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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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DAnlage 7(d) Für Praktikanten, die in <strong>de</strong>r Einrichtung, in <strong>de</strong>r sie zur Ausbildung beschäftigtwer<strong>de</strong>n, Kost und/o<strong>de</strong>r Unterkunft erhalten, wer<strong>de</strong>n diese <strong>nach</strong> Abschnitt IX <strong>de</strong>r Anlage1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> auf das Entgelt und <strong>de</strong>n Verheiratetenzuschlag angerechnet.Bei Praktikanten ist <strong>de</strong>r <strong>nach</strong> § 3 Abs. 1 Unterabs. 1 <strong>de</strong>r Anlage 12 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> maßgeben<strong>de</strong>Quadratmetersatz um 15 v.H. zu kürzen.(e) Praktikanten im Erziehungsdienst erhalten eine Heimzulage in <strong>de</strong>rselben Höhe,wie sie in Abschnitt VIIa <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> angegeben ist, unter <strong>de</strong>n dortgenannten Bedingungen.Anmerkung 1:Mit Praktikanten, die unter Buchst. D <strong>de</strong>r Anlage 7 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> fallen, ist für dieAusbildungszeit eine Vereinbarung <strong>nach</strong> diesen Bestimmungen zu treffen. Einehiervon abweichen<strong>de</strong> Vertragsregelung ist grundsätzlich nicht möglich. Wird einPraktikant aufgrund <strong>de</strong>r Personalsituation ausnahmsweise während <strong>de</strong>s Praktikumsbereits mit <strong>de</strong>r Wahrnehmung <strong>de</strong>r Aufgaben eines entsprechend ausgebil<strong>de</strong>ten Mitarbeitersbetraut, so unterliegt er weiterhin <strong>de</strong>n Vorschriften in Buchst. D <strong>de</strong>r Anlage7 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>. Diese Tätigkeit ist daher nicht auf die Dauer <strong>de</strong>r Berufstätigkeit anzurechnen,die <strong>nach</strong> bestimmten Tätigkeitsmerkmalen für eine Höhergruppierungzurückgelegt sein muss. Für die Dauer <strong>de</strong>r Übertragung <strong>de</strong>r Aufgabe eines entsprechendausgebil<strong>de</strong>ten Mitarbeiters erhält <strong>de</strong>r Praktikant zu <strong>de</strong>m Entgelt und <strong>de</strong>m Verheiratetenzuschlaggemäß § 1 eine Zulage in Höhe <strong>de</strong>s Differenzbetrages zwischen<strong>de</strong>m Entgelt und Verheiratetenzuschlag und <strong>de</strong>n Dienstbezügen <strong>de</strong>r Eingangsgruppe<strong>de</strong>s Berufes, zu <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Praktikant ausgebil<strong>de</strong>t wird.Anmerkung 2:Bis zu einer endgültigen Regelung ist Buchst. D <strong>de</strong>r Anlage 7 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> für dieAbsolventen <strong>de</strong>r Fachhochschulen für Sozialarbeit und Sozialpädagogik weiterhinanzuwen<strong>de</strong>n, soweit das Praktikum <strong>nach</strong> Beendigung <strong>de</strong>s 6. Fachhochschulsemestersabgeleistet wird.§ 2 Arbeitszeit(a) Für Praktikanten fin<strong>de</strong>t die Arbeitszeitregelung <strong>de</strong>r Anlage 5 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> Anwendung.(b) Für Praktikanten fin<strong>de</strong>n die Anlagen 6 und 6a zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> sinngemäß Anwendung.Für die Barabgeltung <strong>de</strong>s Bereitschaftsdienstes, <strong>de</strong>r Rufbereitschaft und <strong>de</strong>rÜberstun<strong>de</strong>n ist die Vergütungsgruppe zugrun<strong>de</strong> zu legen, die für die Angehörigen<strong>de</strong>s Berufes, für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Praktikant ausgebil<strong>de</strong>t wird, als Eingangsgruppe festgelegtist. Für Zeitzuschläge gilt § 1 Abs. b.zurück

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