12.07.2015 Aufrufe

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

DAnlage 7§ 3 KrankenbezügeBei unverschul<strong>de</strong>ter Arbeitsunfähigkeit erhält <strong>de</strong>r Praktikant bis zur Dauer vonsechs Wochen Krankenbezüge in Höhe <strong>de</strong>s Entgelts und Verheiratetenzuschlags,die ihm während <strong>de</strong>s Erholungsurlaubs zustehen.Bei <strong>de</strong>r jeweils ersten Arbeitsunfähigkeit, die durch einen bei <strong>de</strong>m Dienstgeber erlittenenArbeitsunfall o<strong>de</strong>r durch eine bei <strong>de</strong>m Dienstgeber zugezogene Berufskrankheitverursacht ist, erhält <strong>de</strong>r Praktikant <strong>nach</strong> Ablauf <strong>de</strong>s <strong>nach</strong> Unterabsatz 1 maßgeben<strong>de</strong>nZeitraumes bis zum <strong>En<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>r 26. Woche seit <strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>r Arbeitsunfähigkeit alsKrankenbezüge einen Krankengeldzuschuss in Höhe <strong>de</strong>s Unterschiedsbetrages zwischen<strong>de</strong>r Nettourlaubsvergütung und <strong>de</strong>r um die gesetzlichen Beitragsanteile <strong>de</strong>sPraktikanten zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und sozialen Pflegeversicherungvermin<strong>de</strong>rten Leistungen <strong>de</strong>r Sozialleistungsträger gezahlt, wenn <strong>de</strong>r zuständige Unfallversicherungsträger<strong>de</strong>n Arbeitsunfall o<strong>de</strong>r die Berufskrankheit anerkennt. Nettourlaubsvergütungist die um die gesetzlichen Abzüge vermin<strong>de</strong>rte Urlaubsvergütung.Im Übrigen gelten Abschnitt XII Abs. a Unterabs. 2 <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> (Regelungenzur Maßnahme <strong>de</strong>r medizinischen Vorsorge o<strong>de</strong>r Rehabilitation und Wie<strong>de</strong>rholungserkrankung),Abschnitt XIIa <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> (Anzeige- undNachweispflichten) und Abschnitt XII b <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> (For<strong>de</strong>rungsübergangbei Dritthaftung).§ 4 ErholungsurlaubPraktikanten wird während ihrer Ausbildung <strong>de</strong>r Urlaub <strong>nach</strong> Anlage 14 zu <strong>de</strong>n<strong>AVR</strong> gewährt.§ 5 Sonstige Bestimmungen(a) Die Annahme <strong>de</strong>s Praktikanten zur Ausbildung in einer Einrichtung erfolgtdurch die Rechtsträger dieser Einrichtung o<strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>ssen Bevollmächtigten. Mit<strong>de</strong>m Praktikanten ist vor Beginn <strong>de</strong>r Ausbildung eine Ausbildungsvereinbarungschriftlich abzuschließen.(b) Soweit vorstehend für Praktikanten keine abweichen<strong>de</strong> Regelung vorgesehen ist,fin<strong>de</strong>n die <strong>AVR</strong> sinngemäß Anwendung. Die Bestimmungen <strong>de</strong>r §§ 1, 4, 5, 8, 20,21, 22 und 23 AT fin<strong>de</strong>n uneingeschränkt Anwendung.(c) Die Ausbildungszeit <strong>de</strong>r Praktikanten wird auf die Beschäftigungszeit (§ 11 AT)und die Dienstzeit (§ 11a AT) nicht angerechnet.zurück

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!