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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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AnmerkungenAnlage 2bzur ambulanten ärztlichen Betreuung Erkrankter, Verletzter o<strong>de</strong>r sonstiger Hilfsbedürftigeraußerhalb <strong>de</strong>r ortsüblichen Sprechstun<strong>de</strong>. Dieser Not- und Bereitschaftsdienstist nicht Teil <strong>de</strong>s Rettungsdienstes im Sinne <strong>de</strong>r DIN-Norm 13050.4. Personal im Rettungsdienst4.1 RettungshelferRettungshelfer sind Mitarbeiter im Rettungsdienst, die <strong>nach</strong> sechswöchiger Ausbildungin einer Schule und anschließen<strong>de</strong>n jeweils zweiwöchigen Praktika in einemKrankenhaus sowie in einer Rettungswache vorwiegend im Krankentransport Verwendungfin<strong>de</strong>n können.4.2 RettungssanitäterRettungssanitäter sind Mitarbeiter im Rettungsdienst, die sich einer Ausbildung <strong>de</strong>rvom Bund-/Län<strong>de</strong>rausschuss Rettungswesen in Abstimmung mit <strong>de</strong>n Hilfsorganisationenempfohlenen 520-Stun<strong>de</strong>n-Min<strong>de</strong>stausbildung unterzogen haben. Der Ausbildungsgangglie<strong>de</strong>rt sich in 160 Stun<strong>de</strong>n theoretischer Ausbildung, 160 Stun<strong>de</strong>nKrankenhauspraktikum sowie 160 Stun<strong>de</strong>n Rettungswachenpraktikum. Den Abschluss<strong>de</strong>s Lehrganges bil<strong>de</strong>t ein 40 Stun<strong>de</strong>n dauern<strong>de</strong>r Abschlusslehrgang mitschriftlicher, mündlicher und praktischer Prüfung. Dem Rettungssanitäter stehenPersonen gleich, die durch Gesetz, Verordnung o<strong>de</strong>r Organisationsbestimmunggleichgestellt sind.4.3 RettungsassistentRettungsassistenten sind Mitarbeiter im Rettungsdienst, die gemäß Rettungsassistentengesetzübergeleitet o<strong>de</strong>r ausgebil<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sind. Sofern nicht eine Überleitungerfolgte, glie<strong>de</strong>rt sich <strong>de</strong>r Ausbildungsgang in 780 Stun<strong>de</strong>n theoretischer Ausbildung,420 Stun<strong>de</strong>n Krankenhauspraktikum sowie eine staatliche Prüfung. Dieserschließt sich eine 1600 Stun<strong>de</strong>n umfassen<strong>de</strong> Praktikantentätigkeit in einer Lehrrettungswachean.4.4 LehrrettungsassistentDer Lehrrettungsassistent ist in einer Lehrrettungswache tätig und vermittelt vorwiegend<strong>de</strong>m Rettungsassistenten-Praktikanten praktische Fertigkeiten. Er beaufsichtigtdie praktische Tätigkeit <strong>de</strong>r Praktikanten gemäß § 7 Abs. 2 <strong>de</strong>s Rettungsassistentengesetzes.Die Tätigkeit als Lehrrettungsassistent kann nur von Personen ausgeführtwer<strong>de</strong>n, die über die entsprechen<strong>de</strong>n Voraussetzungen verfügen. Dies sind z.B. erfolgreicheTeilnahme an einem mehrwöchigen Lehrgang, Nachweis über mehrjährigeErfahrungen im Rettungsdienst sowie kontinuierliche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen.ADiese Mitarbeiter erhalten <strong>nach</strong> vierjähriger Bewährung in dieser Ziffer einemonatliche Vergütungsgruppenzulage in Höhe von 6 v.H. <strong>de</strong>r Grundvergütung<strong>de</strong>r Stufe 4 <strong>de</strong>r Vergütungsgruppe 4b.zurück

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