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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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Ordnung <strong>de</strong>r AK (gültig ab 1.1.2008)(5) Das für Personalfragen zuständige Mitglied <strong>de</strong>s Vorstands <strong>de</strong>s Deutschen <strong>Caritas</strong>verban<strong>de</strong>shat ein Recht zur Teilnahme an <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>skommission.Der Wunsch <strong>de</strong>r Teilnahme ist vorher anzuzeigen.§ 4 Vertreter(innen) <strong>de</strong>r Mitarbeiter(innen) –Mitarbeiterseite(1) Für die Mitarbeiterseite in <strong>de</strong>n jeweiligen Regionalkommissionen wer<strong>de</strong>n in je<strong>de</strong>min <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r jeweiligen Regionalkommission liegen<strong>de</strong>n (Erz-)Bistum sowieim Offizialatsbezirk Ol<strong>de</strong>nburg jeweils zwei Mitglie<strong>de</strong>r, in <strong>de</strong>n (Erz-)BistümernFreiburg und Rottenburg-Stuttgart jeweils drei Mitglie<strong>de</strong>r, für einen Zeitraum vonvier Jahren (Amtsperio<strong>de</strong>) gewählt. Wie<strong>de</strong>rwahl ist möglich.(2) Für die Mitarbeiterseite in <strong>de</strong>r Beschlusskommission <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>skommissionwird in je<strong>de</strong>m (Erz-)Bistum sowie im Offizialatsbezirk Ol<strong>de</strong>nburg jeweils ein Mitgliedfür einen Zeitraum von vier Jahren (Amtsperio<strong>de</strong>) gewählt. Wie<strong>de</strong>rwahl istmöglich. Das Mitglied <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>skommission ist zugleich eines <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r einerRegionalkommission <strong>nach</strong> Absatz 1.(3) Wählbar als Vertreter(in) <strong>de</strong>r Mitarbeiter(innen) <strong>nach</strong> <strong>de</strong>n Absätzen 1 und 2 ist<strong>de</strong>rjenige/diejenige, <strong>de</strong>ssen/<strong>de</strong>ren Dienstverhältnis sich <strong>nach</strong> <strong>de</strong>n Richtlinien für Arbeitsverträgein <strong>de</strong>n Einrichtungen <strong>de</strong>s Deutschen <strong>Caritas</strong>verban<strong>de</strong>s regelt und <strong>de</strong>r/die <strong>nach</strong> <strong>de</strong>r Mitarbeitervertretungsordnung <strong>de</strong>s jeweiligen (Erz-)Bistums das passiveWahlrecht besitzt. Nicht wählbar ist, wer Mitglied <strong>de</strong>s Vorbereitungsausschussesgemäß § 2 o<strong>de</strong>r eines Wahlvorstan<strong>de</strong>s gemäß § 3 <strong>de</strong>r Wahlordnung für die Vertreter(innen)<strong>de</strong>r Mitarbeiter(innen) in <strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommission ist.(4) Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Mitarbeiterseite <strong>de</strong>r Verhandlungskommission <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>skommissionwer<strong>de</strong>n von und aus <strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Mitarbeiterseite <strong>de</strong>r Beschlusskommission<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>skommission für einen Zeitraum von vier Jahren (Amtsperio<strong>de</strong>)gewählt. Die Wahlen erfolgen durch Mehrheitsbeschluss in geheimer Abstimmung;sie wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r Geschäftsführer(in) durchgeführt. Bei Stimmengleichheitfin<strong>de</strong>t zwischen <strong>de</strong>n stimmengleichen Personen eine Stichwahl statt. Besteht auchda<strong>nach</strong> Stimmengleichheit, entschei<strong>de</strong>t das Los.(5) Das Nähere regelt die Wahlordnung für die Vertreter(innen) <strong>de</strong>r Mitarbeiter(innen)in <strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommission, die Bestandteil dieser Ordnung ist.§ 5 Vertreter(innen) <strong>de</strong>r Dienstgeber – Dienstgeberseite(1) Für die Dienstgeberseite in <strong>de</strong>n jeweiligen Regionalkommissionen wird von <strong>de</strong>nVertretern/Vertreterinnen <strong>de</strong>r Rechtsträger in je<strong>de</strong>m in <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r jeweiligenRegionalkommission liegen<strong>de</strong>n (Erz-)Bistum sowie im Offizialatsbezirk Ol<strong>de</strong>nburgjeweils ein Mitglied, in <strong>de</strong>n (Erz-)Bistümern Freiburg und Rottenburg-Stuttgart je-zurück

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