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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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VAnlage 1VOrtszuschlag(a) Der Ortszuschlag wird gemäß Anlage 4 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> gewährt.(b) Die Höhe <strong>de</strong>s Ortszuschlages richtet sich <strong>nach</strong> <strong>de</strong>r Tarifklasse, <strong>de</strong>r die Vergütungsgruppe<strong>de</strong>s Mitarbeiters zugeordnet ist und <strong>nach</strong> <strong>de</strong>r Stufe, die <strong>de</strong>n Familienverhältnissen<strong>de</strong>s Mitarbeiters entspricht.(c) Die Vergütungsgruppen wer<strong>de</strong>n wie folgt <strong>de</strong>n Tarifklassen für <strong>de</strong>n Ortszuschlagzugeordnet:Vergütungsgruppen1 bis 2Kr 13, Kr 143 bis 5bKr 12 bis Kr 75c bis 12Kr 6 bis Kr 1TarifklasseI bI cII(d) Unverheiratete und geschie<strong>de</strong>ne Mitarbeiter und Mitarbeiter, <strong>de</strong>ren Ehe aufgehobeno<strong>de</strong>r für nichtig erklärt ist, erhalten <strong>de</strong>n Ortszuschlag <strong>de</strong>r Stufe 1.(e) Den Ortszuschlag <strong>de</strong>r Stufe 2 erhalten1. verheiratete Mitarbeiter,2. verwitwete Mitarbeiter,3. geschie<strong>de</strong>ne Mitarbeiter, Mitarbeiter, <strong>de</strong>ren Ehe aufgehoben o<strong>de</strong>r für nichtig erklärtist, wenn sie aus <strong>de</strong>r Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind,4. an<strong>de</strong>re Mitarbeiter, die nicht nur vorübergehend eine an<strong>de</strong>re Person in ihre Wohnungaufgenommen haben und ihr Unterhalt gewähren, weil sie gesetzlich o<strong>de</strong>r sittlichdazu verpflichtet sind o<strong>de</strong>r aus beruflichen o<strong>de</strong>r gesundheitlichen Grün<strong>de</strong>n ihrerHilfe bedürfen.Als in die Wohnung aufgenommen gelten Kin<strong>de</strong>r auch dann, wenn <strong>de</strong>r Mitarbeitersie auf seine Kosten an<strong>de</strong>rweitig untergebracht hat, ohne dass dadurch die häuslicheVerbindung mit ihnen aufgehoben wer<strong>de</strong>n soll.(f) Den Ortszuschlag <strong>de</strong>r Stufe 3 und <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Stufen erhalten die Mitarbeiter<strong>de</strong>r Stufe 2, <strong>de</strong>nen Kin<strong>de</strong>rgeld <strong>nach</strong> <strong>de</strong>m Einkommensteuergesetz o<strong>de</strong>r <strong>nach</strong> <strong>de</strong>mBun<strong>de</strong>skin<strong>de</strong>rgeldgesetz zusteht o<strong>de</strong>r ohne Berücksichtigung <strong>de</strong>s § 64 o<strong>de</strong>r § 65Einkommensteuergesetz o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s § 3 o<strong>de</strong>r § 4 Bun<strong>de</strong>skin<strong>de</strong>rgeldgesetz zustehenwür<strong>de</strong>. Die Stufe richtet sich <strong>nach</strong> <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r berücksichtigungsfähigen Kin<strong>de</strong>r.(g) Mitarbeiter <strong>de</strong>r Stufe 1, <strong>de</strong>nen Kin<strong>de</strong>rgeld <strong>nach</strong> <strong>de</strong>m Einkommensteuergesetzo<strong>de</strong>r <strong>nach</strong> <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>skin<strong>de</strong>rgeldgesetz zusteht o<strong>de</strong>r ohne Berücksichtigung <strong>de</strong>s § 64zurück

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