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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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Satzung <strong>de</strong>r Kirchlichen ZusatzversorgungskasseSechster Teil: In-Kraft-Treten§ 78 In-Kraft-Treten(1) 1 Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2001 an die Stelle <strong>de</strong>r Satzungin <strong>de</strong>r Fassung vom 31. Dezember 2000. 2 Zum gleichen Zeitpunkt treten die Durchführungs-und Übergangsvorschriften, die sich auf Regelungen beziehen, die durchdie Neuregelung gegenstandslos gewor<strong>de</strong>n sind, außer Kraft. 3 Sie und das außerKraft getretene Satzungsrecht gelten bis zum 31. Dezember 2001 als Übergangsregelungfort.(2) 1 Anstelle von § 19 fin<strong>de</strong>n bis zum 31. Dezember 2002 § 16 Abs. 1 Satz 1 Buchst.b erste Alternative und § 17 <strong>de</strong>r Satzung in <strong>de</strong>r am 31. Dezember 2001 maßgeben<strong>de</strong>nFassung weiterhin Anwendung. 2 § 19 Abs. 2 fin<strong>de</strong>t nur für <strong>nach</strong> <strong>de</strong>m 31. Dezember2002 begrün<strong>de</strong>te Beschäftigungsverhältnisse Anwendung.zurück

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