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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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§ 16Allgemeiner Teil§ 16 Außeror<strong>de</strong>ntliche Kündigung(1) Beim Vorliegen eines wichtigen Grun<strong>de</strong>s im Sinne <strong>de</strong>s § 626 BGB kann dasDienstverhältnis von bei<strong>de</strong>n Vertragsparteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfristgekündigt wer<strong>de</strong>n. Ein wichtiger Grund liegt insbeson<strong>de</strong>re vor bei Vertrauensbrücheno<strong>de</strong>r groben Achtungsverletzungen gegenüber Angehörigen <strong>de</strong>r Dienstgemeinschaft,leiten<strong>de</strong>n Personen o<strong>de</strong>r wesentlichen Einrichtungen <strong>de</strong>r KatholischenKirche, bei schweren Vergehen gegen die Sittengesetze <strong>de</strong>r Kirche o<strong>de</strong>r die staatlicheRechtsordnung o<strong>de</strong>r bei sonstigen groben Verletzungen <strong>de</strong>r sich aus <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>ergeben<strong>de</strong>n Dienstpflichten.Eine Kündigung <strong>de</strong>s Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund ist zulässig, wennTatsachen vorliegen, aufgrund <strong>de</strong>rer <strong>de</strong>m Kündigen<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung allerUmstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Einzelfalles und unter Abwägung <strong>de</strong>r Interessen <strong>de</strong>s Dienstgebersund <strong>de</strong>s Mitarbeiters die Fortsetzung <strong>de</strong>s Dienstverhältnisses bis zum Ablauf <strong>de</strong>rKündigungsfrist (§ 14) o<strong>de</strong>r bis zu <strong>de</strong>r vereinbarten Beendigung <strong>de</strong>s Dienstverhältnisses(§ 19 Abs. 1, 3 und 4) nicht zugemutet wer<strong>de</strong>n kann.Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit<strong>de</strong>m Zeitpunkt, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Kündigungsberechtigte von <strong>de</strong>n für die Kündigung maßgeben<strong>de</strong>nTatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigen<strong>de</strong> muss <strong>de</strong>m an<strong>de</strong>ren Teil aufVerlangen <strong>de</strong>n Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.(2) Einem Mitarbeiter, <strong>de</strong>m gegenüber <strong>nach</strong> § 14 Abs. 5 die or<strong>de</strong>ntliche Kündigunggrundsätzlich ausgeschlossen ist, kann aus einem in seiner Person o<strong>de</strong>r in seinemVerhalten liegen<strong>de</strong>n wichtigen Grun<strong>de</strong> fristlos gekündigt wer<strong>de</strong>n.zurück

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