12.07.2015 Aufrufe

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 9Anlage 5§ 9 Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsentgeltin Krankenhäusern und Heimen(1) Zum Zwecke <strong>de</strong>r Entgeltberechnung <strong>de</strong>r unter § 8 Absatz 1 Buchstaben a bis cfallen<strong>de</strong>n Mitarbeiter wird die Zeit <strong>de</strong>s Bereitschaftsdienstes einschließlich <strong>de</strong>r geleistetenArbeit wie folgt als Arbeitszeit gewertet:(a) Nach <strong>de</strong>m Maß während <strong>de</strong>s Bereitschaftsdienstes erfahrungsgemäß durchschnittlichanfallen<strong>de</strong>r Arbeitsleistungen wird die Zeit <strong>de</strong>s Bereitschaftsdienstes wiefolgt als Arbeitszeit gewertet:StufeArbeitsleistung innerhalb<strong>de</strong>s BereitschaftsdienstesA 0 bis 10 v.H. 15 v.H.B mehr als 10 bis 25 v.H. 25 v.H:C mehr als 25 bis 40 v.H. 40 v.H.D mehr als 40 bis 49 v.H. 55 v.H.Bewertung als Arbeitszeit(b) Entsprechend <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r vom Mitarbeiter je Kalen<strong>de</strong>rmonat abgeleisteten Bereitschaftsdienstewird die Zeit eines je<strong>de</strong>n Bereitschaftsdienstes zusätzlich wiefolgt als Arbeitszeit gewertet:Zahl <strong>de</strong>r Bereitschaftsdienste im Kalen<strong>de</strong>rmonat Bewertung als Arbeitszeit1. bis 8. Bereitschaftsdienst 25 v.H.9. bis 12. Bereitschaftsdienst 35 v.H.13. und folgen<strong>de</strong> Bereitschaftsdienste 45 v.H.(c) Die Zuweisung zu <strong>de</strong>n einzelnen Stufen <strong>de</strong>s Bereitschaftsdienstes erfolgt durchdie Einrichtungsleitung und die Mitarbeitervertretung.(2) Zum Zwecke <strong>de</strong>r Entgeltberechnung <strong>de</strong>r unter § 8 Abs. 1 Buchstabe d fallen<strong>de</strong>nMitarbeiter wird die Zeit <strong>de</strong>s Bereitschaftsdienstes einschließlich <strong>de</strong>r geleisteten Arbeitmit 25 v.H. als Arbeitszeit bewertet. Leistet <strong>de</strong>r Mitarbeiter in einem Kalen<strong>de</strong>rmonatmehr als acht Bereitschaftsdienste, wird die Zeit eines je<strong>de</strong>n über acht Bereitschaftsdienstehinausgehen<strong>de</strong>n Bereitschaftsdienstes zusätzlich mit 15 v.H. als Arbeitszeitgewertet.(3) Für die <strong>nach</strong> Abs. 1 und Abs. 2 errechnete Arbeitszeit wird die Überstun<strong>de</strong>nvergütung<strong>nach</strong> § 1 Abs. 3 Unterabs. 2 <strong>de</strong>r Anlage 6a zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> bezahlt. Für die Zeit<strong>de</strong>s Bereitschaftsdienstes einschließlich <strong>de</strong>r geleisteten Arbeit und für die Zeit <strong>de</strong>rRufbereitschaft wer<strong>de</strong>n Zeitzuschläge nicht gezahlt.zurück

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!