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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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XIVAnlage 12. Die Mitarbeiterin außer<strong>de</strong>m, wenn sie wegena) Schwangerschaft o<strong>de</strong>rb) Nie<strong>de</strong>rkunft in <strong>de</strong>n letzten drei Monaten o<strong>de</strong>rc) Aufnahme eines Kin<strong>de</strong>s in ihre Obhut mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r Annahme als Kind in <strong>de</strong>nletzten drei Monaten o<strong>de</strong>rd) Erfüllung <strong>de</strong>r Voraussetzungen zum Bezug <strong>de</strong>r Altersrente <strong>nach</strong> § 237a SGB VIgekündigt o<strong>de</strong>r einen Auflösungsvertrag geschlossen hat.Satz 1 gilt entsprechend, wenn vor <strong>de</strong>m 1. Dezember das Ruhen <strong>de</strong>s Dienstverhältnisses<strong>nach</strong> § 18 Abs. 4 <strong>AVR</strong> eintritt. Satz 1 Ziffer 2 Buchst. b gilt auch, wenn einMitarbeiter wegen <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rkunft <strong>de</strong>r Ehefrau in <strong>de</strong>n letzten drei Monaten gekündigto<strong>de</strong>r einen Auflösungsvertrag geschlossen hat. Satz 1 Ziffer 2 Buchst. c gilt fürMitarbeiter entsprechend.(c) RückzahlungsverpflichtungHat ein Mitarbeiter die Weih<strong>nach</strong>tszuwendung <strong>nach</strong> Abs. a erhalten und schei<strong>de</strong>t ervor <strong>de</strong>m 31. März <strong>de</strong>s folgen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahres aus seinem Verschul<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r aufeigenen Wunsch aus, so hat er sie in voller Höhe zurückzuzahlen. Die Pflicht zurRückzahlung entfällt, wenn1. <strong>de</strong>r Mitarbeiter im unmittelbaren Anschluss an sein Dienst- o<strong>de</strong>r Ausbildungsverhältnisin ein Dienst- o<strong>de</strong>r Ausbildungsverhältnis zu einem an<strong>de</strong>ren Dienstgeber imGeltungsbereich <strong>de</strong>r <strong>AVR</strong> o<strong>de</strong>r in einem an<strong>de</strong>ren Tätigkeitsbereich <strong>de</strong>r katholischenKirche übertritt o<strong>de</strong>r2. <strong>de</strong>r Mitarbeiter aus einem <strong>de</strong>r in Abs. b Ziffer 1 Buchst. d und e genannten Grün<strong>de</strong>gekündigt o<strong>de</strong>r einen Auflösungsvertrag geschlossen hat o<strong>de</strong>r3. <strong>de</strong>r Mitarbeiter aus einem <strong>de</strong>r in Abs. b Ziffer 2 genannten Grün<strong>de</strong> gekündigt o<strong>de</strong>reinen Auflösungsvertrag geschlossen hat.(d) Höhe <strong>de</strong>r Weih<strong>nach</strong>tszuwendungDie Weih<strong>nach</strong>tszuwendung beträgt – unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>s Abs. e – 100 v.H. <strong>de</strong>r <strong>de</strong>mMitarbeiter <strong>nach</strong> § 2 <strong>de</strong>r Anlage 14 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> während <strong>de</strong>s Erholungsurlaubs zustehen<strong>de</strong>nBezüge, die diesem zugestan<strong>de</strong>n hätten, wenn er während <strong>de</strong>s ganzenMonats September Erholungsurlaub gehabt hätte. Dabei sind bei <strong>de</strong>r Anwendung<strong>de</strong>s § 2 Abs. 1 Satz 4 <strong>de</strong>r Anlage 14 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> bei <strong>de</strong>r 5-Tage-Woche 22 Urlaubstage,bei <strong>de</strong>r 6-Tage-Woche 26 Urlaubstage und bei an<strong>de</strong>rer Verteilung <strong>de</strong>r Arbeitszeitdie entsprechen<strong>de</strong> Zahl von Urlaubstagen zugrun<strong>de</strong> zu legen.In <strong>de</strong>n Fällen, in <strong>de</strong>nen am Tag vor Eintritt <strong>de</strong>r Elternzeit Anspruch auf Bezüge o<strong>de</strong>rauf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bestehen und während <strong>de</strong>r Elternzeit eine Erziehungsgeldunschädliche Teilzeitbeschäftigung bei <strong>de</strong>mselben Dienstgeber ausgeübtwird, bemisst sich die Weih<strong>nach</strong>tszuwendung abweichend von Unterabs. 1. Fürje<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rmonat bis zur Vollendung <strong>de</strong>s 12. Lebensmonats <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s erhält<strong>de</strong>r Mitarbeiter ein Zwölftel <strong>de</strong>r Weih<strong>nach</strong>tszuwendung, <strong>de</strong>ren Höhe sich aus <strong>de</strong>mzurück

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