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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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Mitarbeitervertretungsordnung – (Rahmen-)MAVO§ 30 Anhörung und Mitberatungbei or<strong>de</strong>ntlicher Kündigung(1) Der Mitarbeitervertretung ist vor je<strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Kündigung durch <strong>de</strong>nDienstgeber schriftlich die Absicht <strong>de</strong>r Kündigung mitzuteilen. Bestand das Arbeitsverhältnisim Zeitpunkt <strong>de</strong>r beabsichtigten Kündigung bereits min<strong>de</strong>stens sechs Monate,so hat er auch die Grün<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Kündigung darzulegen.(2) Will die Mitarbeitervertretung gegen die Kündigung Einwendungen geltend machen,so hat sie diese unter Angabe <strong>de</strong>r Grün<strong>de</strong> <strong>de</strong>m Dienstgeber spätestens innerhalbeiner Woche schriftlich mitzuteilen. Erhebt die Mitarbeitervertretung innerhalb<strong>de</strong>r Frist keine Einwendungen, so gilt die beabsichtigte Kündigung als nicht beanstan<strong>de</strong>t.Erhebt die Mitarbeitervertretung Einwendungen und hält <strong>de</strong>r Dienstgeber an<strong>de</strong>r Kündigungsabsicht fest, so wer<strong>de</strong>n die Einwendungen in einer gemeinsamen Sitzungvon Dienstgeber und Mitarbeitervertretung mit <strong>de</strong>m Ziel einer Verständigungberaten. Der Dienstgeber setzt <strong>de</strong>n Termin <strong>de</strong>r gemeinsamen Sitzung fest und lädthierzu ein.(3) Als Einwendung kann insbeson<strong>de</strong>re geltend gemacht wer<strong>de</strong>n, dass <strong>nach</strong> Ansicht<strong>de</strong>r Mitarbeitervertretung1. die Kündigung gegen ein Gesetz, eine Rechtsverordnung, kircheneigene Ordnungo<strong>de</strong>r sonstiges gelten<strong>de</strong>s Recht verstößt,2. <strong>de</strong>r Dienstgeber bei <strong>de</strong>r Auswahl <strong>de</strong>r zu kündigen<strong>de</strong>n Mitarbeiterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s zukündigen<strong>de</strong>n Mitarbeiters soziale Gesichtspunkte nicht o<strong>de</strong>r nicht ausreichendberücksichtigt hat,3. die zu kündigen<strong>de</strong> Mitarbeiterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r zu kündigen<strong>de</strong> Mitarbeiter an einem an<strong>de</strong>renArbeitsplatz in einer Einrichtung <strong>de</strong>sselben Dienstgebers weiter beschäftigtwer<strong>de</strong>n kann,4. die Weiterbeschäftigung <strong>de</strong>r Mitarbeiterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Mitarbeiters <strong>nach</strong> zumutbarenUmschulungs- o<strong>de</strong>r Fortbildungsmaßnahmen möglich ist o<strong>de</strong>r5. eine Weiterbeschäftigung <strong>de</strong>r Mitarbeiterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Mitarbeiters unter geän<strong>de</strong>rtenVertragsbedingungen möglich ist und die Mitarbeiterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Mitarbeitersein Einverständnis hiermit erklärt hat.Diese Einwendungen bedürfen <strong>de</strong>r Schriftform und <strong>de</strong>r Angabe <strong>de</strong>r konkreten, auf<strong>de</strong>n Einzelfall bezogenen Grün<strong>de</strong>.(4) Kündigt <strong>de</strong>r Dienstgeber, obwohl die Mitarbeitervertretung Einwendungen gemäßAbs. 3 Nrn. 1 bis 5 erhoben hat, so hat er <strong>de</strong>r Mitarbeiterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Mitarbeitermit <strong>de</strong>r Kündigung eine Abschrift <strong>de</strong>r Einwendungen <strong>de</strong>r Mitarbeitervertretung zuzuleiten.(5) Eine ohne Einhaltung <strong>de</strong>s Verfahrens <strong>nach</strong> <strong>de</strong>n Absätzen 1 und 2 ausgesprocheneKündigung ist unwirksam.zurück

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