12.07.2015 Aufrufe

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§§ 1, 2 und 3Anlage 18§ 1 Geltungsbereich(1) Diese Ordnung gilt für Mitarbeiter gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 AT <strong>AVR</strong>, die im Sinne<strong>de</strong>s § 8 SGB IV – ohne Berücksichtigung <strong>de</strong>s § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV – geringfügigbeschäftigt sind.(2) (entfällt)§ 2 Eingruppierung(1) Der Mitarbeiter ist in einer Vergütungsgruppe <strong>nach</strong> <strong>de</strong>n Tätigkeitsmerkmalen<strong>de</strong>r Anlagen 2, 2a, 2b, 2c und 2d zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> eingruppiert.(2) Während einer Beschäftigung <strong>nach</strong> dieser Ordnung fin<strong>de</strong>n die Bestimmungenüber einen Bewährungsaufstieg und einen Tätigkeitsaufstieg keine Anwendung.§ 3 Vergütung(1) Der Mitarbeiter erhält eine Vergütung <strong>nach</strong> Art und Umfang seiner Tätigkeit, diesich aus <strong>de</strong>r Grundvergütung, <strong>de</strong>m Ortszuschlag und <strong>de</strong>r Zulage (Anlage 10 zu <strong>de</strong>n<strong>AVR</strong>) <strong>nach</strong> <strong>de</strong>r für vollbeschäftigte Mitarbeiter gelten<strong>de</strong>n Vergütungstabelle errechnet.Die Bestimmungen <strong>de</strong>s Abschnittes III und <strong>de</strong>s Abschnittes V <strong>de</strong>r Anlage 1 zu<strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> fin<strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong> Anwendung. Der Mitarbeiter, <strong>de</strong>r das Eingangsalterseiner Vergütungsgruppe (Stufe 1) noch nicht erreicht hat, erhält eine Vergütung, diesich <strong>nach</strong> Abschnitt IV (Grundvergütung <strong>de</strong>r Mitarbeiter ab vollen<strong>de</strong>tem 18. Lebensjahrbis zur Erreichung <strong>de</strong>s Eingangsalters) bzw. Abschnitt VI (Gesamtvergütung <strong>de</strong>rMitarbeiter vor <strong>de</strong>m vollen<strong>de</strong>ten 18. Lebensjahr) <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> errechnet.(2) Ist auf Antrag <strong>de</strong>s Mitarbeiters die pauschalierte Lohnsteuer gemäß § 40a Einkommensteuergesetzdurch <strong>de</strong>n Dienstgeber abzuführen, so kann die Bruttovergütunggemäß Abs. 1 um die vom Dienstgeber zu tragen<strong>de</strong> Steuer gekürzt wer<strong>de</strong>n.(3) Im ausdrücklichen Einvernehmen und <strong>nach</strong> Belehrung über die sich in sozialversicherungsrechtlicherHinsicht ergeben<strong>de</strong>n Folgen sowie über das Wi<strong>de</strong>rrufsrechtkanna) eine von Abs. 1 abweichen<strong>de</strong> geringere Vergütung vereinbart wer<strong>de</strong>n,b) von <strong>de</strong>n Regelungen über die Gewährung von Zulagen, Zeitzuschlägen undWeih<strong>nach</strong>tszuwendungen einzelvertraglich abgewichen wer<strong>de</strong>n.Diese abweichen<strong>de</strong>n Vereinbarungen können vom Mitarbeiter wi<strong>de</strong>rrufen wer<strong>de</strong>n.Die Wi<strong>de</strong>rrufsfrist beträgt sechs Wochen zum Schluss eines Kalen<strong>de</strong>rvierteljahres.(4) Für die Berechnung und Fälligkeit <strong>de</strong>r Vergütung gilt Abschnitt X (Zusatzbestimmungenzu <strong>de</strong>n Bezügen) <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> entsprechend.zurück

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!