbeiterseite <strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommission geltendie Schutzbestimmungen, wie sie für Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Mitarbeitervertretungen<strong>nach</strong> <strong>de</strong>r Mitarbeitervertretungsordnung <strong>de</strong>s jeweiligen (Erz-)Bistums gelten. Diesgilt ebenfalls innerhalb eines Jahres <strong>nach</strong> Beendigung <strong>de</strong>r Amtszeit, es sei <strong>de</strong>nn, dieMitgliedschaft ist <strong>nach</strong> § 6 Absatz 1 vorzeitig been<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n. Wird gegenüber einemMitglied <strong>de</strong>r Mitarbeiterseite eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen,hat <strong>de</strong>r Dienstgeber zur Berücksichtigung <strong>de</strong>r Belange <strong>de</strong>s Dritten Weges <strong>de</strong>n Ältestenratgemäß § 14 anzuhören; dies ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Erklärung<strong>de</strong>r Kündigung.§ 9 Arbeitsweise(1) Die Verhandlungskommission und die Beschlusskommission <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>skommissionsowie die Regionalkommissionen treten bei Bedarf zusammen. Eine Sitzunghat außer<strong>de</strong>m stattzufin<strong>de</strong>n, wenn dies von <strong>de</strong>r Hälfte <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r jeweiligenKommission schriftlich und unter Angabe von Grün<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r jeweiligenVorsitzen<strong>de</strong>n verlangt wird.zurück

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