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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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AnmerkungenAnlage 2IV(entfällt)VIst die Einstufung eines Mitarbeiters in eine bestimmte Vergütungsgruppe von <strong>de</strong>rAnzahl <strong>de</strong>r Betten in <strong>de</strong>r Einrichtung abhängig, in <strong>de</strong>r er tätig ist, so sind Personalbettenund vorübergehend zusätzlich aufgestellte Betten für die Benutzer <strong>de</strong>r Einrichtungnicht anrechnungsfähig.VIDie Aufnahme eigener Tätigkeitsmerkmale für Dozenten an Fachhochschulen in dieAnlage 2 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> empfiehlt sich aufgrund <strong>de</strong>r zu beachten<strong>de</strong>n unterschiedlichenlan<strong>de</strong>srechtlichen Bestimmungen nicht. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt für sonstige Lehrkräfte(Personen, bei <strong>de</strong>nen die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten imRahmen eines Schulbetriebs <strong>de</strong>r Tätigkeit das Gepräge gibt). Die Eingruppierungerfolgt einzelvertraglich gemäß lan<strong>de</strong>srechtlicher Vorschriften.VIIAufgrund <strong>de</strong>s Artikels 37 <strong>de</strong>s Einigungsvertrages und <strong>de</strong>r Vorschriften hierzu alsgleichwertig festgestellte Abschlüsse, Prüfungen und Befähigungs<strong>nach</strong>weise stehenab <strong>de</strong>m Zeitpunkt ihres Erwerbes <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Tätigkeitsmerkmalen gefor<strong>de</strong>rten entsprechen<strong>de</strong>nAnfor<strong>de</strong>rungen gleich. Ist die Gleichwertigkeit erst <strong>nach</strong> Erfüllung zusätzlicherErfor<strong>de</strong>rnisse festgestellt wor<strong>de</strong>n, gilt die Gleichstellung ab <strong>de</strong>r Fest-stellung.* **1 Die Berufung beziehungsweise Bestellung o<strong>de</strong>r Anordnung erfolgt ausschließlichdurch <strong>de</strong>n Rechtsträger <strong>de</strong>r Einrichtung.2 Ist die Eingruppierung von <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r unterstellten Ärzte, Apotheker o<strong>de</strong>rZahnärzte abhängig, gilt folgen<strong>de</strong>s:a) Für die Eingruppierung ist es unschädlich, wenn im Organisations- und Stellenplanzur Besetzung ausgewiesene Stellen nicht besetzt sind.b) Bei <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r unterstellten Ärzte, Apotheker und Zahnärzte zählen nurdiejenigen unterstellten Ärzte, Apotheker und Zahnärzte mit, die in einemDienstverhältnis zu <strong>de</strong>mselben Dienstgeber stehen o<strong>de</strong>r im Krankenhaus vondiesem zur Krankenversorgung eingesetzt wer<strong>de</strong>n.c) Teilzeitbeschäftigte zählen entsprechend <strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>r mit ihnen imDienstvertrag vereinbarten Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten.zurück

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