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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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AnmerkungenAnlage 2dAB<strong>CD</strong>EF* **Diese Mitarbeiter erhalten <strong>nach</strong> vierjähriger Tätigkeit in dieser Ziffer eine monatlicheVergütungsgruppenzulage in Höhe von 5 v.H. <strong>de</strong>r Grundvergütung<strong>de</strong>r Stufe 4 <strong>de</strong>r Vergütungsgruppe 5c.Diese Mitarbeiter erhalten eine monatliche Vergütungsgruppenzulage in Höhevon 6 v.H. <strong>de</strong>r Grundvergütung <strong>de</strong>r Stufe 4 <strong>de</strong>r Vergütungsgruppe 5c.Diese Mitarbeiter erhalten eine monatliche Vergütungsgruppenzulage in Höhevon 6 v.H. <strong>de</strong>r Grundvergütung <strong>de</strong>r Stufe 4 <strong>de</strong>r Vergütungsgruppe 5b, frühestensjedoch <strong>nach</strong> vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe 5c.Diese Mitarbeiter erhalten <strong>nach</strong> vierjähriger Bewährung in dieser Ziffer einemonatliche Vergütungsgruppenzulage in Höhe von 6 v.H. <strong>de</strong>r Grundvergütung<strong>de</strong>r Stufe 4 <strong>de</strong>r Vergütungsgruppe 4b.Diese Mitarbeiter erhalten <strong>nach</strong> sechsjähriger Tätigkeit in dieser Ziffer einemonatliche Vergütungsgruppenzulage in Höhe von 5 v.H. <strong>de</strong>r Grundvergütung<strong>de</strong>r Stufe 4 <strong>de</strong>r Vergütungsgruppe 4b.Diese Mitarbeiter erhalten <strong>nach</strong> vierjähriger Bewährung in dieser Ziffer einemonatliche Vergütungsgruppenzulage in Höhe von 6 v.H. <strong>de</strong>r Grundvergütung<strong>de</strong>r Stufe 4 <strong>de</strong>r Vergütungsgruppe 4a.* **1 Die Mitarbeiter müssen Fähigkeiten und Erfahrungen besitzen, die <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>rMitarbeiter mit <strong>de</strong>r vorgeschriebenen Vor- und Ausbildung gleichwertig sind.Es wird jedoch nicht das gleiche Wissen und Können gefor<strong>de</strong>rt, wie es durchdie vorausgesetzte Vorbildung bzw. Ausbildung erworben wird. An<strong>de</strong>rerseitsgenügt es noch nicht, dass <strong>de</strong>r Mitarbeiter nur auf einem begrenzten EinzelarbeitsgebietLeistungen erbringt, die <strong>de</strong>nen eines Mitarbeiters mit <strong>de</strong>r Vor- undAusbildung gleichwertig sind. Es muss eine <strong>de</strong>r Vor- und Ausbildung ähnlichgründliche Beherrschung eines auch vom Umfang her entsprechen<strong>de</strong>n Wissensgebietsgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.2 Schwierige fachliche Tätigkeiten sind z.B.:a) Tätigkeiten in Einrichtungen für Menschen mit Behin<strong>de</strong>rungen im Sinne <strong>de</strong>s§ 39 BSHG bzw. § 68 BSHG und in psychiatrischen Kliniken,b) alleinverantwortliche Betreuung von Gruppen, z.B. in Randzeiten,c) Tätigkeiten in Integrationsgruppen (Erziehungsgruppen, <strong>de</strong>nen beson<strong>de</strong>reAufgaben in <strong>de</strong>r gemeinsamen För<strong>de</strong>rung von Kin<strong>de</strong>rn mit und ohne Behin<strong>de</strong>rungenzugewiesen sind) mit einem Anteil von min<strong>de</strong>stens einem Drittel vonMenschen mit Behin<strong>de</strong>rungen im Sinne <strong>de</strong>s § 39 BSHG bzw. § 68 BSHG inEinrichtungen <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtagesbetreuung,zurück

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