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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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Anhang D§ 2Für das Dienstverhältnis gelten die „Richtlinien für Arbeitsverträge in <strong>de</strong>n Einrichtungen<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Caritas</strong>verban<strong>de</strong>s“ (<strong>AVR</strong>) in ihrer jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassung.Dem Mitarbeiter / <strong>de</strong>r Mitarbeiterin ist Gelegenheit zur Einsichtnahme in die <strong>AVR</strong>gegeben.§ 3Der Dienstvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. *Das Dienstverhältnis wird bis zum ................................ befristet und en<strong>de</strong>t zu diesemZeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 1 Unabhängig davon ist dasDienstverhältnis für bei<strong>de</strong> Parteien vor Ablauf <strong>de</strong>r vereinbarten Dauer gemäß § 14Absatz 1 <strong>AVR</strong> or<strong>de</strong>ntlich kündbar. Grund <strong>de</strong>r Befristung:....................................................................................................................................Die Zeit bis zum ................................. gilt als Probezeit / Eine Probezeit entfällt. *§ 4Der Mitarbeiter / Die Mitarbeiterin ist teilzeitbeschäftigt mit ................. % (zur Zeit..................... Stun<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Woche) <strong>de</strong>r regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit<strong>nach</strong> § 1 Abs. 1 <strong>de</strong>r Anlage 5 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>. *Der Mitarbeiter / Die Mitarbeiterin ist teilzeitbeschäftigt mit ................ Stun<strong>de</strong>n in<strong>de</strong>r Woche. * § 5Er / Sie ist in Anwendung <strong>de</strong>s Abschnitts I <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> in Vergütungsgruppe................. eingruppiert. Die auszuüben<strong>de</strong> Tätigkeit entspricht <strong>de</strong>rzeit <strong>de</strong>mTätigkeitsmerkmal <strong>de</strong>r Ziffer ................ <strong>de</strong>r obigen Vergütungsgruppe in Anlage................... zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>. Die Zusammensetzung <strong>de</strong>r Vergütung und <strong>de</strong>ren Fälligkeitergeben sich aus <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> (vgl. <strong>de</strong>n beiliegen<strong>de</strong>n Berechnungsbogen). *Abweichend von § 3 Abs. 1 <strong>de</strong>r Anlage 18 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> * und abweichend von <strong>de</strong>n§§ 4, 5 und 6 <strong>de</strong>r Anlage 18 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>* wird folgen<strong>de</strong>s gemäß § 3 Abs. 3 <strong>de</strong>r Anlage18 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> vereinbart: * Der Mitarbeiter / Die Mitarbeiterin erhält eine Vergütungvon ........................... EUR / Stun<strong>de</strong> / Monat.* Er / Sie erhält folgen<strong>de</strong> Zulagenbzw. Zeitzuschläge nicht:....................................................................................................................................Weih<strong>nach</strong>tsgeld in Höhe von .............................. EUR wird gezahlt / nicht gezahlt.*Diese Vereinbarung ist wi<strong>de</strong>rruflich. Die Wi<strong>de</strong>rrufsfrist beträgt sechs Wochenzum Schluss eines Kalen<strong>de</strong>rvierteljahres.1 Nichtzutreffen<strong>de</strong>s ist zu streichen.zurück

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