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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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Mitarbeitervertretungsordnung – (Rahmen-)MAVORahmenordnungfür eine Mitarbeitervertretungsordnung(MAVO)in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>s einstimmigen Beschlusses <strong>de</strong>r Vollversammlung<strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Diözesen Deutschlands vom 20. November 1995sowie <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen gemäß Beschluss <strong>de</strong>r Vollversammlung<strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Diözesen Deutschlands vom 21. Juni 1999sowie <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen gemäß Beschluss <strong>de</strong>r Vollversammlung<strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Diözesen Deutschlands vom 23. Juni 2003zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 4 <strong>de</strong>s Gesetzes zur Anpassung arbeitsrechtlicher Vorschriftenan die Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO-Anpassungsgesetz –KAGOAnpG) vom 21. September 2004PräambelGrundlage und Ausgangspunkt für <strong>de</strong>n kirchlichen Dienst ist die Sendung <strong>de</strong>r Kirche.Diese Sendung umfasst die Verkündigung <strong>de</strong>s Evangeliums, <strong>de</strong>n Gottesdienstund die sakramentale Verbindung <strong>de</strong>r Menschen mit Jesus Christus sowie <strong>de</strong>n aus<strong>de</strong>m Glauben erwachsen<strong>de</strong>n Dienst am Nächsten. Daraus ergibt sich als Eigenart <strong>de</strong>skirchlichen Dienstes seine religiöse Dimension.Als Maßstab für ihre Tätigkeit ist sie Dienstgebern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiternvorgegeben, die als Dienstgemeinschaft <strong>de</strong>n Auftrag <strong>de</strong>r Einrichtung erfüllenund so an <strong>de</strong>r Sendung <strong>de</strong>r Kirche mitwirken.Weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter <strong>de</strong>n Dienst in <strong>de</strong>r Kirche mitgestalten undmitverantworten und an seiner religiösen Grundlage und Zielsetzung teilhaben, sollensie auch aktiv an <strong>de</strong>r Gestaltung und Entscheidung über die sie betreffen<strong>de</strong>n Angelegenheitenmitwirken unter Beachtung <strong>de</strong>r Verfasstheit <strong>de</strong>r Kirche, ihres Auftrages und<strong>de</strong>r kirchlichen Dienstverfassung. Dies erfor<strong>de</strong>rt von Dienstgebern und Mitarbeiterinnenund Mitarbeitern die Bereitschaft zu gemeinsam getragener Verantwortungund vertrauensvoller Zusammenarbeit.Deshalb wird aufgrund <strong>de</strong>s Rechtes <strong>de</strong>r katholischen Kirche, ihre Angelegenheitenselbst zu regeln, unter Bezugnahme auf die Grundordnung <strong>de</strong>s kirchlichen Dienstesim Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse vom 22. September 1993 die folgen<strong>de</strong>Ordnung für Mitarbeitervertretungen erlassen.zurück

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