12.07.2015 Aufrufe

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Satzung <strong>de</strong>r Kirchlichen ZusatzversorgungskasseNachteil <strong>de</strong>r anspruchsberechtigten Personen geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. 3 Verweigerndie anspruchsberechtigten Personen die Abtretung o<strong>de</strong>r die Beibringung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichenUnterlagen, so ist die Kasse zu einer Leistung nicht verpflichtet.§ 50 Abtretung und Verpfändung1 Ansprüche auf Kassenleistungen können nicht abgetreten, verpfän<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r beliehenwer<strong>de</strong>n. 2 Dies gilt nicht für Ansprüche aus <strong>de</strong>r Pflichtversicherung, die an einenArbeitgeber, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Anspruchsberechtigten zur Pflichtversicherung in <strong>de</strong>r Zusatzversorgungangemel<strong>de</strong>t hat, o<strong>de</strong>r an eine an<strong>de</strong>re Zusatzversorgungseinrichtung imSinne von § 27 Abs. 1 abgetreten wer<strong>de</strong>n. 3 Die Abtretungserklärung ist <strong>de</strong>r Kassemit <strong>de</strong>r Abmeldung o<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Antrag zu übersen<strong>de</strong>n.§ 51 Versicherungs<strong>nach</strong>weise(1) 1 Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte erhalten jeweils <strong>nach</strong> Ablauf <strong>de</strong>sKalen<strong>de</strong>rjahres einen Nachweis über ihre bisher insgesamt erworbene Anwartschaftauf Rente wegen Alters <strong>nach</strong> § 33. 2 Dabei wer<strong>de</strong>n neben <strong>de</strong>r Anwartschaft auch dieZahl <strong>de</strong>r Versorgungspunkte und <strong>de</strong>r Messbetrag anzugeben. 3 Zusätzlich sind diesteuerrechtlich vorgeschriebenen Angaben enthalten. 4 Der Nachweis wird – soweiteinschlägig – mit einem Hinweis auf die Ausschlussfrist <strong>nach</strong> <strong>de</strong>n Absätzen 2 bis 4versehen. 5 Wird <strong>de</strong>r Nachweis im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>r Pflichtversicherungerbracht, wird er um <strong>de</strong>n Hinweis ergänzt, dass die aufgrund <strong>de</strong>r Pflichtversicherungerworbene Anwartschaft bis zum erneuten Beginn <strong>de</strong>r Pflichtversicherungbzw. bis zum Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles nicht dynamisiert wird, wenn dieWartezeit von 120 Umlage-/Beitrags- monaten (§ 66 Abs. 2) nicht erfüllt ist.(2) Die Beschäftigten können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten<strong>nach</strong> Zugang <strong>de</strong>s Nachweises gegenüber ihrem Arbeitgeber schriftlich beanstan<strong>de</strong>n,dass die von diesem zu entrichten<strong>de</strong>n Beiträge o<strong>de</strong>r die zu mel<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Entgeltenicht o<strong>de</strong>r nicht vollständig an die Kasse abgeführt o<strong>de</strong>r gemel<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sind.(3) Freiwillig Versicherte, die nicht bereits von Absatz 2 erfasst sind, können nur innerhalbeiner Ausschlussfrist von sechs Monaten <strong>nach</strong> Zugang <strong>de</strong>s Nachweises überdie eingezahlten freiwilligen Beiträge gegenüber <strong>de</strong>r Kasse schriftlich beanstan<strong>de</strong>n,dass diese Beiträge nicht o<strong>de</strong>r nicht vollständig in <strong>de</strong>m Nachweis enthalten sind.(4) Beanstandungen in Bezug auf die ausgewiesenen Bonuspunkte sind innerhalbeiner Ausschlussfrist von sechs Monaten <strong>nach</strong> Zugang <strong>de</strong>s Nachweises schriftlichunmittelbar gegenüber <strong>de</strong>r Kasse zu erheben.zurück

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!