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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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IIIAnlage 14III.Son<strong>de</strong>rurlaub§ 10 Son<strong>de</strong>rurlaub(1) Der Mitarbeiter soll auf Antrag Son<strong>de</strong>rurlaub unter Wegfall <strong>de</strong>r Bezüge erhalten,wenn era) min<strong>de</strong>stens ein Kind unter 18 Jahren o<strong>de</strong>rb) einen <strong>nach</strong> ärztlichem Attest pflegebedürftigen sonstigen Angehörigentatsächlich betreut o<strong>de</strong>r pflegt und dringen<strong>de</strong> dienstliche bzw. betriebliche Belangenicht entgegenstehen.(2) Son<strong>de</strong>rurlaub unter Wegfall <strong>de</strong>r Bezüge aus an<strong>de</strong>ren als <strong>de</strong>n in Abs. 1 genanntenGrün<strong>de</strong>n kann bei Vorliegen eines wichtigen Grun<strong>de</strong>s gewährt wer<strong>de</strong>n, wenn diedienstlichen o<strong>de</strong>r betrieblichen Verhältnisse es gestatten.(3) Der Mitarbeiter soll <strong>de</strong>n Son<strong>de</strong>rurlaub schriftlich spätestens drei Monate vor<strong>de</strong>m Zeitpunkt, ab <strong>de</strong>m Son<strong>de</strong>rurlaub in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n soll, beimDienstgeber unter Angabe <strong>de</strong>s Zeitraums, für <strong>de</strong>n er ihn in Anspruch nehmen will,beantragen.(4) Der Son<strong>de</strong>rurlaub soll nicht länger als fünf Jahre einschließlich <strong>de</strong>r Elternzeit <strong>de</strong>sMitarbeiters betragen. Er kann verlängert wer<strong>de</strong>n; ein Antrag auf Verlängerung istspätestens sechs Monate vor Ablauf <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rurlaubs zu stellen.(5) Son<strong>de</strong>rurlaub kann mit Zustimmung <strong>de</strong>s Dienstgebers vorzeitig been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.(6) Wenn <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rurlaub vier Wochen übersteigt, gilt die Zeit <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rurlaubsnicht als Beschäftigungszeit <strong>nach</strong> § 11 Allgemeiner Teil <strong>AVR</strong>, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>rDienstgeber hat vor Antritt <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rurlaubs ein dienstliches o<strong>de</strong>r betriebliches Interessean <strong>de</strong>r Beurlaubung schriftlich anerkannt.(7) Während <strong>de</strong>r Zeit <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rurlaubs kann <strong>de</strong>r Mitarbeiter eine entgeltliche Beschäftigungnur mit Zustimmung <strong>de</strong>s Dienstgebers ausüben. Die wöchentliche Arbeitszeitsoll 19 Stun<strong>de</strong>n nicht übersteigen. Die Beschäftigung darf <strong>de</strong>m Zweck <strong>de</strong>sSon<strong>de</strong>rurlaubs nicht zuwi<strong>de</strong>rlaufen.zurück

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