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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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§ 2aAllgemeiner Teil1. Die Höhe <strong>de</strong>r Ausbildungsvergütung für die Schüler an Krankenpflegeschulen,Hebammenschulen sowie an Altenpflegeschulen gemäß § 1 Abs. a Buchstabe BIIbeträgt ab 1. Januar <strong>2007</strong>im ersten Ausbildungsjahr681,67 Euro,im zweiten Ausbildungsjahr737,31 Euro,im dritten Ausbildungsjahr826,95 Euro.2. Die Höhe <strong>de</strong>r Ausbildungsvergütung für die Krankenpflegehelfer gemäß § 1 Abs.a Buchstabe CII beträgt ab 1. Januar <strong>2007</strong> 619,84 Euro.3. Die Höhe <strong>de</strong>s Entgelts und <strong>de</strong>s Verheiratetenzuschlags <strong>de</strong>r Praktikanten <strong>nach</strong> abgelegtemExamen gemäß § 1 Abs. a Buchstabe D beträgt ab 1. Januar <strong>2007</strong>:Die Bestimmungen <strong>de</strong>r §§ 1 bis 6 fin<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Maßgabe Anwendung, dass die vermögenswirksameLeistung für <strong>de</strong>n vollbeschäftigten Mitarbeiter und <strong>de</strong>n zur AusbildungBeschäftigten monatlich EUR 6,65 beträgt. Der nicht vollbeschäftigte Mit-Entgelt VerheiratetenzuschlagEuro Euro1. Pharmazeutisch-technische Assistent(inn)en 1.107,12 60,232. Masseure und med. Ba<strong>de</strong>meister/-innen 1.057,72 60,233. Sozialarbeiter/-innen 1.302,60 63,214. Sozialpädagog(inn)en 1.302,60 63,215. Erzieher/-innen 1.107,12 60,236. Kin<strong>de</strong>rpfleger/-innen 1.057,72 60,237. Altenpfleger/-innen 1.107,12 60,238. Haus- und Familienpfleger/-innen 1.107,12 60,239. Heilerziehungshelfer/-innen 1.057,72 60,2310. Heilerziehungspfleger/-innen 1.160,96 60,2311. Arbeitserzieher/-innen 1.160,96 60,2312. Rettungsassistent(inn)en 1.057,72 60,234. Die Höhe <strong>de</strong>s Entgelts für Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> gemäß § 1 Abs. 1 Buchstabe E beträgtab 1. Januar <strong>2007</strong>:im 1. Ausbildungsjahr577,21 Euro,im 2. Ausbildungsjahr622,85 Euro,im 3. Ausbildungsjahr664,72 Euro,im 4. Ausbildungsjahr722,81 Euro.(11) Anlage 8 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> (Versorgungsordnung)Die Bestimmungen <strong>de</strong>r Anlage 8 fin<strong>de</strong>n ab 1. Januar 1997 Anwendung.(12) Anlage 9 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> (Vermögenswirksame Leistungen)zurück

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