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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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VIIIAnlage 15. Mitarbeiter, die in großen Behandlungsbecken (nicht in Ba<strong>de</strong>wannen)Unterwassermassagen o<strong>de</strong>r Unterwasserbehandlungen ausführen, wenn sieim Kalen<strong>de</strong>rmonat durchschnittlich min<strong>de</strong>stens ein Viertel <strong>de</strong>r regelmäßigenArbeitszeit mit diesen Arbeiten beschäftigt sindEuro10,236. Mitarbeiter als Sektionsgehilfen in <strong>de</strong>r Human- o<strong>de</strong>r Tiermedizin 15,347. Mitarbeiter, die in Leichenschauhäusern o<strong>de</strong>r in Einrichtungen, die dieAufgaben von Leichenschauhäusern zu erfüllen haben, Leichen versorgenund herrichten8. Mitarbeiter, die beson<strong>de</strong>rs schmutzige und beson<strong>de</strong>rs ekelerregen<strong>de</strong> Arbeitenausführen, wenn sie diese Arbeiten im Kalen<strong>de</strong>rmonat durchschnittlichzu einem Viertel <strong>de</strong>r regelmäßigen Arbeitszeit gemäß Anlage 5 zu <strong>de</strong>n<strong>AVR</strong> ausführen. (Beson<strong>de</strong>rs schmutzige und beson<strong>de</strong>rs ekelerregen<strong>de</strong> Arbeitensind z.B. das Beseitigen und <strong>de</strong>r Transport von spezifischen Krankenhausabfällen;die Beseitigung von Verstopfungen in Toilettenanlagen,Spuck- und Waschbecken und Abflussleitungen; das Verlesen stark verschmutzterWäsche und das Vorwaschen blutiger Operationswäsche o<strong>de</strong>rstark verschmutzter Säuglings- o<strong>de</strong>r Bettwäsche; das Reinigen ekelerregendverschmutzter Matratzen sowie Arbeiten beim Aufarbeiten von Matratzen.)Euro12,78Euro15,34Die genannten Zulagen wer<strong>de</strong>n mit Ausnahme <strong>de</strong>r Zulage <strong>nach</strong> Ziffer 8 beim Vorliegen<strong>de</strong>r Voraussetzungen neben <strong>de</strong>r monatlichen Zulage <strong>nach</strong> Ziffer 1 <strong>de</strong>r Anmerkungenzu <strong>de</strong>n Tätigkeitsmerkmalen <strong>de</strong>r Vergütungsgruppen Kr 1 bis Kr 14 (Anlage2a zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>) gezahlt.Beginnt die zulageberechtigen<strong>de</strong> Tätigkeit nicht am Ersten, son<strong>de</strong>rn im Laufe einesKalen<strong>de</strong>rmonats, so ist in diesem Monat für je<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rtag ab Beginn dieser Tätigkeit1/30 <strong>de</strong>s Monatsbetrages zu zahlen.Die Zulage entfällt mit Ablauf <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rmonats, in <strong>de</strong>m die Voraussetzungen fürdie Gewährung <strong>de</strong>r Zulage weggefallen sind.zurück

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