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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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§ 14Allgemeiner Teil§ 14 Or<strong>de</strong>ntliche Kündigung(1) Befristete und unbefristete Dienstverhältnisse können von bei<strong>de</strong>n Vertragsparteienor<strong>de</strong>ntlich gekündigt wer<strong>de</strong>n.(2) Die Kündigungsfrist beträgt für <strong>de</strong>n Dienstgeber und <strong>de</strong>n Mitarbeiter in <strong>de</strong>n erstenzwölf Monaten <strong>de</strong>s Dienstverhältnisses einen Monat zum Monatsschluss. Darüberhinaus beträgt sie für <strong>de</strong>n Dienstgeber und Mitarbeiter bei einer Beschäftigungszeita) bis zu fünf Jahren 6 Wochenb) von min<strong>de</strong>stens fünf Jahren 3 Monatec) von min<strong>de</strong>stens acht Jahren 4 Monated) von min<strong>de</strong>stens zehn Jahren 5 Monatee) von min<strong>de</strong>stens zwölf Jahren 6 Monatezum Schluss <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rvierteljahres.(3) (entfällt)(4) Kündigt <strong>de</strong>r Dienstgeber das Dienstverhältnis und bietet er <strong>de</strong>m Mitarbeiter dieFortsetzung <strong>de</strong>s Dienstverhältnisses zu geän<strong>de</strong>rten Arbeitsbedingungen an (Än<strong>de</strong>rungskündigung),so fin<strong>de</strong>n die Kündigungsfristen <strong>nach</strong> Abs. 2 und Abs. 3 uneingeschränktAnwendung. Der Mitarbeiter kann eine Än<strong>de</strong>rungskündigung unter <strong>de</strong>mVorbehalt annehmen, dass die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigtist. Diesen Vorbehalt muss <strong>de</strong>r Mitarbeiter <strong>de</strong>m Dienstgeber innerhalb<strong>de</strong>r Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen <strong>nach</strong> Zugang <strong>de</strong>rÄn<strong>de</strong>rungskündigung schriftlich erklären. Der Vorbehalt erlischt, wenn <strong>de</strong>r Mitarbeiternicht fristgerecht das Arbeitsgericht anruft.(5) Nach einer Beschäftigungszeit (§ 11) von 15 Jahren bei <strong>de</strong>mselben Dienstgeber,frühestens jedoch <strong>nach</strong> <strong>de</strong>m vollen<strong>de</strong>ten 40. Lebensjahr <strong>de</strong>s Mitarbeiters, ist eine or<strong>de</strong>ntlicheKündigung durch <strong>de</strong>n Dienstgeber ausgeschlossen, soweit nicht § 15 etwasan<strong>de</strong>res bestimmt.zurück

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