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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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§ 2aAllgemeiner Teil(17) Anlage 14 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> (Erholungsurlaub, Urlaubsgeld, Son<strong>de</strong>rurlaub)Die Bestimmungen <strong>de</strong>r §§ 1 bis 10 fin<strong>de</strong>n Anwendung.Übergangsvorschrift zu § 4 (Zusatzurlaub): (entfällt)Übergangsvorschriften zu § 6 Abs. 1 (Anspruch auf Urlaubsgeld):1. (entfällt) 2. (entfällt)Übergangsvorschrift zu § 7 Abs. 1 (Höhe <strong>de</strong>s Urlaubsgel<strong>de</strong>s):Das Urlaubsgeld für <strong>de</strong>n am 1. Juli vollbeschäftigten Mitarbeiter und <strong>de</strong>n zu seinerAusbildung Beschäftigten beträgt einheitlich 255,65 EUR.(18) Anlage 15 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> (Übergangsgeld)Die Bestimmungen <strong>de</strong>r §§ 1 bis 3 fin<strong>de</strong>n Anwendung.Übergangsvorschriften zu <strong>de</strong>n §§ 1 und 2: (entfallen)(19) Anlage 16 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> (Jubiläumszuwendung)Die Bestimmungen <strong>de</strong>r §§ 1 und 2 fin<strong>de</strong>n Anwendung.(20) Anlage 17 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> (Altersteilzeitregelung)Die Bestimmungen <strong>de</strong>r §§ 1 bis 11 fin<strong>de</strong>n Anwendung.(21) Anlage 18 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> (Ordnung für geringfügig beschäftigte Mitarbeiter)Die Bestimmungen <strong>de</strong>r §§ 1 bis 13 fin<strong>de</strong>n <strong>nach</strong> Maßgabe <strong>de</strong>r Übergangsvorschriften<strong>de</strong>s § 2a AT Anwendung.(22) Anlage 19 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> (Mo<strong>de</strong>llprojekte)Die Bestimmungen <strong>de</strong>r §§ 1 bis 3 fin<strong>de</strong>n Anwendung.(23) Anlage 20 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> (Alltagsbegleiter in <strong>de</strong>r ambulanten Altenpflege)Die Bestimmungen <strong>de</strong>r §§ 1 bis 7 fin<strong>de</strong>n Anwendung.(24) BesitzstandswahrungVerringern sich für <strong>de</strong>n Mitarbeiter, <strong>de</strong>r am 30. Juni 1991 schon und am 1. Juli 1991noch in einem unter die <strong>AVR</strong> fallen<strong>de</strong>n Dienstverhältnis steht, durch die am 1. Juli1991 in Kraft treten<strong>de</strong>n Regelungen die am 30. Juni 1991 <strong>nach</strong> <strong>de</strong>n bisher gelten<strong>de</strong>nVorschriften zustehen<strong>de</strong>n monatlichen Bezüge, wird <strong>de</strong>r Unterschiedsbetrag als persönlicheZulage weitergezahlt. Die persönliche Zulage vermin<strong>de</strong>rt sich um Höhergruppierungsgewinne,um Zulagen (mit Ausnahme <strong>de</strong>r Zulagen <strong>nach</strong> Abschnitt VIIund VIII <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>) sowie um allgemeine Anpassungen <strong>de</strong>r Bezüge.zurück

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