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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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MusterdienstvertragAnlage 5aDie Arbeitsrechtliche Kommission empfiehlt <strong>de</strong>n Abschluss folgen<strong>de</strong>r Musterdienstvereinbarung,die Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen festlegt:MusterdienstvereinbarungZwischen <strong>de</strong>r Einrichtung/Dienststelle .....................................................................und<strong>de</strong>r Mitarbeitervertretung <strong>de</strong>r Einrichtung/Dienststelle ............................................wird zum Zwecke <strong>de</strong>r Arbeitszeitflexibilisierung folgen<strong>de</strong> Dienstvereinbarung geschlossen:PräambelIn Heimen <strong>de</strong>r Jugendhilfe/Behin<strong>de</strong>rtenhilfe/Heimen für Personen mit beson<strong>de</strong>rensozialen Schwierigkeiten hat sich ein breites Spektrum erzieherischer, pädagogischerund therapeutischer Hilfen und För<strong>de</strong>rmaßnahmen entwickelt, um <strong>de</strong>n betreutenMenschen, die aufgrund ihrer Lebenssituation und sozialen Notlage Heimaufenthaltin Anspruch nehmen müssen, individuell gestaltete und ganzheitliche Hilfen anbietenzu können. Diese Aufgabenstellung <strong>de</strong>r Erziehung und Betreuung innerhalb undaußerhalb <strong>de</strong>r Heime kann nur schwer im Rahmen <strong>de</strong>r sich immer weiter verkürzen<strong>de</strong>nregelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit durchgeführt wer<strong>de</strong>n, da dadurch dieKontinuität <strong>de</strong>r Arbeitszeit einerseits und <strong>de</strong>r Ausgleich für Mehrarbeit und Überstun<strong>de</strong>nan<strong>de</strong>rerseits nicht ausreichend Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n. Deshalb müssen auf<strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r <strong>AVR</strong> und <strong>de</strong>r gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit Regelungengefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, die möglichst günstige Bedingungen für stabile und tragfähigeBeziehungen zwischen Betreuten und Mitarbeitern schaffen und bewahren unddie <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Betreuung tätigen Mitarbeitern <strong>nach</strong> Zeiten intensiver Arbeit Zeiten <strong>de</strong>rRegeneration ermöglichen, um <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Erziehungsdienst verbun<strong>de</strong>nen psychischenBelastungen entgegenzuwirken. Dies ist das Ziel dieser Dienstvereinbarung.§ 1 Geltungsbereich(1) Auf <strong>de</strong>r Grundlage dieser Dienstvereinbarung <strong>nach</strong> § 2 <strong>de</strong>r Anlage 5a zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>können Einzelvereinbarungen zwischen Dienstgeber und Mitarbeitern, die in <strong>de</strong>rPflege, Betreuung, Erziehung o<strong>de</strong>r heilpädagogisch-therapeutischen Behandlung inHeimen <strong>de</strong>r Jugendhilfe (z.B. Erziehungsheimen, Heimen für Kin<strong>de</strong>r und Jugendliche,Jugendwohnheimen, Internaten), in <strong>de</strong>nen überwiegend Kin<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Jugendlicheo<strong>de</strong>r junge Menschen mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten ständig leben/inHeimen <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rtenhilfe/in Heimen für Personen mit beson<strong>de</strong>ren sozialenSchwierigkeiten (§ 1 Abs. 2 <strong>de</strong>r Verordnung zur Durchführung <strong>de</strong>s § 69 SGB XII) tä-zurück

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