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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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Satzung <strong>de</strong>r Kirchlichen Zusatzversorgungskasse(4) 1 Nach Beendigung <strong>de</strong>r Beschäftigung kann die freiwillige Versicherung fortgesetztwer<strong>de</strong>n. 2 Die Fortsetzung ist vom Versicherten innerhalb einer Ausschlussfristvon drei Monaten <strong>nach</strong> Abmeldung durch <strong>de</strong>n Beteiligten zu beantragen.(5) 1 Die Regelungen für die Pflichtversicherung gelten entsprechend, soweit nichtsBeson<strong>de</strong>res geregelt ist. 2 Der Antrag <strong>nach</strong> Abs. 1 und Abs. 4 bedarf <strong>de</strong>r Annahmeerklärungdurch die Kasse.§ 24 Beitragsfreie freiwillige Versicherung1 Die freiwillige Versicherung kann durch schriftliche Erklärung <strong>de</strong>s Versicherungsnehmerszum Monatsen<strong>de</strong> beitragsfrei gestellt wer<strong>de</strong>n. 2 Sie wird jedoch automatischbeitragsfrei gestellt, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer mit mehr als einem Beitragim Rückstand ist.§ 25 Kündigung <strong>de</strong>r freiwilligen Versicherung1 Der Versicherungsnehmer kann die freiwillige Versicherung zum <strong>En<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>s Beschäftigungsverhältnisseso<strong>de</strong>r mit einer Frist von drei Monaten zum <strong>En<strong>de</strong></strong> eines Kalen<strong>de</strong>rjahresschriftlich kündigen. 2 Die Versicherung wird durch die Kündigung ineine beitragsfreie Versicherung umgewan<strong>de</strong>lt.§ 26 <strong>En<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>r beitragsfreien freiwilligen Versicherung(1) Die freiwillige Versicherung en<strong>de</strong>t bei Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles in <strong>de</strong>rfreiwilligen Versicherung, Übertragung <strong>de</strong>s Barwertes <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Anwartschaftauf Antrag <strong>de</strong>s Versicherten auf einen an<strong>de</strong>ren Anbieter <strong>de</strong>r betrieblichen Altersversorgungsowie bei Tod <strong>de</strong>s Versicherten.(2) 1 Bei einer Rente wegen Erwerbsmin<strong>de</strong>rung en<strong>de</strong>t die freiwillige Versicherungnicht, wenn sie durch schriftliche Erklärung <strong>de</strong>s Versicherten fortgeführt wird; dasRisiko <strong>de</strong>r Erwerbsmin<strong>de</strong>rung kann nicht mehr versichert wer<strong>de</strong>n. 2 Ist die freiwilligeVersicherung nicht fortgeführt wor<strong>de</strong>n, lebt sie als beitragsfreie Versicherungwie<strong>de</strong>r auf, wenn <strong>de</strong>r Anspruch auf Erwerbsmin<strong>de</strong>rungsrente erloschen ist.zurück

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