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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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§ 1Anlage 9Voll- und teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter und zu ihrer Ausbildung Beschäftigte (Anlage7 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>) erhalten <strong>nach</strong> Maßgabe <strong>de</strong>r <strong>nach</strong>stehen<strong>de</strong>n Bestimmungen vermögenswirksameLeistungen. Eine Vollbeschäftigung im Sinne dieser Vorschrift istnur gegeben, wenn <strong>de</strong>r Mitarbeiter die in § 1 Abs. 2 und 4 <strong>de</strong>r Anlage 5 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>für seine Tätigkeit jeweils festgelegte Arbeitszeit erfüllt. Unterschreitet er sie, ist erim Sinne dieser Vorschrift teilzeitbeschäftigt.§ 1 Voraussetzungen und Höhe<strong>de</strong>r vermögenswirksamen Leistungen(1) Der Mitarbeiter und <strong>de</strong>r zu seiner Ausbildung Beschäftigte erhalten monatlicheine vermögenswirksame Leistung im Sinne <strong>de</strong>s Vermögensbildungsgesetzes.(2) Der Mitarbeiter, <strong>de</strong>r im Voraus nur auf eine kalen<strong>de</strong>rmäßig bestimmte Zeit o<strong>de</strong>rfür eine Aufgabe von begrenzter Dauer bzw. zur Vertretung o<strong>de</strong>r Aushilfe eingestelltist o<strong>de</strong>r wird, hat Anspruch auf die vermögenswirksame Leistung <strong>nach</strong> Abs. 1nur, wenn das Dienstverhältnis voraussichtlich min<strong>de</strong>stens sechs Monate dauert.(3) Die vermögenswirksame Leistung beträgt monatlicha) für <strong>de</strong>n vollbeschäftigten Mitarbeiter Euro 6,65b) entfälltc) für <strong>de</strong>n teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter vom Betrag <strong>nach</strong> Buchstabe a <strong>de</strong>n Teil,<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Maß <strong>de</strong>r mit ihm vereinbarten durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichenArbeitszeit entspricht,d) für <strong>de</strong>n zu seiner Ausbildung Beschäftigten Euro 13,29,e) für die in Buchst. d Genannten, <strong>de</strong>ren Ausbildungsvergütung bzw. Entgelt zuzüglich<strong>de</strong>s Verheiratetenzuschlags, monatlich min<strong>de</strong>stens 971,45 Euro beträgt,Euro 6,65Die Höhe <strong>de</strong>r vermögenswirksamen Leistungen für die unter Buchst. a bis d genanntenMitarbeiter richtet sich ausschließlich <strong>nach</strong> <strong>de</strong>r am Ersten <strong>de</strong>s jeweiligen Kalen<strong>de</strong>rmonatsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Wird das Dienstverhältnis <strong>nach</strong> <strong>de</strong>mErsten eines Kalen<strong>de</strong>rmonats begrün<strong>de</strong>t, so ist für diesen Monat die für <strong>de</strong>n Beginn<strong>de</strong>s Dienstverhältnisses vertraglich vereinbarte Arbeitszeit maßgebend.(4) Die vermögenswirksame Leistung wird nur für die Kalen<strong>de</strong>rmonate gewährt, fürdie <strong>de</strong>m Mitarbeiter Dienstbezüge, Urlaubsvergütung <strong>nach</strong> § 2 <strong>de</strong>r Anlage 14 zu <strong>de</strong>n<strong>AVR</strong> o<strong>de</strong>r Krankenbezüge zustehen. Für Zeiten, für die Krankengeldzuschuss zusteht,ist die vermögenwirksame Leistung Teil <strong>de</strong>s Krankengeldzuschusses. Für <strong>de</strong>nzu seiner Ausbildung Beschäftigten treten anstelle <strong>de</strong>r Dienstbezüge die Ausbildungsvergütungbzw. <strong>de</strong>r Unterhaltszuschuss.(5) Die vermögenswirksame Leistung bleibt bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>r Beiträge zurZusatzversorgung unberücksichtigt.zurück

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