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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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VersO AAnlage 8(2) Der Zuschuss beträgt die Hälfte <strong>de</strong>s monatlichen Beitrages, jedoch nicht mehrals <strong>de</strong>n Betrag, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Dienstgeber bei einer freiwilligen Versicherung <strong>de</strong>s Mitarbeiters<strong>nach</strong> § 4 zu tragen hätte.§ 9 Berufsständische Versicherungso<strong>de</strong>rVersorgungseinrichtungen(1) Der <strong>nach</strong> § 17 Abs. 5 Satzung <strong>de</strong>r Zusatzversorgungskasse bei <strong>de</strong>r Zusatzversorgungskassenicht zu versichern<strong>de</strong> Mitarbeiter, <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Rentenversicherung <strong>de</strong>rAngestellten aufgrund <strong>de</strong>s Artikels 2 § 1 AnVNG von <strong>de</strong>r Versicherungspflicht befreitist, kann auf seinen Antrag für die Zeit, für die er ohne Befreiung bei <strong>de</strong>r Zusatzversorgungskassezu versichern wäre und für die ihm Dienstbezüge (AbschnittII <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>), Urlaubsvergütung (§ 2 <strong>de</strong>r Anlage 14 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>)o<strong>de</strong>r Krankenbezüge (Abschnitt XII Abs. b und d <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>) zustehen,einen Zuschuss zu <strong>de</strong>n Beiträgen zu dieser Versicherungs- o<strong>de</strong>r Versorgungseinrichtungerhalten.(2) Der Zuschuss beträgt die Hälfte <strong>de</strong>s monatlichen Beitrages, jedoch nicht mehrals <strong>de</strong>n Betrag, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Dienstgeber bei einer freiwilligen Versicherung <strong>de</strong>s Mitarbeiters<strong>nach</strong> § 4 zu tragen hätte.zurück

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