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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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VAnlage 1auch für <strong>de</strong>n Mitarbeiter, <strong>de</strong>m aus mehreren Rechtsverhältnissen ein Anspruch aufOrtszuschlag o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Leistungen wesentlich gleichen Inhalts in Höhe<strong>de</strong>r Stufe 3 o<strong>de</strong>r einer <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Stufen zusteht (Insichkonkurrenz). Ist <strong>de</strong>r Ehegatteeines teilzeitbeschäftigten Mitarbeiters außerhalb <strong>de</strong>r in Unterabsatz 1 Satz 1genannten Bereiche ebenfalls teilzeitbeschäftigt und erhält er <strong>de</strong>n Unterschiedsbetragzwischen <strong>de</strong>r Stufe 2 und <strong>de</strong>r Stufe 3 o<strong>de</strong>r einer <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Stufen <strong>de</strong>s Ortszuschlagesanteilig zu seiner Arbeitszeit gewährt, so erhält <strong>de</strong>r Mitarbeiter <strong>de</strong>n Unterschiedsbetragzwischen <strong>de</strong>r Stufe 2 und <strong>de</strong>r Stufe 3 o<strong>de</strong>r einer <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Stufen<strong>de</strong>s Ortszuschlages in <strong>de</strong>r Höhe, dass <strong>de</strong>r Mitarbeiter und sein Ehegatte <strong>de</strong>n Unterschiedsbetragzwischen <strong>de</strong>r Stufe 2 und <strong>de</strong>r Stufe 3 o<strong>de</strong>r einer <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>nStufen insgesamt in <strong>de</strong>r Höhe erhalten, als wenn bei<strong>de</strong> im Geltungsbereich <strong>de</strong>r <strong>AVR</strong>teilzeitbeschäftigt wären.(k) Der Mitarbeiter erhält <strong>de</strong>n Ortszuschlag <strong>de</strong>r Tarifklasse, <strong>de</strong>r seiner im Dienstvertragfestgesetzten Vergütungsgruppe (Abschnitt I Abs. c <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>)entspricht. Än<strong>de</strong>rt sich bei einer Höher- o<strong>de</strong>r Herabgruppierung mit <strong>de</strong>r Vergütungsgruppeauch die Tarifklasse <strong>de</strong>s Ortszuschlages, so ist <strong>de</strong>r Ortszuschlag <strong>de</strong>r neuenTarifklasse von <strong>de</strong>mselben Tag an zu zahlen wie die Grundvergütung <strong>de</strong>r neuenVergütungsgruppe.(l) Erhält <strong>de</strong>r Mitarbeiter <strong>de</strong>n Ortszuschlag einer höheren Stufe, so wird dieser ihmvom Ersten <strong>de</strong>s Monats an gezahlt, in <strong>de</strong>n das für die Erhöhung <strong>de</strong>s Ortszuschlagesmaßgeben<strong>de</strong> Ereignis fällt. Der Ortszuschlag wird bis zum <strong>En<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>s Monats gezahlt,in <strong>de</strong>m die Anspruchsvoraussetzungen min<strong>de</strong>stens noch an einem Tag vorgelegenhaben.Anmerkung 1:Der Tätigkeit im Bereich <strong>de</strong>r katholischen Kirche im Sinne von Abschnitt V stehtgleich eine Tätigkeit in <strong>de</strong>r evangelischen Kirche, in einem Diakonischen Werk o<strong>de</strong>rin einer Einrichtung, die <strong>de</strong>m Diakonischen Werk angeschlossen ist.Anmerkung 2: (entfallen)Anmerkung 3:Sind bei<strong>de</strong> Ehegatten in einem Tätigkeitsbereich <strong>de</strong>r katholischen Kirche beschäftigtund wen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Dienstgeber <strong>de</strong>s Ehegatten eine an<strong>de</strong>re Konkurrenzregelungzum Ortszuschlag als die <strong>nach</strong> Abschnitt V an, so erhält <strong>de</strong>r Mitarbeiter <strong>de</strong>n Unterschiedsbetragzwischen <strong>de</strong>r Stufe 1 und <strong>de</strong>r Stufe 2 <strong>de</strong>s für ihn maßgeben<strong>de</strong>n Ortszuschlagesin <strong>de</strong>r Höhe gewährt, dass die Ehegatten <strong>de</strong>n Unterschiedsbetrag in Höheihres Gesamtbeschäftigungsumfangs, höchstens jedoch einmal erhalten.(Übergangsregelungen entfallen)zurück

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